Wenn Sie im Rahmen einer besonderen Veranstaltung, die jedermann oder einen bestimmten Personenkreis zugänglich ist, vorübergehend gewerbsmäßig alkoholische Getränke ausschenken, benötigen Sie eine gaststättenrechtliche Erlaubnis (Gestattung).
Voraussetzung ist stets, dass ein besonderer Anlass vorliegt wie zum Beispiel:
- Straßenfeste
- Weihnachtsmärkte
- Sportveranstaltungen
- Firmenjubiläen
Eine Gestattung wird unter erleichterten Voraussetzungen erteilt
Sie gilt nur vorübergehend und ist zeitlich für die Dauer und den Ort der Veranstaltung befristet.
Eine Gestattung ist auch dann in Berlin erforderlich, wenn Sie im Besitz einer Reisegewerbekarte sind.
Voraussetzungen
-
persönliche Zuverlässigkeit
Wird nur in den Fällen überprüft, soweit die persönlichen Verhältnisse des Antragstellers der Erlaubnisbehörde nicht bekannt sind. Der Antragsteller hat hierfür dann eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beizubringen.
-
Sachkunde
Der Nachweis der Unterrichtung über die notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse ist nur erforderlich, soweit die gastronomische Tätigkeit regelmäßig und nachhaltig zu bestimmten Anlässen ausgeübt wird.
Erforderliche Unterlagen
-
Personalausweis
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild.
Aufenthaltstitel, wenn der Antragssteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist.
-
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
Eingetragene Firmen reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung ein.
-
ggf. Gaststättenunterrichtung nach § 4 GastG
Bei wiederholter Antragstellung ist die Vorlage einer Bescheinigung einer IHK über die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung oder eine vergleichbare Qualifikation (Bestätigung durch die IHK erforderlich).
-
ggf. Führungszeugnis
Nur erforderlich, wenn die Zuverlässigkeit der Erlaubnisbehörde nicht bekannt ist.
Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0).
Die Auskunft ist bei der Wohnsitzgemeinde (in Berlin in jedem Bürgeramt) zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, d. h. sie wird direkt dem für den Veranstaltungsort zuständigen Ordnungsamt übersandt. Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
Sie kann auch
online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden.
-
ggf. Gewerbezentralregisterauszug natürliche Person
Nur erforderlich, wenn die Zuverlässigkeit der Erlaubnisbehörde nicht bekannt ist.
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für natürliche Personen zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9).
Die Auskunft ist bei der Wohnsitzgemeinde (in Berlin in jedem Bürgeramt) zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, d. h. sie wird direkt dem für den Veranstaltungsort zuständigen Ordnungsamt übersandt. Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
Sie kann auch
online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden.
-
ggf. Gewerbezentralregisterauszug juristische Person
Nur erforderlich, wenn die Zuverlässigkeit der Erlaubnisbehörde nicht bekannt ist.
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für juristische Personen zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9)
Die Auskunft ist bei dem für den Veranstaltungsort zuständigen Ordnungsamt zu beantragen
Sie kann auch
online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden.
-
Antrag auf Erteilung einer Gestattung
Gebühren
Die konkrete Höhe richtet sich nach dem Einzelfall und erfolgt Aufwandsbezogen.
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
2 Wochen
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Der Antrag auf Erteilung der Gestattung ist bei dem für den Veranstaltungsort zuständigen Ordnungsamt zu stellen.
Der Antrag ist mindestens 2 Wochen vor der Veranstaltung zu stellen.
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Bezirksamt Treptow-Köpenick