Straßensondernutzung - Herausstellen von Tischen und Stühlen vor eigenen Geschäftsräumen am Standort Straßenverkehrsbehörde Marzahn-Hellersdorf

Öffnungszeiten
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Straßensondernutzung - Herausstellen von Tischen und Stühlen vor eigenen Geschäftsräumen
Das öffentliche Straßenland hat per Gesetz jedermann zur verkehrlichen Nutzung zur Verfügung zu stehen. Wenn jemand diesen Gemeingebrauch durch eine andere Art der Nutzung, wie das Herausstellen von Tischen und Stühlen (Schankvorgarten) vor eigenen Geschäftsräumen einschränkt, handelt es sich dabei um eine Sondernutzung.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Gaststättenbetrieb, bzw. erlaubnisfreier Gaststättenbetrieb oder sonstiger Gewerbebetrieb
Erforderliche Unterlagen
-
Ausgefülltes Antragsformular
(unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare")
-
Erforderliche Angaben
- Nutzungszeitraum
- Nutzungsfläche
- Standort (mit Skizze)
-
Gewerbeanmeldung
in Kopie
-
ggf. Auszug aus dem Handelsregister
in Kopie
Gebühren
bis 15m²
- 100,00 Euro: für 1 Jahr
- 150,00 Euro: für 2 Jahre
- 200,00 Euro: für 3 Jahre
- 200,00 Euro: für 1 Jahr
- 300,00 Euro: für 2 Jahre
- 400,00 Euro: für 3 Jahre
- 12,50 bis 16,25 Euro: pro m² und Jahr, ortsabhängig (nach Wertstufe der Straße)
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann nur bei dem Bezirksamt in Anspruch genommen werden, in dem sich der Betriebssitz befindet.
Kontakt
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Straßenverkehrsbehörde Marzahn-Hellersdorf
Tel.:
(030) 90293-6552
Fax:
(030) 90293-6555
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.1km
S Mehrower Allee
- S7
-
0.1km
S Mehrower Allee
- Bus
-
-
0.2km
S Mehrower Allee
- 197
- N96
- X69
-
0.4km
Walter-Felsenstein-Str.
- 154
-
0.4km
Märkische Allee/Wuhletalstr.
- 197
-
0.2km
S Mehrower Allee