Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung einer ausländischen Berufs-Qualifikation im Rahmen einer Qualifizierungsmaßnahme am Standort LEA, Keplerstr.

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Aktuell sind die Zugriffe auf unsere Online-Terminvereinbarung massiv gestiegen. Dadurch kann es leider vorkommen, dass der Service zwischendurch nicht zur Verfügung steht. Es wird dann eine Wartungsseite angezeigt. Bitte beachten Sie hierzu unsere
Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
- Zur weiteren Eindämmung des Corona-Infektionsgeschehens (Lockdown) wird die Bedienung an unseren Standorten Friedrich-Krause-Ufer und Keplerstraße eingeschränkt. Bis mindestens 07.03.2021 findet die Bedienung nur mit Termin statt.
- Am 08.03.2021 ist wegen des Feiertags (Internationaler Frauentag) geschlossen.
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Die Postanschrift weicht von der Adresse des Standorts ab.
Bitte schicken Sie Briefe deshalb immer an:
Landesamt für Einwanderung,
Friedrich-Krause-Ufer 24,
13353 Berlin.
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten um Verständnis für die folgenden Hygiene-Maßnahmen:
- Das Betreten unseres Dienstgebäudes ist nur mit medizinischer Maske gestattet. Medizinische Masken in diesem Sinne sind OP-Masken sowie Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2.
- Bei Krankheitssymptomen können wir Sie aus Gründen des Infektionsschutzes nicht bedienen.
- Bitte beachten Sie, dass Corona-bedingt nur der Zutritt von Personen gewährt werden kann, die für sich persönlich online einen Termin gebucht oder eine Einladung zur Vorsprache erhalten haben.
- Begleitpersonen (auch deutsche Ehegatten, deren Anwesenheit erbeten wurde) bitten wir um Verständnis: Wir können Sie leider pandemiebedingt nicht einlassen.
- Lediglich Kinder unter 14 Jahren, die ansonsten unbeaufsichtigt wären, können ihre Eltern in das Dienstgebäude begleiten.
- Ausnahmen gelten für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit Ausweis oder bestallte Betreuerinnen und Betreuer und Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetscher, die mit der Antragstellerin/dem Antragsteller vorsprechen.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung einer ausländischen Berufs-Qualifikation im Rahmen einer Qualifizierungsmaßnahme
Sie sind eine ausländische Fachkraft und möchten in Deutschland arbeiten, aber Ihre Berufs-Qualifikation konnte von der in Deutschland zuständigen Stelle noch nicht vollständig anerkannt werden?
Dann wird Ihnen in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis zu dem Zweck erteilt, Qualifizierungsmaßnahmen und Prüfungen zu absolvieren, um fachliche, praktische und sprachliche Defizite auszugleichen und damit
- die Anerkennung Ihres Berufsabschlusses (Feststellung der Gleichwertigkeit zu einer inländischen Berufsqualifikation),
- die Erteilung der Berufsausübungserlaubnis (Berufszugang) oder
- die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
Zu den Qualifizierungsmaßnahmen zählen berufs- oder fachschulische Angebote, betriebliche oder überbetriebliche Angebote mit praktischen und theoretischen Bestandteilen, Vorbereitungskurse auf Kenntnis- oder Eignungsprüfungen sowie allgemeine oder berufsorientierte Sprachkurse.
Die Aufenthaltserlaubnis wird für die konkrete Dauer der jeweiligen Qualifizierungs-Maßnahme, aber maximal bis zu insgesamt 2 Jahren erteilt.
Bei erfolgreichem Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme kann eine andere Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, insbesondere zum Zweck der Suche nach einem Arbeitsplatz oder zur Beschäftigung als Fachkraft.
Voraussetzungen
-
Ihre Berufs-Qualifikation ist noch nicht anerkannt
Die für die Anerkennung Ihrer Berufs-Qualifikation in Deutschland zuständige Stelle hat mit einem Bescheid (sogenannter Defizit-Bescheid)
- fachliche, berufspraktische oder sprachliche Defizite und
- im Falle eines reglementierten Berufs (zum Beispiel im Gesundheitswesen) die Erforderlichkeit von Anpassungsmaßnahmen oder eines Sprachkurses
- Qualifizierungsmaßnahme muss geeignet sein
-
Bei einer schulischen Qualifizierungsmaßnahme: Bildungsträger muss entsprechend qualifiziert sein
Der Bildungsträger muss entweder staatlich, staatlich anerkannt oder nach der „Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV)“ zertifiziert sein. Die Voraussetzung ist auch dann erfüllt, wenn die Qualifizierungsmaßnahme durch Förderprogramme des Bundes oder der Länder gefördert wird.
-
Bei einer überwiegend betrieblichen Qualifizierungsmaßnahme: Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
Eine Qualifizierungsmaßnahme ist dann überwiegend betrieblich, wenn mehr als die Hälfte der Zeit auf betriebliche / praktische Tätigkeiten entfällt.
-
Gesicherter Lebensunterhalt
Für die Kosten des allgemeinen Lebensunterhalts, Miete und Krankenversicherung müssen Sie über eigene Mittel von monatlich 920,00 Euro verfügen können.
-
Hinreichende Deutsch-Kenntnisse auf dem Niveau A 2 des GER
Siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“
- Hauptwohnsitz in Berlin
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Pass
-
1 aktuelles biometrisches Foto
35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
-
Formular Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (ausgefüllt)
(unter "Formualre")
- Defizit-Bescheid der Anerkennungsstelle
- Nachweis über hinreichende Deutschkenntnisse auf dem Niveau A 2
- Nachweise über die beabsichtigte Qualifizierungsmaßnahme
- Bei schulischer Qualifizierung: Nachweise zum Bildungsträger
-
Bei betrieblicher Qualifizierung: Unterlagen für die Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit
- Arbeitsvertrag oder Vertrag über eine Weiterbildung
- Ausgefülltes Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“
- Ausgefülltes Formular „Zusatzblatt A“ und den dort genannten Weiterbildungsplan
-
Nachweis zum Lebensunterhalt
Sofern der Lebensunterhalt nicht durch Einkommen aus einer Beschäftigung gesichert wird:
- Einrichtung eines Sperrkontos bei einer deutschen Bank oder
- Abgabe einer Verpflichtungserklärung beim Landesamt für Einwanderung
-
Krankenversicherung
bei einer gesetzlichen Krankenversicherung:
- elektronische Gesundheitskarte mit Foto
- aktuelle Bestätigung der Krankenversicherung
- Nachweis, dass Sie Ihre Beiträge gezahlt haben, zum Beispiel durch Konto-Auszüge
- Bescheinigung des Versicherers
-
Nachweis über Ihren Wohnsitz
zum Beispiel durch
- Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Melde-Bestätigung) oder
- Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters (Wohnungsgeber-Bestätigung),
Formulare
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (deutsch-englisch-französisch-italienisch)
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (deutsch-griechisch-türkisch-serbo-kroatisch)
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (deutsch-spanisch-portugiesisch-russisch)
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
- Zusatzblatt A zum Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis"
- Muster: Einzugsbestätigung des Vermieters
- Merkblatt Krankenversicherung
Gebühren
- 100,00 Euro: Für die erstmalige Erteilung
- 96,00 Euro: Für die Verlängerung um bis zu drei Monate
- 93,00 Euro: Für die Verlängerung um mehr als drei Monate
- 28,80 Euro (maximal): Für türkische Staatsangehörige
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Am besten ist eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltserlaubnis abläuft. Buchen Sie dafür möglichst einen Termin.
Hinweise zur Zuständigkeit
Diese Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Einwanderung (LEA) am Standort Keplerstraße in Anspruch genommen werden.
Weitere Sprachen
Kontakt
Landesamt für Einwanderung (LEA)
LEA, Keplerstr.
Nahverkehr
U-Bahn U 7 (Mierendorffplatz)
Bus M27 (Haltestelle Keplerstraße)