Fahrerlaubnis - Umtausch eines alten Führerscheins in einen EU-Kartenführerschein beantragen am Standort Bürgeramt Steglitz

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Besucherinnen und Besucher werden gebeten, im Bürgeramt unbedingt eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und die Abstandsregel von mindestens 1,50 m einzuhalten.
Auch während des Lockdowns ist das Bürgeramt Steglitz-Zehlendorf geöffnet. Termine sind weiterhin online und über die D 115 erhältlich.
Da auch die Verwaltung gehalten ist, Kontakte zu reduzieren, wird ein der Situation entsprechend reduziertes Kontingent an Terminen angeboten.
Terminkunden werden bedient. Sie werden gebeten, das Bürgeramt erst kurz dem vereinbarten Termin zu betreten und auf Begleitpersonen, soweit wie möglich, zu verzichten.
In allen Räumlichkeiten sind die AHA-Regeln (Abstand – Hygiene- Alltagsmaske) zu Ihrem Schutz und zum Schutz der Beschäftigten verpflichtend einzuhalten.
Es wird darum gebeten, nur dringend notwendige Termine für Dienstleistungen zu buchen, bei denen eine persönliche Vorsprache unabdingbar ist. Dazu gehören vor allem An- und Ummeldungen sowie Pass- und Personalausweisangelegenheiten.
Das Berlin-Ticket S kann auch ohne berlinpass erworben werden. Dazu müssen die anspruchsberechtigten Personen den Leistungsbescheid mit sich führen und ihre Bedarfsgemeinschaftsnummer, das Aktenzeichen oder die Wohngeldnummer auf dem Berlin-Ticket S eintragen. Dieses Verfahren gilt zunächst befristet bis zum 28.02.2021.
Ein neuer berlinpass kann ab sofort schriftlich beim Bürgeramt beantragt werden, wenn die Neu- oder Weiterbewilligung der Leistung ab dem 01.03.2021 oder später beginnt.
Nähere Informationen finden Sie, wenn Sie die Dienstleistung "berlinpass beantragen" weiter unten auf dieser Seite anklicken.
Führungszeugnisse, Meldebescheinigungen und Melderegisterauskünfte sowie Bewohnerparkausweise und Gästevignetten können weiterhin schriftlich beantragt werden. Auch Abmeldungen können schriftlich eingereicht werden.
Die jeweilige Gebühr ist vorab zu überweisen und ein Beleg/Ausdruck der erfolgten Überweisung ist dem Antrag beizufügen:
Führungszeugnisse und Auszüge aus dem Gewerbezentralregister
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Führungszeugnis: Verwendungszweck: 0336000550677, sowie Name und Vorname
Gewerbezentralregister: Verwendungszweck: 0336000550693, sowie Name und Vorname
Meldebescheinigung
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Verwendungszweck: 0336000550450, sowie Name und Vorname
Melderegisterauskunft
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Verwendungszweck : 0336000550378 sowie Name und Vorname der gesuchten Person
Achten Sie gut auf sich und bleiben Sie gesund!
Ihr Bürgeramt Steglitz-Zehlendorf
Öffnungszeiten
15:00 - 18:00 Uhr
15:00 - 18:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Für die Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir Sie einen Termin zu buchen!
(Hinweise zur Terminbuchung hier)
Terminbuchungen sind sowohl:
- über das Internet
- telefonisch über die Servicenummer 115
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Das Bürgeramt (Anmeldung) befindet sich im alten Rathaus Steglitz im 3. OG.
Zur Abholung von bereits beantragten Dokumenten benötigen Sie keinen Termin. Bitte ziehen Sie sich im Warteraum 304 im 3. OG am Wartemarkenautomaten selbstständig eine Wartenummer.
Sollten zusätzlich Fragen oder Unklarheiten bestehen oder Formulare benötigt werden, steht Ihnen der Infotresen im Raum 303 im 3. OG gerne zur Verfügung.
Fotoautomat vorhanden
Im Raum 303 haben Sie außerdem die Möglichkeit, am vorhandenen Fotoautomat Passbilder für Personalausweise, Reisepässe und elektronische Aufenthaltstitel anfertigen zu lassen. Es fällt eine Gebühr in Höhe von 5,00 € an.
Fahrerlaubnis - Umtausch eines alten Führerscheins in einen EU-Kartenführerschein beantragen
Alle deutschen Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis Anfang 2033 in ein EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Ziel ist es, Führerscheine in der EU einheitlich und fälschungssicher zu machen.
Es handelt sich um einen bloßen Dokumentenaustausch. Ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Den neuen Führerschein erhalten Sie bequem per Post nach Hause, er ist auf 15 Jahre befristet.
Pflichtumtausch
Wer nicht auf den Führerschein verzichten möchte, ist zum Umtausch verpflichtet, allerdings erfolgt der Pflichtumtausch stufenweise. Der Pflichtumtausch gilt zunächst für die alten, grauen oder rosafarbenen, Papierführerscheine (auch ehem. DDR-Führerscheine),
- die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind.
• Vor 1953: Umtausch bis zum 19.01.2033
• 1953 - 1958: Umtausch bis zum 19. Januar 2022
• 1959 - 1964: Umtausch bis zum 19. Januar 2023
• 1965 - 1970: Umtausch bis zum 19. Januar 2024
• 1971 oder später: Umtausch bis zum 19. Januar 2025
- Ab dem Jahr 2025 erfolgt im nächsten Schritt der stufenweise Pflichtumtausch für alle Inhaber/innen von alten Kartenführerscheinen, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind (mehr unter „Rechtsgrundlagen“).
Beantragen Sie einen Umtausch vor Ihrer individuellen Frist, wenn Sie einen Papierführerschein besitzen und
- einen Antrag auf einen Internationalen Führerschein stellen,
- einen Antrag auf eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung stellen,
- Sie Inhaber/in der alten Fahrerlaubnisklasse 2 oder Fahrerlaubnisklasse 3, die Zugkombinationen über 12 t (Zugfahrzeug bis 7,5 t) führen, sind. Dann sollte der Kartenführerschein bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres beantragt sein, damit der Erhalt der alten Klasse gesichert ist.
- Grundsätzlich ist der freiwillige Umtausch eines Papierfüherscheins zu jedem Zeitpunkt, auch vor den genannten Fristen möglich.
Voraussetzungen
- Sie wollen weiterhin ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen
- Ihr Führerschein wurde bis einschließlich 19.01.2013 ausgestellt
-
Hauptwohnsitz in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Erforderliche Unterlagen
-
Identitätsnachweis
Personalausweis bzw. Pass
-
1 Lichtbild
Aktuelles biometrisches Foto
- Alter Führerschein im Original
-
ggf. Karteikartenabschrift, falls Sie einen Papierführerschein besitzen
Antragsteller die ihre Fahrerlaubnis außerhalb von Berlin erworben haben, wird die eigenständige Beantragung einer „Karteikartenabschrift“ bei der „erteilenden“ Fahrerlaubnisbehörde des letzten Führerscheines empfohlen.
- Die Abschrift ist von der Fahrerlaubnisbehörde unmittelbar zu senden an:
Abt. III - Fahrerlaubniswesen
Sachgebiet III C 22
Puttkamerstr. 16-18
10969 Berlin -
ggf. Augenärztliches Zeugnis
Wenn die Sehhilfen-Auflage wegen Verbesserung des Sehvermögens entfallen kann.
Hierfür ist ein augenfachärztliches Zeugnis einzureichen.
Ein Sehtest reicht bei Antragstellung seit dem 20.07.2015 nicht mehr aus.
Gebühren
- 25,30 Euro: Umtausch in einen EU-Kartenführerschein
- 5,10 Euro: zusätzlich für den Direktversand des Führerscheins
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.
Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.
Kontakt
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Bürgeramt Steglitz
Nahverkehr
- S-Bahn
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S+U Rathaus Steglitz
- S1
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0.3km
S+U Rathaus Steglitz
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S+U Rathaus Steglitz [U9]
- Bus
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S+U Rathaus Steglitz [Schloßstr.]
- 186
- M48
- M85
- N9
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- 285
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- 380
- M82
- BER1
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S+U Rathaus Steglitz [Schloßstr.]