Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte

Wenn Sie seit 4 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft besitzen, wird Ihnen auf Antrag eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt.

Wenn Sie in Deutschland eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben, ist dies bereits nach 2 Jahren Beschäftigung als Fachkraft möglich.

Sie besitzen als Fachkraft eine Blaue Karte EU?
Dann gelten andere Voraussetzungen. Bitte informieren Sie sich dazu in der Dienstleistung "Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU" (siehe Abschnitt "Weiterführende Informationen").

Voraussetzungen

  • 4 Jahre Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft
    • Sie müssen seit mindestens 4 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft mit einem Berufsabschluss, einem akademischen Abschluss oder in der Forschung besitzen (§ 18a, § 18b oder § 18d Aufenthaltsgesetz).
    • Die Frist verkürzt sich auf 2 Jahre, wenn Sie in Deutschland eine Berufsausbildung oder ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben.
  • Sie sind weiterhin als Fachkraft erwerbstätig
  • Altersvorsorge
    • Sie haben für mindestens 48 Monate Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Ebenfalls akzeptiert werden Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen eines privaten Versicherungs-Unternehmens oder einer Versorgungs-Einrichtung.
    • Wenn Sie in Deutschland eine Berufsausbildung oder ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben, genügen auch 24 Monate.
  • Ausreichende Deutsch-Kenntnisse
    Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse entsprechen dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERR).
  • Gesicherter Lebensunterhalt einschließlich Krankenversicherung
    Zum gesicherten Lebensunterhalt gehört auch ein ausreichender Krankenversicherungsschutz.
    Mit einer gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie ausreichend versichert.
    Bei einer privaten Krankenversicherung achten Sie bitte auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung.
    Für mehr Informationen hierzu lesen Sie bitte das Merkblatt zur Krankenversicherung (im Abschnitt „Formulare“).
  • Keine Straftaten
    Schon Geldstrafen können die Erteilung der Niederlassungserlaubnis hindern.
  • Hauptwohnsitz in Berlin

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
    Bitte stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag.
    Fügen Sie Ihrem Antrag bitte die Dokumente in Kopie bei („Erforderliche Unterlagen“). Sie erhalten dann entweder eine Einladung zu einem Termin oder einen Gebührenbescheid.
  • Gültiger Pass, zusammen mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis
  • 1 aktuelles biometrisches Foto
    35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Bei einer Berufsausbildung oder einem Studium in Deutschland: Nachweis über den erreichten Abschluss
    Zeugnisse, Urkunden
  • Einkommensnachweise
    • Arbeitsvertrag
    • Nachweise über das Netto-Gehalt der letzten sechs Monate
    • aktuelle Arbeitgeber-Bescheinigung (nicht älter als 14 Tage)
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag
    Die Wohnfläche sowie die monatliche Miete oder die Wohn-Kosten der eigenen Immobilie (Haus oder Wohnung) sind nachzuweisen.
  • Altersvorsorge
    • Renten-Information oder Renten-Auskunft der Deutschen Rentenversicherung oder
    • Nachweis über Anspruch auf vergleichbare Renten-Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens
  • Krankenversicherung
    Bitte legen Sie entweder die Versicherungskarte Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung oder die Versicherungs-Police einer privaten Krankenversicherung vor.
  • Nachweis über Hauptwohnsitz in Berlin
    • Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung)
    oder
    • Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters

Gebühren

Die Pflicht zur Zahlung der Bearbeitungsgebühren entsteht grundsätzlich bereits bei Vorliegen eines Antrages mit dessen Eingang bei der Behörde. Eine Rückzahlung kommt auch bei Rücknahme des Antrages nicht in Betracht, wenn mit der sachlichen Bearbeitung bereits begonnen wurde ( Prüfung erforderliche Aufenthaltszeiten und/oder Prüfung der übersandten Unterlagen bzw. Übersendung eines Termins zur Vorsprache). Die Gebühren betragen:

  • 113,00 Euro (56,50 Euro bei Antragseingang und 56,50 Euro bei Erteilung)
Für türkische Staatsangehörige:
  • 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr (11,40 Euro bei Antragseingang und 11,40 Euro bei Erteilung)
  • 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr (18,50 Euro bei Antragseingang und 18,50 Euro bei Erteilung)

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Einwanderung (LEA) am Standort Friedrich-Krause-Ufer in Anspruch genommen werden.

Für Sie zuständig