Gaststättengewerbe - Gestattung aus besonderem Anlass beantragen am Standort Ordnungsamt Lichtenberg

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang von Hofseite / Parkplatz

Öffnungszeiten

  • Dienstag

      09.00-13.00
  • Donnerstag

      14.00-17.00

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten



telefonische Erreichbarkeit:


Mo. bis Fr. 06.00-21:30 Uhr
Oktober - April
....Sa. und So. 08.00-15:30 Uhr
Mai - September
....Sa. und So. 11.00-18:30 Uhr

Verkehrsanbindungen

Dienstleistungsbeschreibung

Gaststättengewerbe - Gestattung aus besonderem Anlass beantragen

Wenn Sie im Rahmen einer besonderen Veranstaltung, die jedermann oder einen bestimmten Personenkreis zugänglich ist, nur vorübergehend gewerbsmäßig alkoholische Getränke ausschenken möchten, müssen Sie eine Gestattung nach dem Gaststättengesetz beantragen. Voraussetzung ist stets, dass ein besonderer Anlass vorliegt: Dies können zum Beispiel Feste, Jubiläen oder ähnliche Anlässe sein. Eine Gestattung wird unter erleichterten Voraussetzungen erteilt. Sie gilt jedoch nur vorübergehend und ist zeitlich für die Dauer und den Ort der Veranstaltung befristet.

Wenn Sie dagegen dauerhaft ein Gaststättengewerbe mit Alkoholausschank betreiben möchten, benötigen Sie grundsätzlich eine Erlaubnis für das Gaststättengewerbe (siehe „Weiterführende Informationen").

Eine Gestattung ist auch dann in Berlin erforderlich, wenn Sie im Besitz einer Reisegewerbekarte sind. Unabhängig von der hier behandelten Erlaubnis und abhängig von Ihrem Angebot müssen Sie ggf. weitere Anmelde- und Erlaubnispflichten erfüllen, etwa nach der Gewerbeordnung.

Verfahrensablauf:
  1. Wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe (mit Alkoholausschank) im Rahmen einer besonderen Veranstaltung eröffnen möchten, müssen Sie vor Beginn der Tätigkeit eine Gaststättengetstattung beantragen. Der Antrag kann online gestellt werden. Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus, laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und reichen Sie ihn ein.

  2. Die zuständige Stelle überprüft Ihre Angaben und Unterlagen und fordert ggf. fehlende Nachweise nach. Sie erhalten Hinweise zum weiteren Verfahren und werden per E-Mail über den Bearbeitungsstatus informiert.

  3. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und die erforderlichen Unterlagen vorliegen, erhalten Sie einen Gebührenbescheid und die Erlaubnis per Post. Wenn nicht alle Voraussetzungen bzw. erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird Ihr Antrag gebührenpflichtig abgelehnt. In diesem Fall können Sie den Grund für die Ablehnung im Bescheid der zuständigen Stelle nachlesen.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

  • Jetzt online erledigen
    Für die Online-Abwicklung müssen Sie sich nicht registrieren und können den Antrag direkt online einreichen.

Voraussetzungen

  • Es liegt ein besonderer Anlass vor
    zum Beispiel:
    • Straßenfeste (z.B. Volksfeste oder Kirmes),
    • Weihnachtsmärkte,
    • Sportveranstaltungen,
    • Firmenjubiläen
  • persönliche Zuverlässigkeit
    Die Zuverlässigkeit wird anhand verschiedener Nachweise geprüft. Der Antragsteller hat hierfür eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beizubringen.
  • Sachkunde
    Der Nachweis der Unterrichtung über die notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse ist nur erforderlich, soweit die gastronomische Tätigkeit regelmäßig und nachhaltig zu bestimmten Anlässen ausgeübt wird.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Gestattung
    Stellen Sie den Antrag online oder schriftlich per Post.
  • Personaldokument
    Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild.
    Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist.
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) benötigt.
    Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
  • Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
    Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) verlangt.
    Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
  • Ggf. Gaststättenunterrichtung nach § 4 GastG
    Bei wiederholter Antragstellung ist die Vorlage einer Bescheinigung einer IHK über die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung oder eine vergleichbare Qualifikation erforderlich (Bestätigung durch die IHK).
  • Ggf. aktueller Auszug aus dem Handelsregister
    Eingetragene Firmen reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung ein.

Gebühren

11,00 bis 869,00 Euro je Aufwand

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

ca. 2 Wochen

Hinweise zur Zuständigkeit

Der Antrag auf Erteilung der Gestattung ist rechtzeitig (mindestens 2 Wochen vorher) bei dem für den Veranstaltungsort zuständigen Ordnungsamt zu stellen.