Aktuelle Sprache: de
Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung einer ausländischen Berufs-Qualifikation im Rahmen einer Qualifizierungsmaßnahme
Sie sind eine ausländische Fachkraft und möchten in Deutschland arbeiten, aber Ihre Berufs-Qualifikation konnte von der in Deutschland zuständigen Stelle noch nicht vollständig anerkannt werden?
Dann wird Ihnen in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis zu dem Zweck erteilt, Qualifizierungsmaßnahmen und Prüfungen zu absolvieren, um fachliche, praktische und sprachliche Defizite auszugleichen und damit
Zu den Qualifizierungsmaßnahmen zählen berufs- oder fachschulische Angebote, betriebliche oder überbetriebliche Angebote mit praktischen und theoretischen Bestandteilen, Vorbereitungskurse auf Kenntnis- oder Eignungsprüfungen sowie allgemeine oder berufsorientierte Sprachkurse.
Die Aufenthaltserlaubnis wird für die konkrete Dauer der jeweiligen Qualifizierungs-Maßnahme, aber maximal bis zu insgesamt 2 Jahren erteilt.
Bei erfolgreichem Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme kann eine andere Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, insbesondere zum Zweck der Suche nach einem Arbeitsplatz oder zur Beschäftigung als Fachkraft.
Dann wird Ihnen in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis zu dem Zweck erteilt, Qualifizierungsmaßnahmen und Prüfungen zu absolvieren, um fachliche, praktische und sprachliche Defizite auszugleichen und damit
- die Anerkennung Ihres Berufsabschlusses (Feststellung der Gleichwertigkeit zu einer inländischen Berufsqualifikation),
- die Erteilung der Berufsausübungserlaubnis (Berufszugang) oder
- die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
Zu den Qualifizierungsmaßnahmen zählen berufs- oder fachschulische Angebote, betriebliche oder überbetriebliche Angebote mit praktischen und theoretischen Bestandteilen, Vorbereitungskurse auf Kenntnis- oder Eignungsprüfungen sowie allgemeine oder berufsorientierte Sprachkurse.
Die Aufenthaltserlaubnis wird für die konkrete Dauer der jeweiligen Qualifizierungs-Maßnahme, aber maximal bis zu insgesamt 2 Jahren erteilt.
Bei erfolgreichem Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme kann eine andere Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, insbesondere zum Zweck der Suche nach einem Arbeitsplatz oder zur Beschäftigung als Fachkraft.
Voraussetzungen
-
Ihre Berufs-Qualifikation ist noch nicht anerkannt
Die für die Anerkennung Ihrer Berufs-Qualifikation in Deutschland zuständige Stelle hat mit einem Bescheid (sogenannter Defizit-Bescheid)
- fachliche, berufspraktische oder sprachliche Defizite und
- im Falle eines reglementierten Berufs (zum Beispiel im Gesundheitswesen) die Erforderlichkeit von Anpassungsmaßnahmen oder eines Sprachkurses
- Qualifizierungsmaßnahme muss geeignet sein
-
Bei einer schulischen Qualifizierungsmaßnahme: Bildungsträger muss entsprechend qualifiziert sein
Der Bildungsträger muss entweder staatlich, staatlich anerkannt oder nach der „Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV)“ zertifiziert sein. Die Voraussetzung ist auch dann erfüllt, wenn die Qualifizierungsmaßnahme durch Förderprogramme des Bundes oder der Länder gefördert wird. -
Bei einer überwiegend betrieblichen Qualifizierungsmaßnahme: Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
Eine Qualifizierungsmaßnahme ist dann überwiegend betrieblich, wenn mehr als die Hälfte der Zeit auf betriebliche / praktische Tätigkeiten entfällt. -
Gesicherter Lebensunterhalt
Für die Kosten des allgemeinen Lebensunterhalts, Miete und Krankenversicherung müssen Sie über eigene Mittel von monatlich 913,00 Euro verfügen können (aktueller Wert für das Jahr 2024). -
Hinreichende Deutsch-Kenntnisse auf dem Niveau A 2 des GER
Siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“ - Hauptwohnsitz in Berlin
- Persönliche Vorsprache mit Termin
Erforderliche Unterlagen
-
Formular Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (ausgefüllt)
(unter "Formulare") - Gültiger Pass
-
1 aktuelles biometrisches Foto
35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund - Defizit-Bescheid der Anerkennungsstelle
- Nachweis über hinreichende Deutschkenntnisse auf dem Niveau A 2
- Nachweise über die beabsichtigte Qualifizierungsmaßnahme
- Bei schulischer Qualifizierung: Nachweise zum Bildungsträger
-
Bei betrieblicher Qualifizierung: Unterlagen für die Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit
- Arbeitsvertrag oder Vertrag über eine Weiterbildung
- Ausgefülltes Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“
- Ausgefülltes Formular „Zusatzblatt A“ und den dort genannten Weiterbildungsplan
-
Nachweis zum Lebensunterhalt
Sofern der Lebensunterhalt nicht durch Einkommen aus einer Beschäftigung gesichert wird:
- Einrichtung eines Sperrkontos bei einer deutschen Bank oder
- Abgabe einer Verpflichtungserklärung beim Landesamt für Einwanderung
-
Krankenversicherung
bei einer gesetzlichen Krankenversicherung:
- elektronische Gesundheitskarte mit Foto
- aktuelle Bestätigung der Krankenversicherung
- Nachweis, dass Sie Ihre Beiträge gezahlt haben, zum Beispiel durch Konto-Auszüge
- Bescheinigung des Versicherers
-
Nachweis über Ihren Wohnsitz
zum Beispiel durch
- Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Melde-Bestätigung) oder
- Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters (Wohnungsgeber-Bestätigung),
Formulare
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Englisch-Französisch-Italienisch)
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Griechisch-Türkisch-Vietnamesisch)
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Spanisch-Portugiesisch-Russisch)
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Serbisch-Bosnisch)
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
- Zusatzblatt A zum Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis"
- Muster: Einzugsbestätigung des Vermieters
- Merkblatt Krankenversicherung
Gebühren
- 100,00 Euro: Für die erstmalige Erteilung
- 96,00 Euro: Für die Verlängerung um bis zu drei Monate
- 93,00 Euro: Für die Verlängerung um mehr als drei Monate
- 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
- 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Etwa 5-6 Wochen
Am besten ist eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltserlaubnis abläuft. Buchen Sie dafür möglichst einen Termin.
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Diese Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Einwanderung (LEA) am Standort Keplerstraße in Anspruch genommen werden.