Straßensondernutzung - Herausstellen von Tischen und Stühlen vor eigenen Geschäftsräumen am Standort Straßenverkehrsbehörde Marzahn-Hellersdorf
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Kontakt
- Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
- Straßenverkehrsbehörde Marzahn-Hellersdorf
- Schkopauer Ring 2 , 12681 Berlin
- Frau Zellin
- Tel.: (030) 90293-6552
- Fax: (030) 90293-6555
- E-Mail: sondernutzung_ag@ba-mh.berlin.de
Ansprechpartner
Öffnungszeiten
-
-
15:00-17:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
Bus
-
S Mehrower Allee
- 197
- X69
- N96
-
Walter-Felsenstein-Str.
- 154
- X54
-
Märkische Allee/Wuhletalstr.
- 154
- 197
- X54
-
S Mehrower Allee
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Straßensondernutzung - Herausstellen von Tischen und Stühlen vor eigenen Geschäftsräumen
Das öffentliche Straßenland hat per Gesetz jedermann zur verkehrlichen Nutzung zur Verfügung zu stehen. Wenn jemand diesen Gemeingebrauch durch eine andere Art der Nutzung, wie das Herausstellen von Tischen und Stühlen (Schankvorgarten) vor eigenen Geschäftsräumen einschränkt, handelt es sich dabei um eine Sondernutzung.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Gaststättenbetrieb, bzw. erlaubnisfreier Gaststättenbetrieb oder sonstiger Gewerbebetrieb
Erforderliche Unterlagen
-
Ausgefülltes Antragsformular
(unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare") -
Erforderliche Angaben
- Nutzungszeitraum
- Nutzungsfläche
- Standort (mit Skizze)
-
Gewerbeanmeldung
in Kopie -
ggf. Auszug aus dem Handelsregister
in Kopie
Gebühren
Kosten der Ausnahmegenehmigung (Verwaltungsgebühr)
bis 15m²
- 100,00 Euro: für 1 Jahr
- 150,00 Euro: für 2 Jahre
- 200,00 Euro: für 3 Jahre
- 200,00 Euro: für 1 Jahr
- 300,00 Euro: für 2 Jahre
- 400,00 Euro: für 3 Jahre
- 12,50 bis 16,25 Euro: pro m² und Jahr, ortsabhängig (nach Wertstufe der Straße)
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann nur bei dem Bezirksamt in Anspruch genommen werden, in dem sich der Betriebssitz befindet.
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