Kraftfahrzeug - Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu. Auf Wunsch können Sie ein freies Berliner Kennzeichen Ihrer Wahl bekommen. Die Zulassung berechtigt Sie dazu, mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen.
Verfahrensablauf
Stellen Sie den Antrag auf Erstzulassung eines Kraftfahrzeuges (Neufahrzeug). Das können Sie entweder online erledigen oder persönlich vor Ort.
Online-Antragstellung
1. Identifikation
3. Im Vorgang können Sie sich ein beliebiges freies Kennzeichen zuteilen lassen oder ein freies Kennzeichen Ihrer Wahl suchen. Sie können sich Ihr Kennzeichen aber auch schon vorab reservieren oder auf Verfügbarkeit prüfen (unter „Weiterführende Informationen“).
4. Zahlen Sie die anfallende Gebühr.
5. Sie erhalten einen vorläufigen Zulassungsnachweis; drucken Sie diesen aus, befestigen Sie den Nachweis gut sichtbar in Ihrem Fahrzeug.
6. Lassen Sie sich die Kennzeichen von einem Dienstleister prägen. Bringen Sie diese ungesiegelt am Fahrzeug an. Die Teilnahme am Straßenverkehr ist nur mit ungesiegelten Kennzeichen in Verbindung mit dem vorläufigen Zulassungsnachweis gestattet.
7. Anschließend erhalten Sie die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II sowie die Stempelplaketten wenige Tage nach der Zulassung per Post.
Antragstellung vor Ort
1. Vereinbaren Sie einen Termin bei der Zulassungsbehörde.
2. Füllen Sie den Antrag aus und bringen Sie zum Termin alle erforderlichen Unterlagen mit.
3. Zahlen Sie die Gebühr direkt vor Ort.
4. Anschließend erhalten Sie die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II sowie die Stempelplaketten.
5. Lassen Sie sich die Kennzeichen von einem Dienstleister prägen.
Verfahrensablauf
Stellen Sie den Antrag auf Erstzulassung eines Kraftfahrzeuges (Neufahrzeug). Das können Sie entweder online erledigen oder persönlich vor Ort.
Online-Antragstellung
1. Identifikation
- Wenn Sie den Antrag online stellen möchten, müssen Sie sich digital identifizieren. Dafür benötigen Sie ein BundID-Konto oder Sie nutzen einen Gastzugang zur BundID. Starten Sie anschließend den Online-Dienst und halten Sie Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN bereit.
- Als juristische Person erstellen Sie sich ein Unternehmenskonto (MUK) oder melden sich dort an. Anschließend authentifizieren Sie sich mittels Elster-Zertifikat.
3. Im Vorgang können Sie sich ein beliebiges freies Kennzeichen zuteilen lassen oder ein freies Kennzeichen Ihrer Wahl suchen. Sie können sich Ihr Kennzeichen aber auch schon vorab reservieren oder auf Verfügbarkeit prüfen (unter „Weiterführende Informationen“).
4. Zahlen Sie die anfallende Gebühr.
5. Sie erhalten einen vorläufigen Zulassungsnachweis; drucken Sie diesen aus, befestigen Sie den Nachweis gut sichtbar in Ihrem Fahrzeug.
6. Lassen Sie sich die Kennzeichen von einem Dienstleister prägen. Bringen Sie diese ungesiegelt am Fahrzeug an. Die Teilnahme am Straßenverkehr ist nur mit ungesiegelten Kennzeichen in Verbindung mit dem vorläufigen Zulassungsnachweis gestattet.
7. Anschließend erhalten Sie die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II sowie die Stempelplaketten wenige Tage nach der Zulassung per Post.
Antragstellung vor Ort
1. Vereinbaren Sie einen Termin bei der Zulassungsbehörde.
2. Füllen Sie den Antrag aus und bringen Sie zum Termin alle erforderlichen Unterlagen mit.
3. Zahlen Sie die Gebühr direkt vor Ort.
4. Anschließend erhalten Sie die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II sowie die Stempelplaketten.
5. Lassen Sie sich die Kennzeichen von einem Dienstleister prägen.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
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Jetzt online erledigen
Für die Nutzung des Online-Diensts benötigen Sie ein BundID-Konto oder ein Gastzugang zur BundID oder ein Unternehmenskonto (MUK).
Voraussetzungen
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Neufahrzeug
Das Fahrzeug, das Sie zulassen wollen, ist fabrikneu oder war noch nie zugelassen, weder in Deutschland noch anderswo. Es hat noch keine Nummernschilder. -
Haupt-Wohnsitz in Berlin
Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet. Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht nicht aus.
Falls das Fahrzeug auf ein Unternehmen oder einen Verein zugelassen ist, muss das Unternehmen oder der Verein einen Sitz oder eine Niederlassung in Berlin haben. - Für die Antragstellung vor Ort: Terminvereinbarung
- Für die Online-Antragstellung: Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB Teil II) muss über Sicherheitscodes verfügen.
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Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung über die BundID oder Mein Unternehmenskonto (MUK)
Als natürliche Person ist das Vorhandensein eines BundID-Kontos nicht zwingend erforderlich, ein Gastzugang zur BundID ist ausreichend. -
Für die Online-Antragstellung: aktivierte Online-Ausweisfunktion oder Elster-Zertifikat
Hierfür benötigen Sie:
- Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und der sechsstelligen PIN
- ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes, NFC-fähiges Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem
- die Software "AusweisApp"
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Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
- Kreditkarte (Visa, Mastercard)
- PayPal
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Erstzulassung eines Kraftfahrzeuges (Neufahrzeug)
Stellen Sie den Antrag online oder persönlich vor Ort.
- Download des vorläufigen Zulassungsnachweises ist online möglich oder Ausstellung persönlich vor Ort bei der Terminabwicklung.
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Identitätsnachweis
- Für die Online-Antragstellung: Halten Sie Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN bereit.
- Für die Antragstellung vor Ort: Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (Original oder amtlich beglaubigte Kopie). Falls das Fahrzeug auf ein Unternehmen oder einen Verein mit Sitz oder Niederlassung in Berlin zugelassen werden soll: Ausweis(e) der Geschäftsführung/Vereinsführung (Original).
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) / Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
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EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung wird auch „COC“ genannt. - Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung über das eVB-Verfahren mit Erhalt einer siebenstelligen elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Für die Antragstellung vor Ort bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung (Original oder beglaubigte Kopie), Ausweis(e) der Geschäftsführung (Original), Ausweis(e) der/des Vertretungsberechtigten
- Für die Antragstellung vor Ort bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister (Original oder beglaubigte Kopie), Ausweis(e) der Vereinsführung (Original), Ausweise(e) der/des Vertretungsberechtigten
-
Für die Antragstellung vor Ort bei Bevollmächtigung oder Vertretung, auch von Unternehmen oder Vereinen: formlose Vollmacht und Ausweis(e)
Falls Sie nicht persönlich vorbeikommen:
- schriftliche Vollmacht
- Ausweis-Dokument der Person, die Sie vertritt,
- Ihr Ausweis-Dokument (außer bei notarieller oder beglaubigter Vollmacht)
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Für die Antragstellung vor Ort bei minderjährigen Haltern: Zustimmung und Ausweis(e) der Erziehungsberechtigten.
In Einzelfällen ist es möglich, Fahrzeuge auf minderjährige Personen zuzulassen.
Formulare
- Antrag auf Erstzulassung eines Kraftfahrzeuges (Neufahrzeug)
- SEPA-Lastschriftmandat (ausfüllbar)
- SEPA-Lastschriftmandat (Druckversion)
- Erklärung zur Empfangsbevollmächtigung (nur wenn kein Wohnsitz im Inland vorhanden ist)
Gebühren
- 30,60 Euro (mindestens): bei Antragstellung vor Ort
- 22,22 Euro: bei Online-Antragstellung
Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde Berlin. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden.
Rechtsgrundlagen
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 6
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 16
- Kfz-Zulassungsvoraussetzungsgesetz (FzZulGebEinfG BE) § 1
- Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002 (KraftStG 2002)
- EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) § 13
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) Anlage zu § 1
Weiterführende Informationen
- Wunschkennzeichen reservieren (Dienstleistung)
- Informationen zur Zulassung von Fahrzeugen auf Unternehmen und Vereinigungen (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Informationen zur Zulassung von Fahrzeugen auf Minderjährige (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Informationen zu Steuervergünstigungen / Steuerbefreiungen (Generalzolldirektion)
- Zulassung eines aus dem EU-Ausland eingeführten fabrikneuen Fahrzeuges mit Zulassungsbescheinigung Teil II (Dienstleistung)
- Zulassung eines aus dem EU-Ausland eingeführten fabrikneuen Fahrzeuges ohne Zulassungsbescheinigung Teil II (Dienstleistung)
- Zulassung eines aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat eingeführten Neufahrzeuges (Dienstleistung)