Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU am Standort LEA, Zum Business Immigration Service (BIS)

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
- Nachdem das Landesamt für Einwanderung (LEA) am Montag, den 05.12.2022 ab dem Morgen wegen eines lokalen Stromausfalles komplett geschlossen werden musste, konnte die Stromversorgung am frühen Abend wiederhergestellt werden. Damit ist ab Dienstag, den 06.12.2022 die Bedienung von Terminkunden wieder an allen Standorten des LEA möglich. Beachten Sie hierzu die aktuellen Informationen auf unserer Website.
Berliner Unternehmen, ausländische Investoren und Start-Up Entrepreneure, Manager, hochqualifizierte Fachkräfte und deren Familien können durch den BIS schnell und unkompliziert alle aufenthaltsrechtlichen Fragen klären und werden direkt an die zuständigen Ansprechpartner weitergeleitet.
Bitte beachten Sie:
- Der Service kann nur von registrierten Kunden und nach vorheriger Terminvereinbarung genutzt werden.
- Laufkunden ohne Termin können leider nicht bedient werden.
- Weitere Informationen zum Service des BIS finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Einwanderung.
Öffnungszeiten
Keine Informationen verfügbar.
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Die Postanschrift weicht von der Adresse des Standorts ab.
Bitte schicken Sie Briefe deshalb immer an:
Landesamt für Einwanderung, Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin.
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU
Wenn Sie eine Blaue Karte EU besitzen, wird Ihnen auf Antrag eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt. Dafür müssen Sie
- seit mindestens 33 Monaten versicherungspflichtig arbeiten und
- über einfache Deutsch-Kenntnisse verfügen.
Voraussetzungen
- Besitz einer gültigen Blauen Karte EU
-
Mindestens 33 Monate Beschäftigung und einfache Deutsch-Kenntnisse
Wenn Sie einfache Deutsch-Kenntnisse haben, müssen Sie seit mindestens 33 Monaten eine Beschäftigung ausüben. Diese Beschäftigung muss die Anforderungen für die Erteilung einer Blauen Karte EU erfüllen.
Einfache deutsche Sprachkenntnisse entsprechen dem Niveau A 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERR). -
Mindestens 21 Monate Beschäftigung und ausreichende Deutsch-Kenntnisse
Wenn Sie ausreichende Deutsch-Kenntnisse haben, verkürzt sich die Frist. Sie müssen dann nur seit mindestens 21 Monaten eine Beschäftigung ausüben. Diese Beschäftigung muss die Anforderungen für die Erteilung einer Blauen Karte EU erfüllen.
Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse entsprechen dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERR). -
Altersvorsorge
Für die Dauer der Beschäftigung (33 oder 21 Monate) müssen Sie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben. Ebenfalls akzeptiert werden Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen eines privaten Versicherungs-Unternehmens oder einer Versorgungs-Einrichtung.
-
Gesicherter Lebensunterhalt einschließlich Krankenversicherung
Zum gesicherten Lebensunterhalt gehört auch ein ausreichender Krankenversicherungsschutz. Mit einer gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie ausreichend versichert.
Bei einer privaten Krankenversicherung achten Sie bitte auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung.
Für mehr Informationen hierzu lesen Sie bitte das Merkblatt zur Krankenversicherung (im Abschnitt „Formulare“). -
Keine Straftaten
Schon Geldstrafen können die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis hindern.
- Hauptwohnsitz in Berlin
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag
Bitte stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag.
Fügen Sie Ihrem Antrag bitte die Dokumente in Kopie bei („Erforderliche Unterlagen“). Sie erhalten dann entweder eine Einladung zu einem Termin oder einen Gebührenbescheid. - Gültiger Pass, zusammen mit Ihrer Blauen Karte EU
-
1 aktuelles biometrisches Foto
35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
-
Einkommensnachweise
- Arbeitsvertrag
- Nachweise über das Netto-Gehalt der letzten sechs Monate
- aktuelle Arbeitgeber-Bescheinigung (nicht älter als 14 Tage)
-
Mietvertrag oder Kaufvertrag
Die Wohnfläche sowie die monatliche Miete oder die Wohn-Kosten der eigenen Immobilie (Haus oder Wohnung) sind nachzuweisen.
-
Altersvorsorge
- Renten-Information oder Renten-Auskunft der Deutschen Rentenversicherung oder
- Nachweis über Anspruch auf vergleichbare Renten-Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens
-
Krankenversicherung
Bitte legen Sie
- entweder die Versicherungskarte Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung oder
- die Versicherungs-Police einer privaten Krankenversicherung vor.
-
Nachweis über Hauptwohnsitz in Berlin
- Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung)
- Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
Formulare
Gebühren
- 113,00 Euro (56,50 Euro bei Antragseingang und 56,50 Euro bei Erteilung)
- 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr (11,40 Euro bei Antragseingang und 11,40 Euro bei Erteilung)
- 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr (18,50 Euro bei Antragseingang und 18,50 Euro bei Erteilung)
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Einwanderung (LEA) am Standort Friedrich-Krause-Ufer in Anspruch genommen werden.
Weitere Sprachen
Kontakt
Landesamt für Einwanderung (LEA)
LEA, Zum Business Immigration Service (BIS)
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