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Chancenkarte beantragen
Eine Chancenkarte ist eine Aufenthaltserlaubnis zur Suche nach einer Erwerbstätigkeit oder nach Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Sie kann insbesondere ausländischen Arbeitsuchenden erteilt werden, die mit einem zu diesem Zweck ausgestellten Visum eingereist sind oder sich als Fachkraft bereits mit einem Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet aufhalten.
Die Chancenkarte wird als sogenannte Such-Chancenkarte in der Regel für ein Jahr erteilt. Bei Erfüllung der Erteilungsvoraussetzungen ist jederzeit der Wechsel aus der Such-Chancenkarte in jeden anderen Aufenthaltstitel möglich.
Mit einer Such-Chancenkarte ist eine Beschäftigung bis zu 20 Stunden pro Woche erlaubt. Zudem sind auch Probeschäftigungen für jeweils höchstens zwei Wochen möglich. Erlaubt sind Probeschäftigungen, die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Tipp:
Sie möchten nach Abschluss Ihres Studiums, Ihrer Berufsausbildung, Berufsanerkennung oder Forschungstätigkeit im Bundesgebiet eine Erwerbstätigkeit suchen?
Dann ist es für Sie vorteilhafter, eine „Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche im Anschluss an einen Aufenthalt im Bundesgebiet“ zu beantragen (siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“).
Diese Aufenthaltserlaubnis wird im Gegensatz zur Such-Chancenkarte in der Regel für 18 Monate erteilt und erlaubt uneingeschränkt jede (auch selbständige) Erwerbstätigkeit.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie den Online-Antrag „Befristeter Aufenthaltstitel zur Beschäftigung“ (siehe „Online-Abwicklung“)
3. Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie vom LEA entweder einen Termin zur Vorsprache oder ein Schreiben.
Die Chancenkarte wird als sogenannte Such-Chancenkarte in der Regel für ein Jahr erteilt. Bei Erfüllung der Erteilungsvoraussetzungen ist jederzeit der Wechsel aus der Such-Chancenkarte in jeden anderen Aufenthaltstitel möglich.
Mit einer Such-Chancenkarte ist eine Beschäftigung bis zu 20 Stunden pro Woche erlaubt. Zudem sind auch Probeschäftigungen für jeweils höchstens zwei Wochen möglich. Erlaubt sind Probeschäftigungen, die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Es handelt sich um eine qualifizierte Beschäftigung,
- die Probebeschäftigung zielt auf eine Ausbildung ab oder
- die Probebeschäftigung ist geeignet, im Rahmen einer Maßnahme zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen nach § 16d Aufenthaltsgesetz aufgenommen zu werden.
Tipp:
Sie möchten nach Abschluss Ihres Studiums, Ihrer Berufsausbildung, Berufsanerkennung oder Forschungstätigkeit im Bundesgebiet eine Erwerbstätigkeit suchen?
Dann ist es für Sie vorteilhafter, eine „Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche im Anschluss an einen Aufenthalt im Bundesgebiet“ zu beantragen (siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“).
Diese Aufenthaltserlaubnis wird im Gegensatz zur Such-Chancenkarte in der Regel für 18 Monate erteilt und erlaubt uneingeschränkt jede (auch selbständige) Erwerbstätigkeit.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie den Online-Antrag „Befristeter Aufenthaltstitel zur Beschäftigung“ (siehe „Online-Abwicklung“)
- Bitte halten Sie dafür alle erforderlichen Dokumente möglichst im PDF-Format bereit. Sie können die Dokumente aber auch noch im Antragsprozess mit Ihrem Smartphone oder Tablet fotografieren und hochladen. Folgende Dateiformate sind zugelassen: PDF, JPG, JPEG, und PNG. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 100 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 7 MB groß sein.
- Bevor Sie den Antrag absenden können, müssen Sie die Bearbeitungsgebühr bezahlen.
- Am Ende erhalten Sie ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Damit wird bescheinigt, dass Ihr aktueller Aufenthaltstitel (nationales D-Visum, Aufenthaltserlaubnis oder Blaue Karte EU) über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus im Bundesgebiet weiter gültig bleibt. (Dies gilt nicht, wenn Sie ein Schengen-Visum (C-Visum) für einen kurzfristigen Aufenthalt besitzen oder Ihr aktueller Aufenthaltstitel am Tag der Antragstellung bereits abgelaufen ist.)
- Bitte speichern Sie sich die Bestätigung Ihres Antrages deshalb unbedingt ab und drucken es zudem auch nach Möglichkeit aus.
- Hinweis: Ihr Ehepartner und Ihr Kind leben mit Ihnen in Berlin und benötigen eine Aufenthaltserlaubnis? Dann stellen Sie für diese bitte keinen eigenen Antrag. Tragen Sie Ihre Familienangehörigen einfach an den entsprechenden Stellen mit in den Online-Antrag ein. Das Landesamt für Einwanderung (LEA) wird sich wegen der Aufenthaltserlaubnisse für Ihre Familienangehörigen bei Ihnen melden.
3. Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie vom LEA entweder einen Termin zur Vorsprache oder ein Schreiben.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Sie möchten im Bundesgebiet nach einer Erwerbstätigkeit suchen
Der Aufenthalt mit einer Such-Chancenkarte dient vor allem dazu, eine (neue) qualifizierte Beschäftigung zu finden.
Er kann aber auch zur Vorbereitung einer Unternehmensgründung genutzt werden. -
Rechtmäßiger Aufenthalt mit Aufenthaltstitel
- Sie sind entweder mit einem nationalen D-Visum zum Zweck der Jobsuche eingereist oder besitzen bereits nach § 18a, 18b, 18d, 18f oder 18g Aufenthaltsgesetz eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung oder eine Blaue Karte EU.
- Nach einer visumfreien Einreise kann keine Such-Chancenkarte erteilt werden.
-
Gesicherter Lebensunterhalt
Die Kosten für Wohnen, Ernährung, Kleidung, den persönlichen Bedarf und eine Krankenversicherung können durch eigenes Einkommen, ausreichende Rücklagen oder durch finanzielle Unterstützung von Dritten bezahlt werden. -
Ausreichende Krankenversicherung
Sie sind in Deutschland krankenversichert, entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in einer vergleichbaren privaten Krankenversicherung. Eine ausländische Krankenversicherung genügt grundsätzlich nicht. Für mehr Informationen dazu lesen Sie bitte das Merkblatt. -
Keine Anhaltspunkte für die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung
- Schon Geldstrafen können die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis hindern.
- Während eines laufenden Ermittlungsverfahrens darf ein Antrag auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nicht bearbeitet werden.
- Es geht von Ihnen keine Gefährdung für die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland aus.
- Sie sind zur Verfolgung politischer oder religiöser Ziele nicht an Gewalttätigkeiten beteiligt, rufen nicht öffentlich zur Gewaltanwendung auf und drohen auch nicht damit.
-
Hauptwohnsitz in Berlin
Sie wohnen in Berlin. Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht nicht aus. -
Aktuelle E-Mail-Adresse
Das Landesamt für Einwanderung wird über Ihre aktuelle E-Mail-Adresse Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Bitte kontrollieren Sie regelmäßig auch Ihren Spam-Ordner. -
Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
- Kreditkarte (Visa, Mastercard)
- Paypal
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis als Such-Chancenkarte
- ausschließlich online möglich
- Sie erhalten ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Damit wird bescheinigt, dass Ihr aktueller Aufenthaltstitel (nationales D-Visum, Aufenthaltserlaubnis oder Blaue Karte EU) über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus im Bundesgebiet weiter gültig bleibt. (Dies gilt nicht, wenn Sie ein Schengen-Visum (C-Visum) für einen kurzfristigen Aufenthalt besitzen oder Ihr aktueller Aufenthaltstitel am Tag der Antragstellung bereits abgelaufen ist.)
- Bitte speichern Sie sich dieses Dokument deshalb unbedingt ab und drucken es zudem auch nach Möglichkeit aus.
- Bei Antragstellung durch Bevollmächtigte: Vollmacht mit Angabe des Verfahrensgegenstands
-
Passkopien (in Farbe)
- Es werden Kopien von den Datenseiten (mit Ihrem Foto und den Daten zu Ihrer Person) benötigt.
- Zusätzlich, wenn Sie mit einem nationalen D-Visum zur Jobsuche eingereist sind: Seite mit Einreisestempel
- Kopie Ihres aktuellen Aufenthaltstitels (Visum, Aufenthaltserlaubnis oder Blaue Karte EU)
-
Nachweis über Ihren Wohnsitz
- Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
- Einzugsbestätigung des Vermieters
-
Nachweise über Größe und Kosten des Wohnraums
- Mietvertrag (ohne Hausordnung und sonstige Anlagen) und
- Nachweis über die aktuellen monatlichen Kosten (Warmmiete), zum Beispiel Kontoauszüge
-
Nachweise über den Lebensunterhalt
Zum Beispiel: aussagekräftiger Kontoauszug, Verdienstbescheinigungen, Stipendium -
Nachweise über Ihre Krankenversicherung
- bei einer gesetzlichen Krankenversicherung: elektronische Gesundheitskarte (Kopie Vorder- und Rückseite) oder aktuelle Bestätigung der Krankenversicherung
- bei einer privaten Krankenversicherung: Bescheinigung des Versicherers über Umfang und Kosten der Versicherung. Bitte weisen Sie Ihren Versicherer darauf hin, dass Sie die Bescheinigung für einen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit brauchen.
Gebühren
Die Gebühr muss vor dem Absenden des Online-Antrags bezahlt werden (Kreditkarte, PayPal).
- 100,00 Euro: für die Erteilung nach Einreise mit einem nationalen D-Visum
- 98,00 Euro: für die Erteilung bei einem Wechsel von einer Blauen Karte EU oder einer Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung
- 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
- 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
- Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache.
- Bei Vorsprache mit Termin dauert es im Anschluss mindestens 4 Wochen, bis die Aufenthaltserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt ist.
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Einwanderung (LEA) am Standort Keplerstraße in Anspruch genommen werden.
Für Sie zuständig
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