Neufahrzeug anmelden am Standort Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg

Kontakt
- Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
- Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg
- Jüterboger Str. 3, 10965 Berlin
- Tel.: (030) 90269-3300
- Fax: (030) 9028-3446
- E-Mail: post.kfz-zulassung@labo.berlin.de
Der Zugang zum Dienstgebäude ist nur eingeschränkt rollstuhlgeeignet. Gebührenfreie Parkmöglichkeiten sind vorhanden.
Öffnungszeiten
-
-
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
-
Dienstag
-
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
-
Mittwoch
-
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
-
Donnerstag
-
10:00-18:00 Uhr (für Terminkunden)
(Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.) -
Freitag
-
07:30-13:30 Uhr (für Terminkunden)
Nahverkehr
- Bus
-
- Jüterboger Straße: 104, 248
- Ubahn
-
- U Platz der Luftbrücke: U6 U Gneisenaustraße: U7
- U-Bahn
-
-
0.6km
U Gneisenaustr.
- U7
-
0.7km
U Südstern
- U7
-
0.8km
U Platz der Luftbrücke
- U6
-
0.6km
U Gneisenaustr.
- Bus
-
-
0.2km
Jüterboger Str.
- 248
-
0.4km
Berlin, Columbiadamm/Friesenstr.
- 248
- M43
-
0.4km
Golßener Str.
- M43
-
0.4km
Marheinekeplatz
- 248
-
0.5km
Gneisenaustr./Baerwaldstr.
- 140
- N7
-
0.2km
Jüterboger Str.
Nahverkehr
Sonstige Hinweise zum Standort
Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.Hinweise zur elektronischen Zugangseröffnung
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Dienstleistungsbeschreibung
Neufahrzeug anmelden
Fabrikneue Fahrzeuge oder Fahrzeuge die gebraucht, aber noch nie zugelassen worden sind, müssen für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden.
Mit der Kfz- Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere für das Fahrzeug sowie die dazugehörigen Kennzeichen.
Auf Wunsch können Sie ein freies Berliner Kennzeichen Ihrer Wahl bekommen. Ob Ihr Wunsch-Kennzeichen frei ist, können Sie vorab online prüfen (unter "Weiterführende Informationen").
Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass bei Antragstellern ohne Wohnsitz in Deutschland die Daten eines Empfangsbevollmächtigten mit Wohnsitz in Berlin oder Wohnsitz in Deutschland und Aufenthaltsort in Berlin nachzuweisen und zu erfassen sind.
Import-Fahrzeug anmelden: Falls Ihr Fahrzeug aus dem Ausland ist, gelten Besonderheiten (mehr unter "Weiterführende Informationen").
Seit dem 01.10.2019 ist es Privatpersonen möglich, eine Neuzulassung online durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen zu erfüllen sind.
Mit der Kfz- Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere für das Fahrzeug sowie die dazugehörigen Kennzeichen.
Auf Wunsch können Sie ein freies Berliner Kennzeichen Ihrer Wahl bekommen. Ob Ihr Wunsch-Kennzeichen frei ist, können Sie vorab online prüfen (unter "Weiterführende Informationen").
Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass bei Antragstellern ohne Wohnsitz in Deutschland die Daten eines Empfangsbevollmächtigten mit Wohnsitz in Berlin oder Wohnsitz in Deutschland und Aufenthaltsort in Berlin nachzuweisen und zu erfassen sind.
Import-Fahrzeug anmelden: Falls Ihr Fahrzeug aus dem Ausland ist, gelten Besonderheiten (mehr unter "Weiterführende Informationen").
Seit dem 01.10.2019 ist es Privatpersonen möglich, eine Neuzulassung online durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen zu erfüllen sind.
Voraussetzungen
-
Neufahrzeug
Das Fahrzeug, das Sie zulassen wollen, ist fabrikneu oder war noch nie zugelassen, weder in Deutschland noch anderswo. Es hat noch keine Nummernschilder. -
Haupt-Wohnsitz in Berlin
Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet. Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht nicht aus.
Falls das Fahrzeug auf ein Unternehmen oder einen Verein zugelassen ist, muss das Unternehmen oder der Verein einen Sitz oder eine Niederlassung in Berlin haben. -
Persönliches Erscheinen mit Termin
Den Antrag können Sie oder ein Bevollmächtigter nur vor Ort stellen. Dazu müssen Sie einen Termin vereinbaren. Hinweise zur Terminbuchung finden Sie unter "Zuständige Behörden".
Der Name, den Sie bei der Termin-Vereinbarung Namen angeben, muss der Name der künftigen Halterin oder des künftigen Halters sein – auch wenn jemand anders die Halterin oder den Halter an diesem Termin vertreten soll.
Erforderliche Unterlagen
- Antrags-Formular
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Zulassungsbescheinigung Teil II / bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
-
EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung wird auch „COC“ genannt. - Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung über das eVB-Verfahren mit Erhalt einer siebenstelligen elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
-
Ausweis-Dokument
Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass mit Meldebescheinigung;
- Falls das Fahrzeug auf Sie persönlich zugelassen werden soll: Nachweis über Ihren Wohnsitz wahlweise durch Ihren Personalausweis oder durch Ihren Reisepass und Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie).
- Falls das Fahrzeug auf ein Unternehmen oder einen Verein mit Sitz oder Niederlassung in Berlin zugelassen werden soll: Ausweis(e) der Geschäftsführung (in Kopie)
-
Gewerbe-Anmeldung
falls das Fahrzeug auf ein Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Berlin zugelassen werden soll -
Auszug aus dem Handelsregister
falls das Fahrzeug auf ein Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Berlin zugelassen werden soll
- bei einer GmbH § Co. KG wird auch das Handelsregister der GmbH benötigt
-
Auszug aus dem Vereinsregister
falls das Fahrzeug auf ein Verein mit Sitz oder Niederlassung in Berlin zugelassen werden soll -
Bei Bevollmächtigung oder Vertretung, auch von Unternehmen oder Vereinen: formlose Vollmacht und Ausweis-Dokument
Falls Sie nicht persönlich vorbeikommen:
- schriftliche Vollmacht
- Ausweis-Dokument der Person, die Sie vertritt,
- Ihr Ausweis-Dokument (außer bei notarieller oder beglaubigter Vollmacht)
-
Bei minderjährigen Haltern: Zustimmung und Ausweis-Dokumente der Erziehungsberechtigten
In Einzelfällen ist es möglich, Fahrzeuge auf minderjährige Personen zuzulassen.
Formulare
Gebühren
- 27,60 Euro: Grundgebühr zzgl. weiterer Gebühren im Rahmen der Zulassung bspw. durch technische Änderungen, Feinstaubplakette, Wunschkennzeichen etc.
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Gesetz über die Einforderung rückständiger Gebühren und Auslagenbei der Zulassung von Fahrzeugen im Land Berlin
- Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Weiterführende Informationen
- Reservierung eines Wunschkennzeichens
- Zulassung von Fahrzeugen auf Unternehmen und Vereinigungen
- Zulassung von Fahrzeugen auf Minderjährige
- Informationen des Zolls zu Steuervergünstigungen / Steuerbefreiungen
- Zulassung eines aus dem EU-Ausland eingeführten fabrikneuen Fahrzeuges mit Zulassungsbescheinigung Teil II
- Zulassung eines aus dem EU-Ausland eingeführten fabrikneuen Fahrzeuges ohne Zulassungsbescheinigung Teil II
- Zulassung eines aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat eingeführten Neufahrzeuges
Download
Verwandte Dienstleistungen
- Kraftfahrzeug - Neuzulassung eines Kleinkraftrades / E-Bikes / Pedelecs
- Kraftfahrzeug - Wiederzulassung eines länger als 7 Jahre abgemeldeten Fahrzeugs
- Kraftfahrzeug ummelden - nach einem Umzug nach Berlin
- Online - Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I)
- Online - Neuzulassung eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers
- Online - Wiederzulassung eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers
- Online-Umschreibung eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers
- Wiederzulassung eines Kraftfahrzeuges ohne Halterwechsel beantragen
- Zulassung eines aus dem EU-Ausland / EWR eingeführten Gebrauchtfahrzeuges
- Zulassung eines aus dem EU-Ausland eingeführten fabrikneuen Fahrzeuges mit Zulassungsbescheinigung Teil II
- Zulassung eines aus dem EU-Ausland eingeführten fabrikneuen Fahrzeuges ohne Zulassungsbescheinigung Teil II
- Zulassung eines aus dem Nicht-EU-Mitgliedstaat eingeführten Gebrauchtfahrzeuges
- Zulassung eines aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat eingeführten Neufahrzeuges
- Zulassung eines Fahrzeuges mit auswärtigem Kennzeichen mit Halterwechsel
- Zulassung von Fahrzeugen zur Personenbeförderung (Taxen, Mietwagen, Krankentransporte)