Aufenthaltserlaubnis für eine Berufsausbildung

Für eine qualifizierte betriebliche oder schulische Berufsausbildung kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt und verlängert werden, wenn die Berufsausbildung zu einem anerkannten Abschluss führt.
  • Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer (von der Ausbildung unabhängigen) Beschäftigung von maximal 10 Stunden je Woche. Eine selbstständige Tätigkeit ist damit nicht gestattet.
  • Während der Ausbildung kann in der Regel keine andere Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, außer es besteht ein gesetzlicher Anspruch.
  • Nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung kann die Aufenthaltserlaubnis für bis zu 12 Monate verlängert werden. In dieser Zeit kann dann ein Arbeitsplatz gesucht werden. Der Arbeitsplatz muss der abgeschlossenen Berufsausbildung angemessen sein.

Voraussetzungen

  • Qualifizierte Berufsausbildung
    Die Berufsausbildung muss zu einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Berufsabschluss führen.
  • Ausreichende Sprachkenntnisse
    Die für die Berufsausbildung erforderlichen Sprachkenntnisse müssen vorhanden sein. In der Regel sind das ausreichende deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
    Eine Ausnahme davon ist nur möglich, wenn die Ausbildungseinrichtung
    • während der Ausbildung eine individuelle Sprachförderung gewährt oder
    • bestätigt, dass die Sprachkenntnisse für die Absolvierung der qualifizierten Berufsausbildung ausreichend sind.
  • Bei einer betrieblichen Ausbildung: Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
    Die Aufenthaltserlaubnis kann für eine betriebliche Ausbildung in der Regel nur erteilt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat.
  • Bei schulischer, fachtheoretischer Berufsausbildung: Anerkannter Bildungsträger
    Eine schulische Ausbildung kann nur an Berufsfachschulen oder privaten, staatlich anerkannten Ergänzungsschulen absolviert werden.
  • Gesicherter Lebensunterhalt
    Der Lebensunterhalt muss während der Ausbildung aus eigenen Mitteln oder durch Dritte gesichert sein. Monatlich müssen dafür mindestens 906,00 Euro zur Verfügung stehen (aktueller Wert für das Jahr 2024).
    Sofern für die Ausbildung Gebühren entstehen, erhöht sich der monatliche Mindestbetrag entsprechend.
  • Hauptwohnsitz in Berlin
  • Persönliche Vorsprache mit Termin

Erforderliche Unterlagen

  • Formular Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (ausgefüllt)
    Nur bei erstmaliger Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlich. (unter Formulare)
  • Gültiger Pass
  • 1 aktuelles biometrisches Foto
    35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Bei einer betrieblichen Ausbildung: Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (Stellenbeschreibung)"
    bitte ausgefüllt (unter Formulare)
  • Bei einer betrieblichen Ausbildung:
    Ausbildungsvertrag mit Eintragung in die Lehrlingsrolle, eventuell Vertrag über vorgeschalteten berufsbezogenen Sprachkurs
  • Bei einer schulischen Ausbildung: Schulvertrag
    Es genügt auch die Vorlage einer aktuellen Aufnahmeentscheidung im Sinne der geltenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, sofern daraus der Berufsabschluss und die Ausbildungsdauer hervorgehen.
  • Nachweis zum Lebensunterhalt (im Original)
    Als Nachweise für den gesicherten Lebensunterhalt während der Ausbildung (siehe Abschnitt "Voraussetzungen") genügen:
    • eigene Mittel, wie zum Beispiel das Einkommen aus der Ausbildung,
    ergänzend:
    • Sperrkonto bei einer deutschen Bank,
    • Verpflichtungserklärung auf amtlichem Vordruck,
    • notariell beglaubigte Erklärung der Eltern, für die Dauer der Ausbildung den Lebensunterhalt zu sichern, zusammen mit Nachweisen über das Einkommen der Eltern in den letzten sechs Monaten oder
    • Bewilligung von Leistungen nach dem BAföG
  • Krankenversicherung
    Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Für mehr Informationen dazu bitte das Merkblatt lesen.
  • Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin
    • Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung)
    oder
    • Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters

Gebühren

  • 100,00 Euro: für die erstmalige Erteilung der Aufenthaltserlaubnis
  • 96,00 Euro: für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
Türkische Staatsangehörige (sowohl für die erste Erteilung als auch für die Verlängerung):
  • 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
  • 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Etwa 5-6 Wochen
Wir empfehlen deshalb eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft. Buchen Sie dafür möglichst einen Termin.

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Einwanderung (LEA) am Standort Keplerstraße in Anspruch genommen werden.

Für Sie zuständig

Bitte wählen Sie für eine Terminvereinbarung einen Standort aus