Fahrerlaubnis - Umtausch eines alten Führerscheins in einen EU-Kartenführerschein beantragen am Standort Flüchtlingsbürgeramt Rathaus Tiergarten

Kontakt
- Bezirksamt Mitte
- Flüchtlingsbürgeramt Rathaus Tiergarten
- Mathilde-Jacob-Platz 1, 10551 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 9018-34520
- E-Mail: buergeramt@ba-mitte.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
08:00-15:00 Uhr
-
Dienstag
-
08:00-15:00 Uhr
-
Mittwoch
-
07:00-14:00 Uhr
-
Donnerstag
-
11:00-18:00 Uhr
-
Freitag
-
07:00-14:00 Uhr
Hinweis für Terminkunden
Bitte beachten Sie!
Für Anliegen im Bürgeramt ist ein Termin im Flüchtlingsbürgeramt zu buchen. Dieser kann ausschließlich vor Ort am Infotresen (Raum 43) oder telefonisch unter der Service-Nr. 115 (Bürgertelefon) gebucht werden.
Eine Terminbuchung über das Internet ist nicht möglich!
Aus der Ukraine geflüchtete Menschen können das Flüchtlingsbürgeramt für die Erstanmeldung auch ohne Termin besuchen.
Für Anliegen im Bürgeramt ist ein Termin im Flüchtlingsbürgeramt zu buchen. Dieser kann ausschließlich vor Ort am Infotresen (Raum 43) oder telefonisch unter der Service-Nr. 115 (Bürgertelefon) gebucht werden.
Eine Terminbuchung über das Internet ist nicht möglich!
Aus der Ukraine geflüchtete Menschen können das Flüchtlingsbürgeramt für die Erstanmeldung auch ohne Termin besuchen.
Nahverkehr
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
1km
S Bellevue
- S3
- S5
- S7
- S9
-
1km
S Beusselstr.
- S41
- S42
-
1.1km
S+U Westhafen
- S41
- S42
-
1km
S Bellevue
- U-Bahn
-
-
0.2km
U Turmstr.
- U9
-
0.6km
U Birkenstr.
- U9
-
1km
U Hansaplatz
- U9
-
0.2km
U Turmstr.
- Bus
-
-
0.1km
Rathaus Tiergarten
- 101
- 106
- 123
- M27
-
0.1km
U Turmstr. [Bus Alt-Moabit]
- 187
-
0.2km
Alt-Moabit/Rathaus Tiergarten
- 245
-
0.1km
Rathaus Tiergarten
- Tram
-
-
0.2km
U Turmstr.
- M10
-
0.5km
Lübecker Str.
- M10
-
1.1km
Kriminalgericht Moabit
- M10
-
0.2km
U Turmstr.
Sonstige Hinweise zum Standort
Bitte beachten Sie:Das Flüchtlingsbürgeramt des Bezirksamtes Mitte von Berlin übernimmt die Meldeangelegenheiten soweit sie von den Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge in Berlin übermittelt werden.
Mit dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten wurde folgende Zuständigkeitsregelung vereinbart:
Flüchtlingsbürgeramt in Mitte
Rathaus Tiergarten
Mathilde-Jacob-Platz 1
10551 Berlin
- zuständig für die Unterbringungseinrichtungen in den Bezirken:
Flüchtlingsbürgeramt in Charlottenburg-Wilmersdorf
Bürgeramt Hohenzollerndamm
Hohenzollerndamm 177
10713 Berlin
- zuständig für die Unterbringungseinrichtungen in den Bezirken:
Die örtliche Zuständigkeit der Flüchtlingsbürgerämter bleibt während des gesamten Asylantragsverfahrens erhalten.
Sie bleibt auch erhalten bei den sogenannten Statusgewandelten, das bedeutet,
- wenn der Asylantrag abgelehnt wurde,
- eine Abschiebung oder Ausreise aber nicht möglich ist und eine Duldung erteilt wurde.
Die Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge in Berlin vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten wurden in Kenntnis gesetzt.
Soweit sich Betroffene sachkundig machen möchten, kann dies unter der Tel.-Nr. 9018 34512 (diese Nummer ist nicht für eine Terminbuchung geeignet) oder per E Mail unter fluechtlingsbuergeramt@ba-mitte.berlin.de erfolgen.
Für weitere Informationen zu den Anmelderegelungen für Geflüchtete Menschen aus der Ukraine nutzen Sie bitte folgenden Link: Anmelderegelungen
Darüber hinaus bietet das Flüchtlingsbürgeramt für weitere integrationsfördernde Angelegenheiten besondere Beratungs- und Unterstützungsangebote an. Hierfür bietet der Integrationsbeauftragte in Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Lotsenprojekts „die Brücke“ vor Ort entsprechende Hilfe an.
- Es ist kein Fotokopierer vorhanden.
Auf den Internetseiten des Integrationsbüros erhalten Sie weiterführende Informationen.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Dienstleistungsbeschreibung
Fahrerlaubnis - Umtausch eines alten Führerscheins in einen EU-Kartenführerschein beantragen
Unter der Telefonnummer (030) 90269-2400 können Sie Fragen zum Pflichtumtausch stellen.
Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 07:00-15:00 Uhr und am Freitag von 07:00-14:00 Uhr besetzt.
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Alle deutschen Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis Anfang 2033 in ein EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Ziel ist es, Führerscheine in der EU einheitlich und fälschungssicher zu machen.
Es handelt sich um einen bloßen Dokumentenaustausch. Ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Den neuen Führerschein erhalten Sie bequem per Post nach Hause, er ist auf 15 Jahre befristet.
Pflichtumtausch
Wer nicht auf den Führerschein verzichten möchte, ist zum Umtausch verpflichtet, allerdings erfolgt der Pflichtumtausch stufenweise. Der Pflichtumtausch gilt zunächst für die alten, grauen oder rosafarbenen, Papierführerscheine (auch ehem. DDR-Führerscheine),
- die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind.
• Vor 1953: Umtausch bis zum 19. Januar 2033
• 1953 - 1958: Umtausch bis zum 19. Juli 2022
• 1959 - 1964: Umtausch bis zum 19. Januar 2023
• 1965 - 1970: Umtausch bis zum 19. Januar 2024
• 1971 oder später: Umtausch bis zum 19. Januar 2025
- Ab dem Jahr 2025 erfolgt im nächsten Schritt der stufenweise Pflichtumtausch für alle Inhaber/innen von alten Kartenführerscheinen, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind (mehr unter „Rechtsgrundlagen“).
Beantragen Sie einen Umtausch vor Ihrer individuellen Frist, wenn Sie einen Papierführerschein besitzen und
- einen Antrag auf einen Internationalen Führerschein stellen,
- einen Antrag auf eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung stellen,
- Sie Inhaber/in der alten Fahrerlaubnisklasse 2 oder Fahrerlaubnisklasse 3, die Zugkombinationen über 12 t (Zugfahrzeug bis 7,5 t) führen, sind. Dann sollte der Kartenführerschein bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres beantragt sein, damit der Erhalt der alten Klasse gesichert ist. Sollten Sie die Klassen CE, sowie die CE 79 ( 12 T auf drei Achsen) weiter fahren wollen, ist die Beibringung einer ärztlichen- und augenärztlichen Untersuchung erforderlich.
- Grundsätzlich ist der freiwillige Umtausch eines Papierfüherscheins zu jedem Zeitpunkt, auch vor den genannten Fristen möglich.
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
- Sie wollen weiterhin ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen
- Ihr Führerschein wurde bis einschließlich 19.01.2013 ausgestellt
-
Hauptwohnsitz in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden. - Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Erforderliche Unterlagen
-
Identitätsnachweis
Personalausweis bzw. Pass -
1 Lichtbild
Aktuelles biometrisches Foto - Alter Führerschein im Original
-
ggf. Karteikartenabschrift, wenn Sie einen Papierführerschein besitzen, der nicht in Berlin ausgestellt wurde
Sie benötigen die Karteikartenabschrift nur, wenn Sie Ihren umzutauschenden Führerschein nicht in Berlin erworben haben, sondern z.B. in einem anderen Bundesland.
- Beantragen Sie selbständig die Karteikartenabschrift bei der Fahrerlaubnisbehörde des Bundeslands, in dem Ihr Führerschein ausgestellt wurde.
- Senden Sie die Karteikartenabschrift an:
Abt. IV - Fahrerlaubniswesen
Sachgebiet IV C 21
Puttkamerstr. 16-18
10969 Berlin -
ggf. Augenärztliches Zeugnis
Wenn die Sehhilfen-Auflage wegen Verbesserung des Sehvermögens entfallen kann.
Hierfür ist ein augenfachärztliches Zeugnis einzureichen.
Ein Sehtest reicht bei Antragstellung seit dem 20.07.2015 nicht mehr aus.
Gebühren
- 25,30 Euro: Umtausch in einen EU-Kartenführerschein
- 5,10 Euro: zusätzlich für den Direktversand des Führerscheins
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Beim Direktversand wird der Führerschein direkt von der Bundesdruckerei über die deutsche Post per Einschreiben/Einwurf in den Briefkasten zugestellt. Voraussetzung ist, dass der Name des/der Führerscheininhabers/in auf dem Briefkasten angegeben ist.
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.
Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.
die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Pankow, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Reinickendorf und Treptow-Köpenick.