Wenn Sie
- in Deutschland erfolgreich ein Studium absolviert haben und
- seit mindestens 2 Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis erwerbstätig sind,
wird Ihnen auf Antrag eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt.
Voraussetzungen
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Schriftlicher Antrag
Bitte stellen Sie einen Antrag bei der Ausländerbehörde. Sie erhalten dann entweder eine Einladung zu einem Termin oder einen Gebühren-Bescheid.
Fügen Sie Ihrem Antrag bitte die im Abschnitt „Erforderliche Unterlagen“ genannten Dokumente bei (in Kopie).
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Deutscher Studienabschluss
- z.B. Bachelor, Master oder Promotion
- erworben im Bundesgebiet an einer staatlichen, staatlich anerkannten oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung
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Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit mindestens 2 Jahren
Jede Aufenthaltserlaubnis wird angerechnet, mit der Sie eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit ausüben dürfen.
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Angemessene Erwerbstätigkeit
Ihre Erwerbstätigkeit muss dem erworbenen Hochschul-Abschluss angemessen sein.
- Bei einer Beschäftigung: Die Tätigkeit muss eine qualifizierte Ausbildung voraussetzen.
- Bei einer selbständigen Tätigkeit: Die Tätigkeit muss im Zusammenhang zu den Kenntnissen stehen, die Sie im Studium erworben haben.
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Altersvorsorge
Für mindestens 24 Monate müssen Sie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben. Ebenfalls akzeptiert werden Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen eines privaten Versicherungs-Unternehmens oder einer Versorgungs-Einrichtung.
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Gesicherter Lebensunterhalt einschließlich Krankenversicherung
Zum gesicherten Lebensunterhalt gehört auch ein ausreichender Krankenversicherungsschutz.
Mit einer gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie ausreichend versichert.
Bei einer privaten Krankenversicherung achten Sie bitte auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung.
Für mehr Informationen hierzu lesen Sie bitte das Merkblatt zur Krankenversicherung (im Abschnitt „Formulare“).
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Keine Straftaten
Schon Geldstrafen können die Erteilung der Niederlassungserlaubnis hindern.
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Ausreichende Deutsch-Kenntnisse
Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse entsprechen dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERR).
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Hauptwohnsitz in Berlin
Erforderliche Unterlagen
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Gültiger Pass, zusammen mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis
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1 aktuelles biometrisches Foto
35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
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Formular Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
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Nachweis des deutschen Hochschulabschlusses
Zeugnisse, Urkunden
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Einkommensnachweise
Arbeitnehmer:
- Arbeitsvertrag
- Nachweise über das Netto-Gehalt der letzten sechs Monate
- aktuelle Arbeitgeber-Bescheinigung (nicht älter als 14 Tage)
Selbständige oder freiberufliche Tätigkeit:
- ausgefüllter Prüfungsbericht, zusammen mit den darin genannten Unterlagen, wie zum Beispiel einen Auszug aus dem Handelsregister
- Der Prüfungsbericht muss ausgefüllt werden durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerbevollmächtigte.
- letzter Steuerbescheid
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Mietvertrag oder Kaufvertrag
Die Wohnfläche sowie die monatliche Miete oder die Wohn-Kosten der eigenen Immobilie (Haus oder Wohnung) sind nachzuweisen.
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Altersvorsorge
- Renten-Information oder Renten-Auskunft der Deutschen Rentenversicherung oder
- Nachweis über Anspruch auf vergleichbare Renten-Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens
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Krankenversicherung
Bitte legen Sie entweder die Versicherungskarte Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung oder die Versicherungs-Police einer privaten Krankenversicherung vor.
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Nachweis über Hauptwohnsitz in Berlin
- Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
- Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
Mehr zum Thema im Abschnitt „Weiterführende Informationen“
Gebühren
- Für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis: 113,00 Euro
- Wenn der Antrag abgelehnt werden muss: 56,50 Euro
- Für türkische Staatsangehörige: 28,80 Euro
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten