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Grundstück - Grenzbescheinigung für Flurstücke beantragen

Eine Grenzbescheinigung dient als Nachweis darüber, auf welchen Flurstücken bestimmte Gebäude errichtet sind und ob gegebenenfalls Grenzüberbauungen vorhanden sind.
Mit einer Grenzbescheinigung

  • wird bestätigt, dass sich näher bezeichnete Gebäude auch auf bestimmten Flurstücken befinden.
  • kann auch ein eventueller Überbau auf benachbarte Flurstücke näher dokumentiert werden.
Die Grenzbescheinigung wird auch Grenzattest, Grenzinnehaltungsbescheinigung oder Ausweis für den Bestand an Gebäuden genannt. Sie wird vorwiegend von Kreditinstituten als Nachweis bei der Beleihung von Grundstücken gefordert, wenn zur Beurteilung der Situation die Auswertung der amtlichen Flurkarte nicht aussagekräftig genug ist.

Voraussetzungen

  • Gebäude sind im aktuellen Zustand im Liegenschaftskataster nachgewiesen
    • Sind die Gebäude noch nicht im Liegenschaftskataster nachgewiesen oder wurden an diesen seit der letzten Vermessung Veränderungen des Grundrisses vorgenommen, muss zunächst von der Eigentümerin oder vom Eigentümer eine katasterliche Gebäudevermessung durch eine/n Öffentlich bestellte/n Vermessungsingenieur/in (ÖbVI) in Auftrag gegeben werden.
    • Es kann für die Ausstellung einer Grenzbescheinigung ein vorheriges Grenzfeststellungsverfahren erforderlich werden (siehe "Weiterführende Informationen")
  • Antragsberechtigung
    • Eigentümer/in
    • Erwerber/in
    • anderweitig berechtigte Person (z.B. Notar/in)

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung einer Grenzbescheinigung
    Antrag formlos schriftlich per Post.
    Hinweis: Die Nennung des Grundstücks und gegebenenfalls eines spezifischen Gebäudes ist notwendig. Soll die Grenzbescheinigung gemeinsam mit einem Auszug aus der Flurkarte erstellt werden, ist dies anzugeben.
  • Darlegung Berechtigtes Interesse
    Finanzinstitute und Dritte müssen das Berechtigte Interesse darlegen. Eigentümer, Erbbauberechtigte und Notaren müssen kein Berechtigtes Interesse darlegen.

Gebühren

  • 110,00 Euro je Bescheinigung
  • ggf. zusätzlich: Gebühr für den Flurkartenauszug
  • Ist für die Ausstellung einer Grenzbescheinigung eine Grenzherstellung oder Gebäudevermessung erforderlich, so erhöht sich die Gebühr.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

2 Wochen

Zuständige Behörden

Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf

Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg

Bezirksamt Lichtenberg

Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf

Bezirksamt Pankow

Bezirksamt Reinickendorf

Bezirksamt Spandau

Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg

Bezirksamt Treptow-Köpenick