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Gaststättengewerbe - Gestattung aus besonderem Anlass beantragen
Wenn Sie im Rahmen einer besonderen Veranstaltung, die jedermann oder einen bestimmten Personenkreis zugänglich ist, nur vorübergehend gewerbsmäßig alkoholische Getränke ausschenken möchten, müssen Sie eine Gestattung nach dem Gaststättengesetz beantragen.
Voraussetzung ist stets, dass ein besonderer Anlass vorliegt. Dies können zum Beispiel:
Eine Gestattung wird unter erleichterten Voraussetzungen erteilt.
Sie gilt jedoch nur vorübergehend und ist zeitlich für die Dauer und den Ort der Veranstaltung befristet.
Wenn Sie dagegen dauerhaft ein Gaststättengewerbe mit Alkoholausschank betreiben möchten, benötigen Sie grundsätzlich eine Erlaubnis für das Gaststättengewerbe (siehe „Weiterführende Informationen").
Eine Gestattung ist auch dann in Berlin erforderlich, wenn Sie im Besitz einer Reisegewerbekarte sind.
Unabhängig von der hier behandelten Erlaubnis und abhängig von Ihrem Angebot müssen Sie ggf. weitere Anmelde- und Erlaubnispflichten erfüllen, etwa nach der Gewerbeordnung.
Voraussetzung ist stets, dass ein besonderer Anlass vorliegt. Dies können zum Beispiel:
- Straßenfeste (z.B. Volksfeste oder Kirmes),
- Weihnachtsmärkte,
- Sportveranstaltungen,
- Firmenjubiläen,
Eine Gestattung wird unter erleichterten Voraussetzungen erteilt.
Sie gilt jedoch nur vorübergehend und ist zeitlich für die Dauer und den Ort der Veranstaltung befristet.
Wenn Sie dagegen dauerhaft ein Gaststättengewerbe mit Alkoholausschank betreiben möchten, benötigen Sie grundsätzlich eine Erlaubnis für das Gaststättengewerbe (siehe „Weiterführende Informationen").
Eine Gestattung ist auch dann in Berlin erforderlich, wenn Sie im Besitz einer Reisegewerbekarte sind.
Unabhängig von der hier behandelten Erlaubnis und abhängig von Ihrem Angebot müssen Sie ggf. weitere Anmelde- und Erlaubnispflichten erfüllen, etwa nach der Gewerbeordnung.
Voraussetzungen
-
persönliche Zuverlässigkeit
Die Zuverlässigkeit wird anhand verschiedener Nachweise geprüft. Der Antragsteller hat hierfür eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beizubringen. -
Sachkunde
Der Nachweis der Unterrichtung über die notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse ist nur erforderlich, soweit die gastronomische Tätigkeit regelmäßig und nachhaltig zu bestimmten Anlässen ausgeübt wird.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Gestattung
-
Personaldokument
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild.
Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist. -
Ggf. Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) benötigt.
Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein. -
Ggf. Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) verlangt.
Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein. -
Ggf. Gaststättenunterrichtung nach § 4 GastG
Bei wiederholter Antragstellung ist die Vorlage einer Bescheinigung einer IHK über die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung oder eine vergleichbare Qualifikation (Bestätigung durch die IHK erforderlich). -
Ggf. aktueller Auszug aus dem Handelsregister
Eingetragene Firmen reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung ein.
Formulare
Gebühren
11,00 bis 869,00 Euro je Aufwand
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
ca. 2 Wochen
Weiterführende Informationen
- Berliner Gastromat - Fragen und Antworten zum Thema Gastronomie (IHK Berlin)
- Informationen zur Existenzgründung Gastronomie (IHK Berlin)
- Informationen zum Umgang mit Lebensmitteln (IHK Berlin)
- Informationen zur Gaststättenunterrichtung (IHK Berlin)
- Gaststättengewerbe - zum Unterrichtungsnachweis anmelden (Dienstleistung)
- Gaststättengewerbe - Erlaubnis beantragen (Dienstleistung)
- Hinweis zum Datenschutz (Ordungsämter des Landes Berlin)
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Antrag auf Erteilung der Gestattung ist rechtzeitig (mindestens 2 Wochen vorher) bei dem für den Veranstaltungsort zuständigen Ordnungsamt zu stellen.