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Neufahrzeug anmelden am Standort Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg

Stadtplan Berlin.de
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Öffnungszeiten

Montag
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
Dienstag
10:00-18:00 Uhr (für Terminkunden)
(Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.)
Mittwoch
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
Donnerstag
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
Freitag
07:30-13:30 Uhr (für Terminkunden)

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.

Sonstige Hinweise zum Standort

Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.

Hinweise zur elektronischen Zugangseröffnung

Neufahrzeug anmelden

Fabrikneue Fahrzeuge oder Fahrzeuge die gebraucht, aber noch nie zugelassen worden sind, müssen für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden.
Mit der Kfz- Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere für das Fahrzeug sowie die dazugehörigen Kennzeichen.
Auf Wunsch können Sie ein freies Berliner Kennzeichen Ihrer Wahl bekommen. Ob Ihr Wunsch-Kennzeichen frei ist, können Sie vorab online prüfen (unter "Weiterführende Informationen").

Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass bei Antragstellern ohne Wohnsitz in Deutschland die Daten eines Empfangsbevollmächtigten mit Wohnsitz in Berlin oder Wohnsitz in Deutschland und Aufenthaltsort in Berlin nachzuweisen und zu erfassen sind.

Import-Fahrzeug anmelden: Falls Ihr Fahrzeug aus dem Ausland ist, gelten Besonderheiten (mehr unter "Weiterführende Informationen").

Seit dem 01.10.2019 ist es Privatpersonen möglich, eine Neuzulassung online durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen zu erfüllen sind.

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Neufahrzeug
    Das Fahrzeug, das Sie zulassen wollen, ist fabrikneu oder war noch nie zugelassen, weder in Deutschland noch anderswo. Es hat noch keine Nummernschilder.
  • Haupt-Wohnsitz in Berlin
    Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet. Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht nicht aus.
    Falls das Fahrzeug auf ein Unternehmen oder einen Verein zugelassen ist, muss das Unternehmen oder der Verein einen Sitz oder eine Niederlassung in Berlin haben.
  • Persönliches Erscheinen mit Termin
    Den Antrag können Sie oder ein Bevollmächtigter nur vor Ort stellen. Dazu müssen Sie einen Termin vereinbaren. Hinweise zur Terminbuchung finden Sie unter "Zuständige Behörden".
    Der Name, den Sie bei der Termin-Vereinbarung Namen angeben, muss der Name der künftigen Halterin oder des künftigen Halters sein – auch wenn jemand anders die Halterin oder den Halter an diesem Termin vertreten soll.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrags-Formular
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Betriebserlaubnis
    bei zulassungsfreien Fahrzeugen
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
    Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung wird auch „COC“ genannt.
  • Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung über das eVB-Verfahren mit Erhalt einer siebenstelligen elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
  • Ausweis-Dokument
    Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass mit Meldebescheinigung;
    • Falls das Fahrzeug auf Sie persönlich zugelassen werden soll: Nachweis über Ihren Wohnsitz wahlweise durch Ihren Personalausweis oder durch Ihren Reisepass und Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie).
    • Falls das Fahrzeug auf ein Unternehmen oder einen Verein mit Sitz oder Niederlassung in Berlin zugelassen werden soll: Ausweis(e) der Geschäftsführung (in Kopie)
  • Gewerbe-Anmeldung
    falls das Fahrzeug auf ein Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Berlin zugelassen werden soll
  • Auszug aus dem Handelsregister
    falls das Fahrzeug auf ein Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Berlin zugelassen werden soll
    • bei einer GmbH § Co. KG wird auch das Handelsregister der GmbH benötigt
  • Auszug aus dem Vereinsregister
    falls das Fahrzeug auf ein Verein mit Sitz oder Niederlassung in Berlin zugelassen werden soll
  • Bei Bevollmächtigung oder Vertretung, auch von Unternehmen oder Vereinen: formlose Vollmacht und Ausweis-Dokument
    Falls Sie nicht persönlich vorbeikommen:
    • schriftliche Vollmacht
    • Ausweis-Dokument der Person, die Sie vertritt,
    • Ihr Ausweis-Dokument (außer bei notarieller oder beglaubigter Vollmacht)
    Das gilt auch bei Unternehmen und Vereinen, wenn sich die Vertretungsberechtigung nicht aus der Gewerbe-Anmeldung oder einem Register-Auszug ergibt.
  • Bei minderjährigen Haltern: Zustimmung und Ausweis-Dokumente der Erziehungsberechtigten
    In Einzelfällen ist es möglich, Fahrzeuge auf minderjährige Personen zuzulassen.

Gebühren

  • 27,60 Euro: Grundgebühr zzgl. weiterer Gebühren im Rahmen der Zulassung bspw. durch technische Änderungen, Feinstaubplakette, Wunschkennzeichen etc.
Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde Berlin. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden.

Rechtsgrundlagen