Fahrerlaubnis - Umtausch eines alten Führerscheins in einen EU-Kartenführerschein beantragen am Standort Bürgeramt Halemweg (Außenstelle)

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Das Bürgeramt Halemweg, ist ab dem 19.02.2024, vorübergehend geschlossen.
Die hier beantragten Dokumente, können im Bürgeramt Hohenzollerdamm 177, zu den dortigen Sprechstunden abgeholt werden.

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Donnerstag

      14.00 bis 18.00 Uhr (nur mit Termin*)
  • Freitag

      9.00 bis 13.00 Uhr (nur mit Termin*)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

(*) einige Dienstleistungen erfordern keinen Termin.
Beantragte Dokumente können zu den Öffnungszeiten ohne Termin im Bürgeramt abgeholt werden. Beantragte Dokumente können nur dort abgeholt werden, wo sie beantragt worden sind.

Hinweis für Terminkunden

Eine Terminvereinbarung ist zwingend notwendig. Notfalltermine stehen nur für Notfälle in sehr begrenztem Umfang zur Verfügung.

  • Für dringende und akute Angelegenheiten können Sie sich zu den Öffnungszeiten der Bürgerämter unter (030) 9029-15036 an die Notfallhotline für Charlottenburg-Wilmersdorf, wenden. Wenn Sie dort anrufen, bleiben Sie bitte am Telefon, bis sich jemand meldet. Aus technischen Gründen hören Sie jedoch ein Freizeichen, auch wenn auf allen bedienten Leitungen gesprochen wird.

  • Bitte beachten Sie, dass eine Terminbuchung per E-Mail nicht möglich ist.

In absoluten Ausnahmefällen, können Sie auch zur Information im Bürgeramt Hohenzollerndamm oder Heerstraße gehen, um dort einen zeitnahen Termin zu buchen.

Termine buchen
  • Buchen Sie Termine online oder über das Bürgertelefon 115 für Dienstleistungen, bei denen eine persönliche Vorsprache notwendig ist. Dazu gehören Pass- und Personalausweisangelegenheiten und Führerscheinangelegenheiten.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Sie finden uns im neuen Stadtteilzentrum; Kein Postverkehr.

Folgende Dienstleistungen können schriftlich (postalisch/E-Mail) oder ggf. online beantragt werden:
1. Anwohner/Bewohnerparkausweis
2. Abmeldung einer Wohnung
3. Meldebescheinigung
4. Beantragung einer Sperre von Melderegisterauskünften
5. Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlung und Melderegisterauskünfte
6. Befreiung von der Ausweispflicht
7. Führungszeugnis
8. Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Dienstleistungsbeschreibung

Fahrerlaubnis - Umtausch eines alten Führerscheins in einen EU-Kartenführerschein beantragen

Serviceangebot
Unter der Telefonnummer (030) 90269-2400 können Sie Fragen zum Pflichtumtausch stellen.
Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 07:00-15:00 Uhr und am Freitag von 07:00-14:00 Uhr besetzt.
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Alle deutschen Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis Anfang 2033 in ein EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Ziel ist es, Führerscheine in der EU einheitlich und fälschungssicher zu machen.

Es handelt sich um einen bloßen Dokumentenaustausch. Ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Den neuen Führerschein erhalten Sie bequem per Post nach Hause, er ist auf 15 Jahre befristet.

Pflichtumtausch
Wer nicht auf den Führerschein verzichten möchte, ist zum Umtausch verpflichtet, allerdings erfolgt der Pflichtumtausch stufenweise. Der Pflichtumtausch gilt zunächst für die alten, grauen oder rosafarbenen, Papierführerscheine (auch ehem. DDR-Führerscheine),
  • die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind.
Der stufenweise Pflichtumtausch richtet sich nach Ihrem Geburtsjahr:
• Vor 1953: Umtausch bis zum 19. Januar 2033
• 1953 - 1958: Umtausch bis zum 19. Juli 2022
• 1959 - 1964: Umtausch bis zum 19. Januar 2023
• 1965 - 1970: Umtausch bis zum 19. Januar 2024
• 1971 oder später: Umtausch bis zum 19. Januar 2025

  • Ab dem Jahr 2025 erfolgt im nächsten Schritt der stufenweise Pflichtumtausch für alle Inhaber/innen von alten Kartenführerscheinen, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind (mehr unter „Rechtsgrundlagen“).

Freiwilliger Umtausch
Beantragen Sie einen Umtausch vor Ihrer individuellen Frist, wenn Sie einen Papierführerschein besitzen und
  • einen Antrag auf einen Internationalen Führerschein stellen,
  • einen Antrag auf eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung stellen,
  • Sie Inhaber/in der alten Fahrerlaubnisklasse 2 oder Fahrerlaubnisklasse 3, die Zugkombinationen über 12 t (Zugfahrzeug bis 7,5 t) führen, sind. Dann sollte der Kartenführerschein bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres beantragt sein, damit der Erhalt der alten Klasse gesichert ist. Sollten Sie die Klassen CE, sowie die CE 79 ( 12 T auf drei Achsen) weiter fahren wollen, ist die Beibringung einer ärztlichen- und augenärztlichen Untersuchung erforderlich.
oder z.B. bei Reisen ins Ausland (auch EU-Reisen)
  • Grundsätzlich ist der freiwillige Umtausch eines Papierfüherscheins zu jedem Zeitpunkt, auch vor den genannten Fristen möglich.

Falls Sie einen alten Kartenführerschein besitzen, der zwischen 1999 und 2013 ausgestellt wurde, und diesen umtauschen möchten, nutzen Sie bitte die Dienstleistung "Kartenführerschein umtauschen" (unter "Weiterführende Informationen").

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Sie wollen weiterhin ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen
  • Ihr Führerschein wurde bis einschließlich 19.01.2013 ausgestellt
  • Hauptwohnsitz in Berlin
    Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis
    Personalausweis bzw. Pass
  • 1 Lichtbild
    Aktuelles biometrisches Foto
  • Alter Führerschein im Original
  • ggf. Karteikartenabschrift, wenn Sie einen Papierführerschein besitzen, der nicht in Berlin ausgestellt wurde
    Sie benötigen die Karteikartenabschrift nur, wenn Sie Ihren umzutauschenden Führerschein nicht in Berlin erworben haben, sondern z.B. in einem anderen Bundesland.
    • Beantragen Sie selbständig die Karteikartenabschrift bei der Fahrerlaubnisbehörde des Bundeslands, in dem Ihr Führerschein ausgestellt wurde.
    • Senden Sie die Karteikartenabschrift an:
    Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
    Abt. IV - Fahrerlaubniswesen
    Sachgebiet IV C 21
    Puttkamerstr. 16-18
    10969 Berlin
  • ggf. Augenärztliches Zeugnis
    Wenn die Sehhilfen-Auflage wegen Verbesserung des Sehvermögens entfallen kann.
    Hierfür ist ein augenfachärztliches Zeugnis einzureichen.
    Ein Sehtest reicht bei Antragstellung seit dem 20.07.2015 nicht mehr aus.

Gebühren

  • 25,30 Euro: Umtausch in einen EU-Kartenführerschein
  • 5,10 Euro: zusätzlich für den Direktversand des Führerscheins

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Beim Direktversand wird der Führerschein direkt von der Bundesdruckerei über die deutsche Post per Einschreiben/Einwurf in den Briefkasten zugestellt. Voraussetzung ist, dass der Name des/der Führerscheininhabers/in auf dem Briefkasten angegeben ist.

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.

Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.

Chat

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