327491
99025002056000
326059

Gaststättengewerbe - Gestattung aus besonderem Anlass beantragen am Standort Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Gewerbeangelegenheiten

Stadtplan Berlin.de
 große Karte

Öffnungszeiten

Montag
09:00-15:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
Dienstag
09:00-15:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
Mittwoch
keine Sprechzeit
Donnerstag
10:00-18:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
Freitag
09:00-14:00 (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Für eine persönliche Vorsprache im Gewerbebereich bitten wir Sie, unter den oben genannten Zeiten vorab einen Termin unter der Telefonnummer (030) 90297-4629 zu vereinbaren. Spontankunden können nicht bedient werden.
Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/organisationseinheiten/wirtschaft/sprechzeiten.html

Hinweis für Terminkunden

Wir bitten darum, im gesamten Dienstgebäude einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Gaststättengewerbe - Gestattung aus besonderem Anlass beantragen

Wenn Sie im Rahmen einer besonderen Veranstaltung, die jedermann oder einen bestimmten Personenkreis zugänglich ist, nur vorübergehend gewerbsmäßig alkoholische Getränke ausschenken möchten, müssen Sie eine Gestattung nach dem Gaststättengesetz beantragen.

Voraussetzung ist stets, dass ein besonderer Anlass vorliegt. Dies können zum Beispiel:

  • Straßenfeste (z.B. Volksfeste oder Kirmes),
  • Weihnachtsmärkte,
  • Sportveranstaltungen,
  • Firmenjubiläen,
oder ähnliche Anlässe sein.

Eine Gestattung wird unter erleichterten Voraussetzungen erteilt.
Sie gilt jedoch nur vorübergehend und ist zeitlich für die Dauer und den Ort der Veranstaltung befristet.

Wenn Sie dagegen dauerhaft ein Gaststättengewerbe mit Alkoholausschank betreiben möchten, benötigen Sie grundsätzlich eine Erlaubnis für das Gaststättengewerbe (siehe „Weiterführende Informationen").

Eine Gestattung ist auch dann in Berlin erforderlich, wenn Sie im Besitz einer Reisegewerbekarte sind.

Unabhängig von der hier behandelten Erlaubnis und abhängig von Ihrem Angebot müssen Sie ggf. weitere Anmelde- und Erlaubnispflichten erfüllen, etwa nach der Gewerbeordnung.

Voraussetzungen

  • persönliche Zuverlässigkeit
    Die Zuverlässigkeit wird anhand verschiedener Nachweise geprüft. Der Antragsteller hat hierfür eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beizubringen.
  • Sachkunde
    Der Nachweis der Unterrichtung über die notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse ist nur erforderlich, soweit die gastronomische Tätigkeit regelmäßig und nachhaltig zu bestimmten Anlässen ausgeübt wird.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Gestattung
  • Personaldokument
    Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild.
    Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist.
  • Ggf. Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) benötigt.
    Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
  • Ggf. Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
    Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) verlangt.
    Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
  • Ggf. Gaststättenunterrichtung nach § 4 GastG
    Bei wiederholter Antragstellung ist die Vorlage einer Bescheinigung einer IHK über die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung oder eine vergleichbare Qualifikation (Bestätigung durch die IHK erforderlich).
  • Ggf. aktueller Auszug aus dem Handelsregister
    Eingetragene Firmen reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung ein.

Gebühren

55,10 Euro bis 869,20 Euro je nach Aufwand

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

ca. 2 Wochen

Hinweise zur Zuständigkeit

Der Antrag auf Erteilung der Gestattung ist rechtzeitig (mindestens 2 Wochen vorher) bei dem für den Veranstaltungsort zuständigen Ordnungsamt zu stellen.