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99108049012001
Fahrerlaubnis – Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)
Umtausch eines alten Führerscheins in einen Kartenführerschein
Voraussetzungen
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Hauptwohnsitz in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden. -
Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Pass
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1 Lichtbild
Aktuelles biometrisches Foto
- Führerschein
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ggf. Karteikartenabschrift
Wurde die Fahrerlaubnis nicht in Berlin erworben, wird vom Führerscheinbüro eine Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde angefordert. Um eine schnelle Bearbeitung Ihres Umstellungsantrages zu realisieren, können Antragsteller bei der Fahrerlaubnisbehörde die Ihren aktuellen Führerschein ausgestellt hat eine „Karteikartenabschrift“ anfordern. Die Abschrift ist von der Behörde an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten zu senden.
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ggf. Augenärztliches Zeugnis
Wenn die Sehhilfen-Auflage wegen Verbesserung des Sehvermögens entfallen kann.
Hierfür ist ein augenfachärztliches Zeugnis einzureichen.
Ein Sehtest reicht bei Antragstellung ab dem 20.07.2015 nicht mehr aus.
Gebühren
- 25,30 Euro: Umstellung einer Fahrerlaubnis
- 7,70 Euro: Expressherstellung des Führerscheins
- 5,10 Euro: Direktversand des Führerscheins
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Expressherstellung des Führerscheins erfolgt durch die Bundesdruckerei innerhalb von 48 Stunden (zwei Arbeitstage). Die Beantragung und Abholung ist in diesem Fall nur im Führerscheinbüro Puttkamerstraße möglich.
Beim Direktversand wird der Führerschein direkt von der Bundesdruckerei über die deutsche Post per Einschreiben/Einwurf in den Briefkasten zugestellt. Voraussetzung ist, dass der Name des Adressaten auf dem Briefkasten angegeben ist.
Beim Direktversand wird der Führerschein direkt von der Bundesdruckerei über die deutsche Post per Einschreiben/Einwurf in den Briefkasten zugestellt. Voraussetzung ist, dass der Name des Adressaten auf dem Briefkasten angegeben ist.
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
- Der Antrag kann bei jeder der nachfolgend genannten Behörden gestellt werden.
- Die Beantragung und Abholung des Expressführerscheins ist nur in der Fahrerlaubnisbehörde des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten möglich.
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Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten