324340
99123004037000
Flurstück - Grenzfeststellung beantragen
Grenzvermessungen dienen der örtlichen Herstellung von Flurstücksgrenzen sowie der Feststellung bestehender oder neuzubildender Flurstücksgrenzen; dabei kann auch die Abmarkung von Grenzpunkten erfolgen.
Voraussetzungen
-
Es bestehen keine Voraussetzungen.
Erforderliche Unterlagen
- Nach Einzelfall unterschiedlich, bitte bei Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen oder Vermessungsingenieuren (ÖbVI) erfragen.
Gebühren
Es entstehen Kosten nach der Vergütungsordnung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVIVergO). Die Höhe richtet sich nach den Bedingungen des Einzelfalls.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer können Grenzvermessungen bei Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen oder Vermessungsingenieuren (ÖbVI) in Auftrag geben.