Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Aus aktuellem Anlass bleibt das Bürgerbüro Falkenhagener Feld bis auf weiteres geschlossen.
Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
- Das Bürgerbüro erreichen Sie über den Haupteingang vom "Klubhaus Falkenhagener Feld".
- Bürger/innen mit Auskunftssperren können in diesem Standort nicht bedient werden.
Abholung von Dokumenten
Fahrerlaubnis – Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)
Umtausch eines alten Führerscheins in einen Kartenführerschein
Erforderliche Unterlagen
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Personalausweis bzw. Pass
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1 Lichtbild
Aktuelles biometrisches Foto
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Führerschein
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ggf. Karteikartenabschrift
Wurde die Fahrerlaubnis nicht in Berlin erworben, wird vom Führerscheinbüro eine Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde angefordert. Um eine schnelle Bearbeitung Ihres Umstellungsantrages zu realisieren, können Antragsteller bei der Fahrerlaubnisbehörde die Ihren aktuellen Führerschein ausgestellt hat eine „Karteikartenabschrift“ anfordern. Die Abschrift ist von der Behörde an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten zu senden.
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ggf. Augenärztliches Zeugnis
Wenn die Sehhilfen-Auflage wegen Verbesserung des Sehvermögens entfallen kann.
Hierfür ist ein augenfachärztliches Zeugnis einzureichen.
Ein Sehtest reicht bei Antragstellung ab dem 20.07.2015 nicht mehr aus.
Gebühren
- 25,30 Euro: Umstellung einer Fahrerlaubnis
- 7,70 Euro: Expressherstellung des Führerscheins
- 5,10 Euro: Direktversand des Führerscheins
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Expressherstellung des Führerscheins erfolgt durch die Bundesdruckerei innerhalb von 48 Stunden (zwei Arbeitstage). Die Beantragung und Abholung ist in diesem Fall nur im Führerscheinbüro Puttkamerstraße möglich.
Beim Direktversand wird der Führerschein direkt von der Bundesdruckerei über die deutsche Post per Einschreiben/Einwurf in den Briefkasten zugestellt. Voraussetzung ist, dass der Name des Adressaten auf dem Briefkasten angegeben ist.
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
- Der Antrag kann bei jeder der nachfolgend genannten Behörden gestellt werden.
- Die Beantragung und Abholung des Expressführerscheins ist nur in der Fahrerlaubnisbehörde des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten möglich.
Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.