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Straßensondernutzung - Herausstellen von Tischen und Stühlen vor eigenen Geschäftsräumen am Standort Straßen- und Grünflächenamt - Straßenverkehrsbehörde

Stadtplan Berlin.de
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Öffnungszeiten

Dienstag
09:00-12:00 Uhr

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.

Straßensondernutzung - Herausstellen von Tischen und Stühlen vor eigenen Geschäftsräumen

Das öffentliche Straßenland hat per Gesetz jedermann zur verkehrlichen Nutzung zur Verfügung zu stehen. Wenn jemand diesen Gemeingebrauch durch eine andere Art der Nutzung, wie das Herausstellen von Tischen und Stühlen (Schankvorgarten) vor eigenen Geschäftsräumen einschränkt, handelt es sich dabei um eine Sondernutzung.

Voraussetzungen

  • Gaststättenbetrieb, bzw. erlaubnisfreier Gaststättenbetrieb oder sonstiger Gewerbebetrieb

Erforderliche Unterlagen

Gebühren

Kosten der Ausnahmegenehmigung (Verwaltungsgebühr)
bis 15m²
  • 100,00 Euro: für 1 Jahr
  • 150,00 Euro: für 2 Jahre
  • 200,00 Euro: für 3 Jahre
bis 30m²
  • 200,00 Euro: für 1 Jahr
  • 300,00 Euro: für 2 Jahre
  • 400,00 Euro: für 3 Jahre
Kosten der Sondernutzungserlaubnis (Sondernutzungsgebühr)
  • 12,50 bis 16,25 Euro: pro m² und Jahr, ortsabhängig (nach Wertstufe der Straße)

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann nur bei dem Bezirksamt in Anspruch genommen werden, in dem sich der Betriebssitz befindet.