Am Standort kann nur bar bezahlt werden.
Haus2 im 3.+ 4.OG
Mit einer Grenzbescheinigung (auch Grenzattest, Grenzinnehaltungsbescheinigung oder Ausweis für den Bestand an Gebäuden genannt) wird bestätigt, dass sich näher bezeichnete Gebäude auch auf bestimmten Flurstücken befinden.
Mit der Grenzbescheinigung kann auch ein eventueller Überbau auf benachbarte Flurstücke näher dokumentiert werden.
Die Grenzbescheinigung dient als Nachweis darüber, auf welchen Flurstücken bestimmte Gebäude errichtet sind und gegebenenfalls ob Grenzüberbauungen vorhanden sind. Sie wird vorwiegend von Kreditinstituten als Nachweis bei der Beleihung von Grundstücken gefordert, wenn zur Beurteilung der Situation die Auswertung der amtlichen Flurkarte nicht aussagekräftig genug ist.
Bezirksamt Lichtenberg
Vermessung Lichtenberg
Erläuterung der Symbole
Zugang durch den Haupteingang Haus 3 -
Parkplätze auf dem Gelände gebührenpflichtig - 1. Stunde frei