Grundstück - Grenzbescheinigung für Flurstücke beantragen am Standort Stadtentwicklungsamt - Vermessung
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
- Stadtentwicklungsamt - Vermessung
- Kirchstr. 1/3 , 14163 Berlin
- Tel.: (030) 90299-7747
- Fax: (030) 90299-6111
- E-Mail: vermessung@ba-sz.berlin.de
- Homepage
Den Fachbereich Vermessung und Kataster finden Sie im Rathaus Zehlendorf (Kirchstraße 1/3, 14163
Berlin) im Bauteil E, im 4. und 5. Obergeschoss
Benutzen Sie gerne den Eingang Kirchstraße 3; der barrierefreie Eingang befindet sich dort auf der rechten Seite
Den Besuchern, die mit ihren eigenen Pkw’s vor Ort sind, steht hinter dem Rathaus (Einfahrt über die Martin-Buber-Straße) ein gebührenpflichtiger Parkplatz zur Verfügung, dessen Benutzung in den ersten 30 Minuten kostenlos ist
Öffnungszeiten
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9.00-12.00 Uhr (Sprechzeit persönlich vor Ort)
Hinweise zu Öffnungszeiten
Mo, Mi, Do und Fr nach telefonischer Terminvereinbarung
Verkehrsanbindungen
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Bus
- Rathaus Zehlendorf: 101, 112, 115, 118, 285, 623, M48, X10, X11
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S-Bahn
- S Zehlendorf: S1
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Rathaus Zehlendorf, Bauteil EZahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Grundstück - Grenzbescheinigung für Flurstücke beantragen
Mit einer Grenzbescheinigung
- wird bestätigt, dass sich näher bezeichnete Gebäude auch auf bestimmten Flurstücken befinden.
- kann auch ein eventueller Überbau auf benachbarte Flurstücke näher dokumentiert werden.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Gebäude sind im aktuellen Zustand im Liegenschaftskataster nachgewiesen
- Sind die Gebäude noch nicht im Liegenschaftskataster nachgewiesen oder wurden an diesen seit der letzten Vermessung Veränderungen des Grundrisses vorgenommen, muss zunächst von der Eigentümerin oder vom Eigentümer eine katasterliche Gebäudevermessung durch eine/n Öffentlich bestellte/n Vermessungsingenieur/in (ÖbVI) in Auftrag gegeben werden.
- Es kann für die Ausstellung einer Grenzbescheinigung ein vorheriges Grenzfeststellungsverfahren erforderlich werden (siehe "Weiterführende Informationen")
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Antragsberechtigung
- Eigentümer/in
- Erwerber/in
- anderweitig berechtigte Person (z.B. Notar/in)
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Ausstellung einer Grenzbescheinigung
Online möglich oder Sie stellen den Antrag formlos schriftlich per Post
- Für den Online-Antrag: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG, PNG oder DOCX bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein.
- Für den formolsen schriftlichen Antrag: Nennung des Grundstücks und gegebenenfalls eines spezifischen Gebäudes. Soll die Grenzbescheinigung gemeinsam mit einem Auszug aus der Flurkarte erstellt werden, ist dies anzugeben
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Darlegung Berechtigtes Interesse
Finanzinstitute und Dritte müssen das Berechtigte Interesse darlegen. Eigentümer, Erbbauberechtigte und Notaren müssen kein Berechtigtes Interesse darlegen.
Gebühren
- 110,00 Euro je Bescheinigung
- ggf. zusätzlich: Gebühr für den Flurkartenauszug
- Ist für die Ausstellung einer Grenzbescheinigung eine Grenzherstellung oder Gebäudevermessung erforderlich, so erhöht sich die Gebühr.
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
2 Wochen