Grundstück - Grenzbescheinigung für Flurstücke beantragen am Standort Vermessung Reinickendorf

Kontakt
- Bezirksamt Reinickendorf
- Vermessung Reinickendorf
- Eichborndamm 215, 13437 Berlin
- Tel.: (030) 90294-3124
- Fax: (030) 90294-3424
- E-Mail: vermessung@reinickendorf.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
09:00-12:00 Uhr
-
Donnerstag
-
15:00-18:00 Uhr
Nahverkehr
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
1.1km
S+U Wittenau
- S1
- S26
- S85
-
1.3km
S+U Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik
- S25
-
1.3km
S Eichborndamm
- S25
-
1.1km
S+U Wittenau
- U-Bahn
-
-
0.1km
U Rathaus Reinickendorf
- U8
-
1km
S+U Wittenau
- U8
-
1.3km
S+U Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik
- U8
-
0.1km
U Rathaus Reinickendorf
- Bus
-
-
0.1km
U Rathaus Reinickendorf
- 221
- 322
- N8
- X33
- 220
-
0.3km
Pannwitzstraße
- 221
-
0.3km
Wittenau Kirche
- 124
- N24
- 221
- 322
- N8
-
0.1km
U Rathaus Reinickendorf
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Dienstleistungsbeschreibung
Grundstück - Grenzbescheinigung für Flurstücke beantragen
Eine Grenzbescheinigung dient als Nachweis darüber, auf welchen Flurstücken bestimmte Gebäude errichtet sind und ob gegebenenfalls Grenzüberbauungen vorhanden sind.
Mit einer Grenzbescheinigung
Mit einer Grenzbescheinigung
- wird bestätigt, dass sich näher bezeichnete Gebäude auch auf bestimmten Flurstücken befinden.
- kann auch ein eventueller Überbau auf benachbarte Flurstücke näher dokumentiert werden.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Gebäude sind im aktuellen Zustand im Liegenschaftskataster nachgewiesen
- Sind die Gebäude noch nicht im Liegenschaftskataster nachgewiesen oder wurden an diesen seit der letzten Vermessung Veränderungen des Grundrisses vorgenommen, muss zunächst von der Eigentümerin oder vom Eigentümer eine katasterliche Gebäudevermessung durch eine/n Öffentlich bestellte/n Vermessungsingenieur/in (ÖbVI) in Auftrag gegeben werden.
- Es kann für die Ausstellung einer Grenzbescheinigung ein vorheriges Grenzfeststellungsverfahren erforderlich werden (siehe "Weiterführende Informationen")
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Antragsberechtigung
- Eigentümer/in
- Erwerber/in
- anderweitig berechtigte Person (z.B. Notar/in)
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Ausstellung einer Grenzbescheinigung
Online möglich oder Sie stellen den Antrag formlos schriftlich per Post
- Für den Online-Antrag: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG, PNG oder DOCX bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein.
- Für den formolsen schriftlichen Antrag: Nennung des Grundstücks und gegebenenfalls eines spezifischen Gebäudes. Soll die Grenzbescheinigung gemeinsam mit einem Auszug aus der Flurkarte erstellt werden, ist dies anzugeben
-
Darlegung Berechtigtes Interesse
Finanzinstitute und Dritte müssen das Berechtigte Interesse darlegen. Eigentümer, Erbbauberechtigte und Notaren müssen kein Berechtigtes Interesse darlegen.
Gebühren
- 110,00 Euro je Bescheinigung
- ggf. zusätzlich: Gebühr für den Flurkartenauszug
- Ist für die Ausstellung einer Grenzbescheinigung eine Grenzherstellung oder Gebäudevermessung erforderlich, so erhöht sich die Gebühr.
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
2 Wochen