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Aufenthaltserlaubnis zum Studium am Standort LEA, Zum Business Immigration Service (BIS)
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Kontakt
- Landesamt für Einwanderung (LEA)
- LEA, Zum Business Immigration Service (BIS)
- Fasanenstraße 85 , 10623 Berlin
-
PostanschriftFriedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin
- Tel.: (030) 90269-5900
- Fax: (030) 9028-3468
- Kontaktformular
- Homepage
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S+U Zoologischer Garten Bhf
- S3
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S+U Zoologischer Garten Bhf
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U-Bahn
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Bus
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S+U Zoologischer Garten/Jebensstr.
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- M45
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- 200
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- N9
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Theater des Westens
- M49
- X34
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Uhlandstr./Kantstr.
- M49
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Steinplatz
- 245
- M45
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S+U Zoologischer Garten Bhf
- 109
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- X10
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- M49
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- X34
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- N26
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Hertzallee
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- 109
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- M45
- M46
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Regionalbahn
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S+U Zoologischer Garten Bhf
- RE1
- RE8
- RB23
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- FEX
- RE7
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S+U Zoologischer Garten Bhf
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Die Postanschrift weicht von der Adresse des Standorts ab.Bitte schicken Sie Briefe deshalb immer an:
Landesamt für Einwanderung, Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin.
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Aufenthaltserlaubnis zum Studium
Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Aufnahme bzw. Durchführung eines Studiums
Voraussetzungen
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Studienplatz
Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis muss entweder eine Immatrikulation oder eine bedingte Zulassung zum Studium vorliegen. - Persönliche Vorsprache mit Termin
- Hauptwohnsitz in Berlin
Erforderliche Unterlagen
-
Formular "Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels"
Nur bei erstmaliger Beantragung erforderlich. - Gültiger Pass
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1 aktuelles biometrisches Foto
35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund -
Lebensunterhaltsnachweis
- bei erstmaliger Erteilung: zum Beispiel Sperrkonto bei einer deutschen Bank über 10.872,00 Euro (aktueller Wert für das Jahr 2024) / Verpflichtungserklärung auf amtlichem Vordruck / Stipendienbescheinigung / notariell beglaubigte Erklärung der Eltern, für die Dauer des Studiums den Lebensunterhalt zu sichern mit Nachweisen über das Einkommen der Eltern in den letzten sechs Monaten
- bei Verlängerung: Kontoauszüge der letzten sechs Monate
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Krankenversicherung
Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Für mehr Informationen dazu bitte das Merkblatt lesen. - Immatrikulationsbescheinigung oder bedingte Zulassung
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Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin
- Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung)
- Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
Formulare
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Englisch-Französisch-Italienisch)
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Griechisch-Türkisch-Vietnamesisch)
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Spanisch-Portugiesisch-Russisch)
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Serbisch-Bosnisch)
- Merkblatt Krankenversicherung für Studierende
Gebühren
- 100,00 Euro für die erstmalige Erteilung der Aufenthaltserlaubnis
- 93,00 Euro für jede Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
- 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
- 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
- keine: bei einem Stipendium aus deutschen öffentlichen Mitteln, einer deutschen Stiftung oder eines mit EU-Mitteln finanzierten Programms
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Etwa 5-6 Wochen
Wir empfehlen deshalb eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft. Buchen Sie dafür möglichst einen Termin.
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Einwanderung (LEA) am Standort Keplerstraße in Anspruch genommen werden.
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Verwandte Dienstleistungen
- Aufenthaltserlaubnis für eine Berufsausbildung
- Aufenthaltserlaubnis für eine betriebliche Weiterbildung
- Aufenthaltserlaubnis zum Besuch eines Sprachkurses
- Aufenthaltserlaubnis zum Schulbesuch oder zur Teilnahme an einem Schüleraustausch
- Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung einer ausländischen Berufs-Qualifikation im Rahmen einer Qualifizierungsmaßnahme
- Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung einer ausländischen Berufs-Qualifikation in einem nicht reglementierten Beruf