Gaststättengewerbe - Gestattung aus besonderem Anlass beantragen am Standort Ordnungsamt Spandau - Gewerbeservice

Öffnungszeiten
(nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
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Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Die Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten Sie, die Dienstleistungen
• Schaustellen v. Personen § 33a GewO,
• Spielhallenerlaubnis nach dem SpielhG Bln
• Erlaubnis nach dem GlüStV
hilfsweise mit der Dienstleistung "Maklererlaubnis" zu buchen.
Nicht buchbare Dienstleistungen sind bitte schriftlich zu beantragen.
Einschlägige Informationen für Gewerbetreibende und Interessierte befinden sich auch auf den Internetseiten der Industrie- und Handelskammer Berlin.
Wir bitten die Kunden mit Terminen um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 3 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im 1.OG -Wartebereich- Platz nehmen.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Gaststättengewerbe - Gestattung aus besonderem Anlass beantragen
Wenn Sie im Rahmen einer besonderen Veranstaltung, die jedermann oder einen bestimmten Personenkreis zugänglich ist, nur vorübergehend gewerbsmäßig alkoholische Getränke ausschenken möchten, müssen Sie eine Gestattung nach dem Gaststättengesetz beantragen.
Voraussetzung ist stets, dass ein besonderer Anlass vorliegt. Dies können zum Beispiel:
- Straßenfeste (z.B. Volksfeste oder Kirmes),
- Weihnachtsmärkte,
- Sportveranstaltungen,
- Firmenjubiläen,
Eine Gestattung wird unter erleichterten Voraussetzungen erteilt.
Sie gilt jedoch nur vorübergehend und ist zeitlich für die Dauer und den Ort der Veranstaltung befristet.
Wenn Sie dagegen dauerhaft ein Gaststättengewerbe mit Alkoholausschank betreiben möchten, benötigen Sie grundsätzlich eine Erlaubnis für das Gaststättengewerbe (siehe „Weiterführende Informationen").
Eine Gestattung ist auch dann in Berlin erforderlich, wenn Sie im Besitz einer Reisegewerbekarte sind.
Unabhängig von der hier behandelten Erlaubnis und abhängig von Ihrem Angebot müssen Sie ggf. weitere Anmelde- und Erlaubnispflichten erfüllen, etwa nach der Gewerbeordnung.
Voraussetzungen
-
persönliche Zuverlässigkeit
Die Zuverlässigkeit wird anhand verschiedener Nachweise geprüft. Der Antragsteller hat hierfür eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beizubringen.
-
Sachkunde
Der Nachweis der Unterrichtung über die notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse ist nur erforderlich, soweit die gastronomische Tätigkeit regelmäßig und nachhaltig zu bestimmten Anlässen ausgeübt wird.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Gestattung
-
Personaldokument
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild.
Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist. -
Ggf. Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) benötigt.
Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein. -
Ggf. Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) verlangt.
Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein. -
Ggf. Gaststättenunterrichtung nach § 4 GastG
Bei wiederholter Antragstellung ist die Vorlage einer Bescheinigung einer IHK über die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung oder eine vergleichbare Qualifikation (Bestätigung durch die IHK erforderlich).
-
Ggf. aktueller Auszug aus dem Handelsregister
Eingetragene Firmen reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung ein.
Formulare
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Weiterführende Informationen
- Berliner Gastromat - Fragen und Antworten zum Thema Gastronomie
- Informationen der IHK zur Existenzgründung Gastronomie
- Informationen der IHK Berlin zum Umgang mit Lebensmitteln
- Informationen der IHK Berlin zur Gaststättenunterrichtung
- Gaststättengewerbe - zum Unterrichtungsnachweis anmelden
- Gaststättengewerbe - Erlaubnis beantragen
- Hinweis zum Datenschutz
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Antrag auf Erteilung der Gestattung ist rechtzeitig (mindestens 2 Wochen vorher) bei dem für den Veranstaltungsort zuständigen Ordnungsamt zu stellen.
Weitere Sprachen
Kontakt
Bezirksamt Spandau
Ordnungsamt Spandau - Gewerbeservice
Nahverkehr
S-Bahn Berlin Spandau: S3, S9
U-Bahn Rathaus Spandau: U7
Bus Rathaus Spandau: M32, M37, M45, X33, X34, 130, 135, 136, 137, 236, 237, 337, 638, 639, 671, N7, N30, N36
Bahn Berlin-Spandau: RE 2, RE 4, RE 6, RB 10, RB 13, RB 14