Grundstück - Feststellung der Flurstücksgrenze beantragen

Grenzvermessungen dienen der örtlichen Herstellung von Flurstücksgrenzen sowie der Feststellung bestehender oder neuzubildender Flurstücksgrenzen; dabei kann auch die Abmarkung von Grenzpunkten erfolgen.

Voraussetzungen

  • Es bestehen keine Voraussetzungen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nach Einzelfall unterschiedlich, bitte bei Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen oder Vermessungsingenieuren (ÖbVI) erfragen.

Gebühren

Es entstehen Kosten nach der Vergütungsordnung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVIVergO). Die Höhe richtet sich nach den Bedingungen des Einzelfalls.

Hinweise zur Zuständigkeit

Diese Dienstleistung ist bei den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen oder Vermessungsingenieuren (ÖbVI) in Auftrag zu geben.

Für Sie zuständig