Mutterschaftsanerkennung am Standort Standesamt Steglitz-Zehlendorf / Geburtenregister

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Aufgrund der aktuellen Situation entfallen derzeit alle offenen Sprechstunden.
Geburten- und Sterbefallanzeigen können schriftlich per Post zugeschickt oder im Hausbriefkasten am Rathaus Zehlendorf hinterlegt werden.
Bestattungsgenehmigungen und Urkunden werden dann per Post zugeschickt. Die Gebühren sind per Überweisung zu entrichten.
Sofern für eine Beurkundung die persönliche Vorsprache einer beteiligten Person erforderlich ist, wird hierfür ein Termin zu vereinbaren sein. Das Standesamt wird Sie hierüber zu gegebener Zeit kontaktieren.
In Notfällen kontaktieren Sie das Standesamt bitte telefonisch unter 030/90299 7474 oder schriftlich über standesamt@ba-sz.berlin.de. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzusprechen.
Bitte helfen Sie uns, Kontakte zu verringern und somit die Ausbreitung der Pandemie zu verlangsamen!
Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Vereinbaren Sie für Ihr Anliegen ggf. einen Termin an unsererem Terminsprechtag.
Änderungen unserer Erreichbarkeitszeiten und eine Übersicht der Zuständigkeiten entnehmen Sie bitte auch unserer Internetseite
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Sie finden uns im 2. OG im Gebäudeteil A des Rathauses Zehlendorf, Kirchstr. 1-3, 14163 Berlin.
Hinweis für Terminkunden
Wegen der zuvor erforderlichen persönlichen oder telefonischen Beratung bietet das Standesamt nur für einzelne Dienstleistungen Termine zur Online-Buchung an.
Bitte lesen Sie sich die Beschreibung der gewählten Dienstleistung genau durch. Reservieren Sie nur dann einen Termin, wenn der Inhalt auch Ihrem Anliegen entspricht. Da die Planung der Terminsprechstunde auf die Zeitvorgaben für die Bearbeitung einer Dienstleistung abgestimmt ist, kann das Standesamt Ihr Anliegen nur dann bearbeiten, wenn Sie dieses auch korrekt ausgewählt haben.
Bitte erscheinen Sie rechtzeitig zum Termin im Wartebereich der Räume A 238 - A 243.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Mutterschaftsanerkennung
Beurkundung der Anerkennung einer Mutterschaft vor oder nach der Geburt eines Kindes im In- oder Ausland
Voraussetzungen
-
Voraussetzungen
Ausländische Staatsangehörigkeit eines Elternteils sieht die Mutterschaftsanerkennung vor.
Kann nur persönlich vor einer Urkundsperson erklärt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
-
eigene Geburtsurkunde
Bei Abweichung des Namens, entsprechende Nachweise (z.B. Heiratsurkunde)
Gebühren
Bei Notaren und Amtsgerichten werden Gebühren erhoben.
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständigkeiten in Berlin:
- Jugend- und Standesämter:
Haben sich die Eltern vor der Geburt des Kindes niemals oder nur vorübergehend in Deutschland aufgehalten, ist es sinnvoll, die Mutterschaftsanerkennung in dem Standesamt beurkunden zu lassen, das auch die Geburt des Kindes beurkundet hat.
Nähere Informationen zur Zuständigkeit erhalten Sie bei vorgenannten Ämtern oder auf den jeweiligen Internetseiten.
- Amtsgerichte (zuständig nach Amtsgerichtsbezirk) und
- Notare
Kontakt
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Standesamt Steglitz-Zehlendorf / Geburtenregister
Erläuterung der Symbole
Zugang für Rollstuhlfahrer über Bauteil E, Kirchstr. 3
oder über den Parkplatz am Bauteil A
Nahverkehr
S-Bahn S Zehlendorf: S1
Bus Rathaus Zehlendorf: 101, 112, 115, 118, 285, 623, M48, X10, X11