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Grundstück - Grenzbescheinigung für Flurstücke beantragen
Eine Grenzbescheinigung dient als Nachweis darüber, auf welchen Flurstücken bestimmte Gebäude errichtet sind und ob gegebenenfalls Grenzüberbauungen vorhanden sind.
Mit einer Grenzbescheinigung
- wird bestätigt, dass sich näher bezeichnete Gebäude auch auf bestimmten Flurstücken befinden.
- kann auch ein eventueller Überbau auf benachbarte Flurstücke näher dokumentiert werden.
Voraussetzungen
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Gebäude sind im aktuellen Zustand im Liegenschaftskataster nachgewiesen
- Sind die Gebäude noch nicht im Liegenschaftskataster nachgewiesen oder wurden an diesen seit der letzten Vermessung Veränderungen des Grundrisses vorgenommen, muss zunächst von der Eigentümerin oder vom Eigentümer eine katasterliche Gebäudevermessung durch eine/n Öffentlich bestellte/n Vermessungsingenieur/in (ÖbVI) in Auftrag gegeben werden.
- Es kann für die Ausstellung einer Grenzbescheinigung ein vorheriges Grenzfeststellungsverfahren erforderlich werden (siehe "Weiterführende Informationen")
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Antragsberechtigung
- Eigentümer/in
- Erwerber/in
- anderweitig berechtigte Person (z.B. Notar/in)
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Ausstellung einer Grenzbescheinigung
Antrag formlos schriftlich per Post.
Hinweis: Die Nennung des Grundstücks und gegebenenfalls eines spezifischen Gebäudes ist notwendig. Soll die Grenzbescheinigung gemeinsam mit einem Auszug aus der Flurkarte erstellt werden, ist dies anzugeben. -
Darlegung Berechtigtes Interesse
Finanzinstitute und Dritte müssen das Berechtigte Interesse darlegen. Eigentümer, Erbbauberechtigte und Notaren müssen kein Berechtigtes Interesse darlegen.
Gebühren
- 110,00 Euro je Bescheinigung
- ggf. zusätzlich: Gebühr für den Flurkartenauszug
- Ist für die Ausstellung einer Grenzbescheinigung eine Grenzherstellung oder Gebäudevermessung erforderlich, so erhöht sich die Gebühr.
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
2 Wochen