Blaue Karte EU beantragen

Wenn Sie einen Hochschul-Abschluss, ein vergleichbares Ausbildungsniveau oder einen IT- Beruf haben, können Sie zum Arbeiten in Deutschland eine Blaue Karte EU bekommen. Je nachdem ist ein bestimmtes Mindestgehalt erforderlich.
Die Blaue Karte EU hat mehrere Vorteile gegenüber einer Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung. Zum Beispiel können Sie damit schneller ein unbefristetes Aufenthaltsrecht bekommen.

  • Die Blaue Karte EU ist höchstens 4 Jahre gültig.
  • Falls Sie einen befristeten Arbeitsvertrag haben, kann sie auch kürzer gültig sein. Normalerweise gilt sie dann 3 Monate länger als Ihr Arbeitsvertrag.
  • Die Blaue Karte EU wird für die Aufnahme einer konkreten Beschäftigung ausgestellt. Nach einem Jahr Beschäftigung auf dieser Stelle ist jede Beschäftigung erlaubt, ohne dass die Ausländerbehörde informiert oder die Blaue Karte EU geändert werden muss.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie den Online-Antrag „Blaue Karte EU beantragen“
  • Bitte halten Sie dafür alle erforderlichen Dokumente möglichst im PDF-Format bereit. Sie können die Dokumente aber auch noch im Antragsprozess mit Ihrem Smartphone oder Tablet fotografieren und hochladen.
  • Bevor Sie den Antrag absenden können, müssen Sie die Bearbeitungsgebühr bezahlen.
  • Am Ende erhalten Sie ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Damit wird bescheinigt, dass Ihr aktueller Aufenthaltstitel (nationales D-Visum oder Aufenthaltserlaubnis) über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus im Bundesgebiet weiter gültig bleibt. (Dies gilt nicht, wenn Sie ein Schengen-Visum (C-Visum) für einen kurzfristigen Aufenthalt besitzen.)
  • Bitte speichern Sie sich die Bestätigung Ihres Antrages deshalb unbedingt ab und drucken es zudem auch nach Möglichkeit aus.
  • Hinweis: Ihr Ehepartner und Ihr Kind leben mit Ihnen in Berlin und benötigen eine Aufenthaltserlaubnis? Dann stellen Sie für diese bitte keinen eigenen Antrag und buchen auch keinen Termin. Tragen Sie Ihre Familienangehörigen einfach an den entsprechenden Stellen mit in den Online-Antrag ein. Das Landesamt für Einwanderung (LEA) wird sich wegen der Aufenthaltserlaubnisse für Ihre Familienangehörigen bei Ihnen melden.
2. Nachdem Sie den Online-Antrag „Blaue Karte EU beantragen“ gestellt haben, wird das LEA den Antrag prüfen und sich schnellstmöglich bei Ihnen melden. Soweit nötig, fordert das LEA noch weitere Unterlagen an.

3. Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache. Bringen Sie bitte zum Termin vor Ort alle erforderlichen Unterlagen im Original mit.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Hochschulabschluss
    • Sie haben einen Abschluss von einer deutschen Hochschule oder
    • einen Abschluss von einer ausländischen Hochschule, der in Deutschland anerkannt ist, oder
    • einen anderen Abschluss von einer ausländischen Hochschule, der einem deutschen Abschluss vergleichbar ist.
    Ob Ihr ausländischer Abschluss anerkannt ist, können Sie in der Datenbank „anabin“ prüfen. Falls Ihr Abschluss in dieser Datenbank nicht bewertet ist, können Sie speziell für Ihren Abschluss eine Zeugnisbewertung machen lassen. Dadurch entstehen zusätzliche Kosten (mehr unter „Weiterführende Informationen“).
  • oder gleichwertige Ausbildung durch tertiäres Bildungsprogramm
    • Es ist auch ausreichend, wenn ein tertiäres Bildungsprogramm erfolgreich abgeschlossen wurde, das mit einem Hochschulabschluss gleichwertig ist.
    • Die erforderliche Ausbildungsdauer des tertiären Bildungsprogramms muss mindestens drei Jahre betragen.
    • Die zuständige deutsche Stelle muss die Gleichwertigkeit der Qualifikation festgestellt haben. Nähere Informationen hierzu gibt es auf dem Informationsportal des Bundesbildungsministeriums zur „Anerkennung in Deutschland“ (siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“).
  • oder Beschäftigung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie
    • Führungskräfte und Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie benötigen keine akademische oder vergleichbare Ausbildung.
    • Begünstigt sind Berufe, die zu den Gruppen 133 oder 25 der Internationalen Standardklassifikation der Berufe (ISCO-08) gehören (siehe Liste der Mangelberufe im Abschnitt „Weiterführende Informationen“)
    • In den letzten sieben Jahren müssen durch mindestens dreijährige Berufserfahrung die für diesen Beruf erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben worden sein.
  • Arbeitsplatz
    Sie haben bereits einen Arbeitsvertrag oder ein konkretes Angebot. Das Beschäftigungsverhältnis muss auf mindestens 6 Monate befristet sein.
  • Beschäftigung im Inland
    Das Beschäftigungsverhältnis muss in Deutschland bestehen. Zudem ist eine Betriebsstätte des Arbeitgebers in Deutschland erforderlich.
  • Mindestgehalt
    Sie können die Blaue Karte EU nur bekommen, wenn Sie genug verdienen. Wieviel Sie verdienen müssen, hängt von Ihrem Beruf und dem Zeitpunkt des Abschlusses Ihrer Ausbildung ab. Die Mindestgehaltsgrenzen ändern sich jedes Kalenderjahr. Für das Jahr 2024 gilt Folgendes:
    • Falls Sie in einem sogenannten Mangelberuf arbeiten, müssen Sie im Monat 3.420,15 Euro brutto oder mehr verdienen. Das sind 41.041,80 Euro im Jahr. Mangelberufe sind bestimmte Berufe, für die es in Deutschland zu wenige Arbeitskräfte gibt, wie zum Beispiel Naturwissenschaftler, Mathematiker, Architekten, Raumplaner, Stadtplaner und Verkehrsplaner, Designer, Ingenieure und Ingenieurswissenschaftler, Mediziner, Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie (vollständige Auflistung unter „Weiterführende Informationen“).
    • Dieses Mindestgehalt gilt (unabhängig vom Beruf) auch dann, wenn der Hochschulabschluss oder das gleichwertige tertiäre Bildungsprogramm spätestens drei Jahre vor Beantragung der Blauen Karte EU erworben bzw. erfolgreich abgeschlossen wurde.
    • Sie arbeiten nicht in einem Mangelberuf oder haben Ihre Ausbildung vor mehr als drei Jahren abgeschlossen? Dann müssen Sie im Monat 3.775,00 Euro brutto oder mehr verdienen. Das sind 45.300 Euro) im Jahr.
    • Erfolgsprämien und andere voll variable Sonderzahlungen werden nicht angerechnet.
  • Unter Umständen: Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
    Sie brauchen die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, falls Sie weniger als 3.775,00 Euro brutto im Monat verdienen (Wert für das Jahr 2024).
  • Je nach Beruf: Berufsausübungs-Erlaubnis
    Für manche Berufe brauchen Sie eine besondere Erlaubnis, zum Beispiel in der Humanmedizin. Wenn Sie nicht wissen, ob Sie eine solche Erlaubnis brauchen, fragen Sie bitte Ihren Arbeitgeber.
  • Krankenversicherung
    Sie sind in Deutschland krankenversichert, entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in einer vergleichbaren privaten Krankenversicherung. Eine ausländische Krankenversicherung genügt grundsätzlich nicht.
  • Haupt-Wohnsitz in Berlin
    Sie wohnen in Berlin. Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht nicht aus.
  • Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
    Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
    • Kreditkarte (Visa, Mastercard)
    • Paypal

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung der Blauen Karte EU
    ausschließlich online möglich
    • Sie erhalten ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Damit wird bescheinigt, dass Ihr aktueller Aufenthaltstitel (nationales D-Visum oder Aufenthaltserlaubnis) über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus im Bundesgebiet weiter gültig bleibt. (Dies gilt nicht, wenn Sie ein Schengen-Visum (C-Visum) für einen kurzfristigen Aufenthalt besitzen.)
    • Bitte speichern Sie sich dieses Dokument deshalb unbedingt ab und drucken es zudem auch nach Möglichkeit aus.
  • Gültiger Pass oder Passersatz
  • Ihr Arbeitsvertrag oder Ihr Arbeitsplatz-Angebot
  • Hochschulzeugnis
  • Nachweis über Ihren Wohnsitz
    zum Beispiel durch
    • Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Melde-Bestätigung) oder
    • Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters (Wohnungsgeber-Bestätigung)
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche
  • Nachweise über die monatlichen Mietkosten oder Kosten der bewohnten Immobilie
    zum Beispiel aktueller Kontoauszug
  • Nachweis über Ihre Krankenversicherung
    • bei einer gesetzlichen Krankenversicherung: elektronische Gesundheitskarte mit Foto und aktuelle Bestätigung der Krankenversicherung
    • bei einer privaten Krankenversicherung: Nachweis, dass Sie Ihre Beiträge gezahlt haben, zum Beispiel durch Konto-Auszüge und Bescheinigung des Versicherers: Die Bescheinigung muss Art, Umfang und Dauer der Versicherung nennen. Bitte weisen Sie Ihren Versicherer darauf hin, dass Sie die Bescheinigung für einen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit brauchen.
  • Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" (ausgefüllt und unterschrieben von Ihrem Arbeitgeber)
  • Falls erforderlich: Berufsausübungserlaubnis
  • Bei Bedarf: Zeugnisbewertung
    Falls Ihr ausländischer Hochschul-Abschluss nicht in der Datenbank „anabin“ bewertet ist, legen Sie bitte eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) vor.
  • Falls Sie keinen Hochschulabschluss besitzen: Lebenslauf und sonstige Ausbildungszeugnisse
  • Bei Ausbildung durch tertiäres Bildungsprogramm: Feststellungsbescheid über die Gleichwertigkeit mit einem Hochschulabschluss
    Laden Sie das Dokument bitte möglichst bereits im Online-Antrag hoch. Ansonsten müssen Sie es im Bearbeitungsprozess nachreichen.
  • 1 aktuelles biometrisches Foto (erst bei Vorsprache mit Termin)
    35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Ihr bisheriger Aufenthaltstitel (nationales D-Visum oder Aufenthaltserlaubnis)
  • Nachweis über Ihren Online-Antrag auf Erteilung einer Blauen Karte EU
    Bei Stellung des Online-Antrags wurde Ihnen ein PDF angezeigt. Bringen Sie bitte das PDF zum Termin mit (als Ausdruck oder in digitaler Form auf dem Smartphone).
  • Terminbestätigung
    Sie haben einen Termin per E-Mail erhalten, nachdem Sie Ihren Online-Antrag gestellt haben. Bringen Sie bitte diese Einladung zum Termin mit (als Ausdruck oder in digitaler Form auf dem Smartphone).

Gebühren

Die Gebühr muss vor dem Absenden des Online-Antrags bezahlt werden (Kreditkarte, PayPal).

  • 100,00 Euro
Für türkische Staatsangehörige:
  • 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
  • 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
Eine Rückzahlung kommt auch bei Rücknahme des Antrages nicht in Betracht, wenn mit der sachlichen Bearbeitung bereits begonnen wurde (Prüfung der übersandten Unterlagen bzw. Übersendung eines Termins zur Vorsprache).

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

  • Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache.
  • Bei Vorsprache mit Termin dauert es im Anschluss 3-4 Wochen, bis die Blaue Karte EU als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt ist.

Hinweise zur Zuständigkeit

Diese Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Einwanderung (LEA) am Standort Keplerstraße in Anspruch genommen werden.

Für Sie zuständig