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Aufenthaltserlaubnis für eine betriebliche Weiterbildung
Zum Zweck einer betrieblichen Weiterbildung kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat.
Die Aufenthaltserlaubnis kommt insbesondere für ausländische Ärztinnen und Ärzte in Betracht für
Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für die gesamte Dauer der Weiterbildung zuzüglich der Dauer des Sprachkurses erteilt. Nach erfolgreicher Weiterbildung kann die Aufenthaltserlaubnis als Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche oder für eine Erwerbstätigkeit verlängert werden.
Die Aufenthaltserlaubnis kommt insbesondere für ausländische Ärztinnen und Ärzte in Betracht für
- eine mehrjährige Weiterbildung zum Facharzt, wenn die Weiterbildung den Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern entspricht,
- eine sonstige ärztliche Weiterbildung im Rahmen eines Regierungsstipendiaten-Programms oder
- eine Weiterbildung im Rahmen eines von der Bundesagentur für Arbeit geprüften Weiterbildungsplans.
Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für die gesamte Dauer der Weiterbildung zuzüglich der Dauer des Sprachkurses erteilt. Nach erfolgreicher Weiterbildung kann die Aufenthaltserlaubnis als Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche oder für eine Erwerbstätigkeit verlängert werden.
Voraussetzungen
-
Abgeschlossene Berufsausbildung
- Mindestens zweijährige betriebliche oder schulische Berufsausbildung,
- eine gehobene schulische Berufsausbildung (zum Beispiel nach dem Abitur) oder
- eine Fachhochschul- oder Hochschulausbildung
-
Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
Eine Zulassung der betrieblichen Weiterbildung setzt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit voraus. -
Gesicherter Lebensunterhalt
Der Lebensunterhalt muss während der Weiterbildung aus eigenen Mitteln oder durch Dritte gesichert sein. Monatlich müssen dafür mindestens 906,00 Euro zur Verfügung stehen (aktueller Wert für das Jahr 2023). -
Ausreichende Krankenversicherung
Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten.
- Wenn Sie jünger als 30 Jahre sind: Beachten Sie bitte die Informationen im Merkblatt „Ausreichender Krankenversicherungsschutz für Studierende“ lesen. Die dortigen Informationen gelten dann auch für einen Aufenthalt zum Zweck der Weiterbildung.
- Wenn Sie das 30. Lebensjahr bereits vollendet haben: Beachten Sie bitte die Informationen im Merkblatt „Krankenversicherung“.
- Hauptwohnsitz in Berlin
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Pass
-
1 aktuelles biometrisches Foto
35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund - Formular "Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels" (ausgefüllt)
- Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" (ausgefüllt)
- Stipendium oder Arbeitsvertrag
-
Zeugnisse über die bisherige berufliche Ausbildung
Zum Beispiel Hochschulzeugnis oder Ausbildungszertifikat -
Krankenversicherung
bei einer gesetzlichen Krankenversicherung:
- elektronische Gesundheitskarte mit Foto
- aktuelle Bestätigung der Krankenversicherung
- Nachweis, dass Sie Ihre Beiträge gezahlt haben, zum Beispiel durch Konto-Auszüge
- Bescheinigung des Versicherers
-
Nachweis über Ihren Wohnsitz
zum Beispiel durch
- Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Melde-Bestätigung)
- Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters (Wohnungsgeber-Bestätigung),
Formulare
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Englisch-Französisch-Italienisch)
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Griechisch-Türkisch-Vietnamesisch)
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Spanisch-Portugiesisch-Russisch)
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Serbisch-Bosnisch)
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (Stellenbeschreibung)
- Muster: Einzugsbestätigung des Vermieters
Gebühren
- 100,00 Euro: Für die erstmalige Erteilung
- 96,00 Euro: Für die Verlängerung um bis zu drei Monate
- 93,00 Euro: Für die Verlängerung um mehr als drei Monate
- 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
- 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Etwa 5-6 Wochen
Am besten ist eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor die bisherige Aufenthaltserlaubnis abläuft. Buchen Sie dafür möglichst einen Termin.
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Diese Dienstleistung kann nur im Landesamt für Einwanderung (LEA) am Standort Keplerstraße in Anspruch genommen werden.
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- Aufenthaltserlaubnis für eine Berufsausbildung
- Aufenthaltserlaubnis zum Schulbesuch oder zur Teilnahme an einem Schüleraustausch
- Aufenthaltserlaubnis zum Studium
- Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung einer ausländischen Berufs-Qualifikation im Rahmen einer Qualifizierungsmaßnahme
- Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung einer ausländischen Berufs-Qualifikation in einem nicht reglementierten Beruf