Aufenthaltserlaubnis zum Studium beantragen

Aktuelle Hinweise zu dieser Dienstleistung

Bekanntmachung zu einer Störung der Online-Abwicklung mit ePayment

Bei der Online-Beantragung dieser Dienstleistung ist zwischen dem 11. und 12.03.2026 sowie zwischen dem 14. und 16.03.2026 eine technische Störung aufgetreten:
Nach dem Bezahlvorgang über das ePayment am Ende des Bestellprozesses haben die betroffenen Antragstellerinnen und Antragssteller eine Fehlermeldung erhalten. Die Bestellungen wurden nicht an die zuständigen Fachbehörden übermittelt, obwohl der Bezahlvorgang abgeschlossen war. Somit können die betroffenen Kundinnen und Kunden die bestellten Verwaltungsleistungen nicht erhalten.

Die technische Störung wurde kurzfristig behoben.

Die Fachbehörden können leider vereinzelt Personen nicht direkt informieren, da in diesen Fällen keine personenbezogenen Daten ermittelt werden konnten. Bitte prüfen Sie, ob alle der folgenden Punkte auf Ihre Bestellung zutreffen:
1. Sie haben von
Mittwoch, 11.03.2026, 20:00 Uhr bis Donnerstag, 12.03.2026, 8:30 Uhr oder von
Samstag, 14.03.2026, 19:45 Uhr bis Montag, 16.03.2026, 3:45 Uhr
diese Dienstleistung online beantragt.
2. Sie haben die Dienstleistung mit Kreditkarte oder PayPal erfolgreich bezahlt.
3. Sie haben den Antrag zur Bestellung der Dienstleistung nicht einreichen können und erhielten eine Fehlermeldung.
4. Sie haben noch keine Leistung oder noch keinen Bescheid oder noch keine Rückzahlung durch die fachlich zuständige Behörde erhalten.

Wenn bei Ihnen alle vier Punkte zutreffen, melden Sie sich bitte mit einem Zahlungsnachweis (Kontoauszug der Kreditkartenzahlung oder PayPal) unter der eMail-Adresse antragsservice@itdz-berlin.de, damit eine Rückerstattung der Gebühr veranlasst werden kann.

Die Verwaltungsleistung beantragen Sie bitte erneut. Eine Verrechnung ist nicht möglich.

Für ein Vollzeitstudium an einer staatlichen Hochschule, einer staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Bildungseinrichtung wird einer/einem ausländischen Studierenden eine Aufenthaltserlaubnis erteilt.

Der Aufenthaltszweck des Studiums umfasst auch studienvorbereitende Maßnahmen und das Absolvieren eines Pflichtpraktikums. Studienvorbereitende Maßnahmen sind
  • der Besuch eines studienvorbereitenden Sprachkurses, wenn die Zulassung zum Studium an den Besuch eines studienvorbereitenden Sprachkurses gebunden worden ist und
  • der Besuch eines Studienkollegs oder einer vergleichbaren Einrichtung.
Für einen Intensivsprachkurs zum Erlernen einer Fremdsprache (z. B. Englisch) kann keine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Dies gilt auch dann, wenn der gewünschte Studiengang nur in dieser Fremdsprache angeboten wird.

Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für zwei Jahre erteilt und verlängert. Sie berechtigt zur Ausübung einer Beschäftigung für insgesamt 140 volle Arbeitstage im Kalenderjahr. Als Nebenerwerb ist auch eine selbständige Tätigkeit gestattet (siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“).

Verfahrensablauf
1. Stellen Sie den Online-Antrag „Aufenthaltserlaubnis zu Sprach- und Studienzwecken“
  • Die Antragstellung ist frühestens 4 Monate vor Ablauf Ihres aktuellen Aufenthaltstitels möglich.
  • Bitte halten Sie dafür alle erforderlichen Dokumente möglichst im PDF-Format bereit. Sie können die Dokumente aber auch noch im Antragsprozess mit Ihrem Smartphone oder Tablet fotografieren und hochladen. Folgende Dateiformate sind zugelassen: PDF, JPG, JPEG, und PNG. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 100 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 7 MB groß sein.
  • Bevor Sie den Antrag absenden können, müssen Sie die Bearbeitungsgebühr bezahlen.
  • Am Ende erhalten Sie ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Damit wird bescheinigt, dass Ihr aktueller Aufenthaltstitel (nationales D-Visum oder Aufenthaltserlaubnis) über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus im Bundesgebiet weiter gültig bleibt. (Dies gilt allerdings nicht, wenn Sie ein Schengen-Visum (C-Visum) für einen kurzfristigen Aufenthalt besitzen.)
  • Für Angehörige der nach § 41 Aufenthaltsverordnung (siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“) begünstigten Staaten gilt: Sie sind vor weniger als 91 Tagen eingereist und beantragen nun erstmals eine Aufenthaltserlaubnis? Dann gilt Ihr Aufenthalt in Deutschland bis zur Entscheidung über Ihren Antrag als erlaubt. Sie können dadurch bereits das Studium oder die studienvorbereitenden Maßnahmen beginnen. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist jedoch noch nicht gestattet.
  • Bitte speichern Sie sich die Bestätigung Ihres Antrages deshalb unbedingt ab und drucken es zudem auch nach Möglichkeit aus.
  • Hinweis: Ihr Ehepartner und Ihr Kind leben mit Ihnen in Berlin und benötigen eine Aufenthaltserlaubnis? Dann stellen Sie für diese bitte keinen eigenen Antrag. Tragen Sie Ihre Familienangehörigen einfach an den entsprechenden Stellen mit in den Online-Antrag ein. Das Landesamt für Einwanderung (LEA) wird sich wegen der Aufenthaltserlaubnisse für Ihre Familienangehörigen bei Ihnen melden.
2. Nachdem Sie den Online-Antrag „Aufenthaltserlaubnis zu Sprach- und Studienzwecken“ gestellt haben, wird das LEA den Antrag prüfen und sich schnellstmöglich bei Ihnen melden. Soweit nötig, fordert das LEA noch weitere Unterlagen an.

3. Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache. Bringen Sie bitte zum Termin vor Ort alle im Einladungsschreiben genannten Unterlagen mit.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Studienplatz
    Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis muss entweder eine Immatrikulation oder eine bedingte Zulassung zum Studium vorliegen.
  • Gesicherter Lebensunterhalt
    Erforderlich sind ausreichende Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes. Ausreichende Mittel stehen dann zur Verfügung, wenn sie dem BAföG-Förderungshöchstsatz entsprechen.
    Für einen Aufenthalt zum Studium muss monatlich ein Betrag von 992,00 Euro zur Verfügung stehen, also 11.904,00 Euro pro Jahr (aktueller Wert für das Jahr 2026).
  • Ausreichende Krankenversicherung
    Sie sind in Deutschland krankenversichert, entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in einer vergleichbaren privaten Krankenversicherung. Eine ausländische Krankenversicherung genügt grundsätzlich nicht. Für mehr Informationen dazu lesen Sie bitte das Merkblatt.
  • Hauptwohnsitz in Berlin
    Sie wohnen in Berlin. Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht nicht aus.
  • Aktuelle E-Mail-Adresse
    Das Landesamt für Einwanderung wird über Ihre aktuelle E-Mail-Adresse Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Bitte kontrollieren Sie regelmäßig auch Ihren Spam-Ordner.
  • Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
    Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
    • Kreditkarte (Visa, Mastercard)
    • Paypal

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zu Sprach- und Studienzwecken
    • ausschließlich online und frühestens 4 Monate vor Ablauf Ihres aktuellen Aufenthaltstitels möglich
    • Sie erhalten ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Damit wird bescheinigt, dass Ihr aktueller Aufenthaltstitel (nationales D-Visum oder Aufenthaltserlaubnis) über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus im Bundesgebiet weiter gültig bleibt. (Dies gilt nicht, wenn Sie ein Schengen-Visum (C-Visum) für einen kurzfristigen Aufenthalt besitzen.)
    • Für Angehörige der nach § 41 Aufenthaltsverordnung (siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“) begünstigten Staaten gilt: Sie sind vor weniger als 91 Tagen eingereist und beantragen nun erstmals eine Aufenthaltserlaubnis? Dann gilt Ihr Aufenthalt in Deutschland bis zur Entscheidung über Ihren Antrag als erlaubt. Sie können dadurch bereits das Studium oder die studienvorbereitenden Maßnahmen beginnen. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist jedoch noch nicht gestattet.
    • Bitte speichern Sie sich dieses Dokument deshalb unbedingt ab und drucken es zudem auch nach Möglichkeit aus.
  • Bei Antragstellung durch Bevollmächtigte: Vollmacht mit Angabe des Verfahrensgegenstands
  • Passkopien (in Farbe)
    Es werden Kopien von folgenden Seiten Ihres Passes benötigt:
    • immer: Datenseiten (mit Ihrem Foto und den Daten zu Ihrer Person)
    • wenn Sie eingereist sind und erstmals eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, zusätzlich: Einreisestempel sowie Visum für die Einreise oder Aufenthaltstitel eines anderen EU-Staates im Pass (wenn vorhanden)
  • Wenn Sie bereits eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium oder einen anderen deutschen Aufenthaltstitel besitzen: Kopie Ihres Aufenthaltstitels
  • Nachweis über Krankenversicherung in Deutschland
    • bei einer gesetzlichen Krankenversicherung: elektronische Gesundheitskarte (Kopie Vorder- und Rückseite) oder aktuelle Bestätigung der Krankenversicherung
    • bei einer privaten Krankenversicherung: Bescheinigung des Versicherers über Umfang und Kosten der Versicherung nach § 257 Abs. 2a SGB V. Bitte weisen Sie Ihren Versicherer darauf hin, dass Sie die Bescheinigung für einen Aufenthaltstitel zum Studium brauchen.
  • Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin
    • Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
    • Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
    Mehr zum Thema im Abschnitt „Weiterführende Informationen"
  • Nachweise zum Lebensunterhalt
    • bei erstmaliger Erteilung: zum Beispiel Sperrkonto bei einer deutschen Bank / Verpflichtungserklärung auf amtlichem Vordruck / Stipendienbescheinigung / notariell beglaubigte Erklärung der Eltern, für die Dauer des Studiums den Lebensunterhalt zu sichern mit Nachweisen über das Einkommen der Eltern in den letzten sechs Monaten / Arbeitsvertrag über Nebenjob
    • bei Verlängerung: alternativ auch Kontoauszüge der letzten sechs Monate, Nachweise über sonstiges Einkommen
  • Immatrikulationsbescheinigung oder Zulassung zum Studium
  • Für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium: Leistungsübersicht oder Studienprognose Ihrer Hochschule
  • Wenn Sie einen Sprachkurs zur Studienvorbereitung absolvieren: Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
    Dabei handelt es sich entweder um ein deutsches Abiturzeugnis oder um ein internationales Reifezeugnis.
  • Wenn Sie einen Sprachkurs zur Studienvorbereitung absolvieren: Vertrag mit einer Sprachschule

Gebühren

Die Gebühr muss vor dem Absenden des Online-Antrags bezahlt werden (Kreditkarte, PayPal).

  • 56,00 Euro: bei erstmaliger Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis als Etikett
  • 49,00 Euro: bei Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis als Etikett
  • 100,00 Euro: bei erstmaliger Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel
  • 93,00 Euro: bei Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel
  • 22,80 Euro: für Türkische Staatsangehörige bis zum vollendeten 24. Lebensjahr für die erste Erteilung / für die Verlängerung
  • 37,00 Euro: für Türkische Staatsangehörige ab dem vollendeten 24. Lebensjahr für die erste Erteilung / für die Verlängerung
  • 6,00 Euro zusätzlich: für die Erstellung eines digitalen Passfotos am Selbstbedienungsterminal vor Ort
Eine Rückzahlung kommt auch bei Rücknahme des Antrages nicht in Betracht, wenn mit der sachlichen Bearbeitung bereits begonnen wurde (Prüfung der übersandten Unterlagen bzw. Übersendung eines Termins zur Vorsprache).

Bei einem Stipendium aus deutschen öffentlichen Mitteln, einer deutschen Stiftung oder eines mit EU-Mitteln finanzierten Programms wird die im Online-Antrag bezahlte Gebühr in der Regel nach Antragsbearbeitung zurückerstattet.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

  • Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache.
  • Eine Aufenthaltserlaubnis als Etikett kann direkt vor Ort bei der Vorsprache mit Termin ausgestellt werden.
  • Bei Ausstellung als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) dauert es 4 bis 6 Wochen, bis dieser abgeholt werden kann.

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Einwanderung (LEA) am Standort Keplerstraße in Anspruch genommen werden.

Für Sie zuständig