Grenzbescheinigung beantragen
Mit einer Grenzbescheinigung (auch Grenzattest, Grenzinnehaltungsbescheinigung oder Ausweis für den Bestand an Gebäuden genannt) wird bestätigt, dass sich näher bezeichnete Gebäude auch auf bestimmten Flurstücken befinden.
Mit der Grenzbescheinigung kann auch ein eventueller Überbau auf benachbarte Flurstücke näher dokumentiert werden.
Die Grenzbescheinigung dient als Nachweis darüber, auf welchen Flurstücken bestimmte Gebäude errichtet sind und gegebenenfalls ob Grenzüberbauungen vorhanden sind. Sie wird vorwiegend von Kreditinstituten als Nachweis bei der Beleihung von Grundstücken gefordert, wenn zur Beurteilung der Situation die Auswertung der amtlichen Flurkarte nicht aussagekräftig genug ist.
Voraussetzungen
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Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Ausstellung einer Grenzbescheinigung
- Der Antrag kann formlos unter Nennung des Grundstücks und gegebenenfalls eines spezifischen Gebäudes gestellt werden.
- Soll die Grenzbescheinigung gemeinsam mit einem Auszug aus der Flurkarte erstellt werden, ist dies anzugeben.
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Darlegung Berechtigtes Interesse
Finanzinstitute und Dritte müssen das Berechtigte Interesse darlegen. Eigentümer, Erbbauberechtigte und Notaren müssen kein Berechtigtes Interesse darlegen.
Gebühren
- 74,50 Euro
- 7,45 Euro: je Mehrausfertigung
- ggf. zusätzlich: Gebühr für den Flurkartenauszug
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Sind die Gebäude noch nicht im Liegenschaftskataster nachgewiesen oder wurden an diesen seit der letzten Vermessung Veränderungen des Grundrisses vorgenommen, muss zunächst vom Eigentümer eine katasterliche Gebäudevermessung durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) in Auftrag gegeben werden.
Wenn für den Nachweis der bestehenden Flurstücksgrenzen keine einwandfreien Katasterunterlagen vorliegen, kann für die Ausstellung einer Grenzbescheinigung ein vorheriges Grenzfeststellungsverfahren erforderlich werden.