Grenzvermessungen dienen der örtlichen Herstellung von Flurstücksgrenzen sowie der Feststellung bestehender oder neuzubildender Flurstücksgrenzen; dabei kann auch die Abmarkung von Grenzpunkten erfolgen. Grundstückseigentümer können Grenzvermessungen bei Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) in Auftrag geben.
Voraussetzungen
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Es bestehen keine Voraussetzungen.
Erforderliche Unterlagen
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Nach Einzelfall unterschiedlich, bitte beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) erfragen.
Gebühren
Es entstehen Kosten nach der Vergütungsordnung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI). Die Höhe richtet sich nach den Bedingungen des Einzelfalls.
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Bezirksamt Treptow-Köpenick