Es besteht die Möglichkeit, ein Kennzeichen der Wahl (1.) oder ein Zufallskennzeichen (2.) zu reservieren - vorausgesetzt, das Kennzeichen ist frei und verfügbar.
1. Wunschkennzeichen
Wenn die Reservierung im Internet vorgenommen wird, wird sofort die Information ausgegeben, ob das gewünschte Kennzeichen noch frei ist.
Kurze Kennzeichenkombinationen(z.B. B-A 99) können nur zugeteilt werden, wenn die Notwendigkeit im Rahmen der Vorführung des entsprechenden Fahrzeugs festgestellt wird. Da es eine Reihe von Fahrzeugen mit eingeschränktem Platz für die Kennzeichenschilder gibt und Umbauten nicht immer möglich bzw. zumutbar sind, die Zulassungsbehörde Berlin einen sehr großen Fahrzeugbestand mit entsprechend hohem Anteil an Fahrzeugen mit eingeschränktem Platz für das Kennzeichen zu verwalten hat und kurze Erkennungsnummern nur begrenzt zur Verfügung stehen, muss die Zulassungsbehörde Berlin die Zuteilung kurzer Kennzeichenkombinationen restriktiv regeln.
Derartige Wünsche können daher per Internet-Reservierung nicht berücksichtigt werden. Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Zulassungsbehörde Berlin.
Bei Saison- und Oldtimerkennzeichen darf die Kombination aus Zahlen und Buchstaben insgesamt 5 Zeichen nicht überschreiten. Die Buchstabenserien HJ, KZ, NS, SA, SS sowie IS stehen generell nicht zur Verfügung.
Mögliche Kennzeichenkombinationen für Motorräder und Leichtkrafträder
1 Buchstabe und 3 Ziffern
1 Buchstabe und 4 Ziffern
2 Buchstaben und 2 Ziffern
2 Buchstaben und 3 Ziffern
Mögliche Kennzeichenkombinationen für PKW und LKW
1 Buchstabe und 4 Ziffern
2 Buchstaben und 3 Ziffern
2 Buchstaben und 4 Ziffern
Um missbräuchlichen Reservierungen vorzubeugen, ist eine Übertragung des Wunschkennzeichens auf Dritte grundsätzlich nicht möglich.
Die Wahl eines Wunschkennzeichens ist auch dann möglich, wenn dem Fahrzeug bereits ein Berliner Kennzeichen zugeteilt wurde.
Für die Zuteilung Ihres reservierten Wunschkennzeichens ist die Vorlage des Ausdrucks der Reservierungsbestätigung erforderlich. Die Reservierungsdauer beträgt zwei Monate.
Darüber hinaus können Sie bei der Außerbetriebsetzung eines Berliner Fahrzeuges das bisherige Kennzeichen auf den letzten eingetragenen Halter reservieren lassen.
2. Zufallskennzeichen
Wenn Sie sich bereits in Vorbereitung der Zulassung Ihres Fahrzeugs ein Kennzeichen anfertigen lassen und kein spezielles Wunschkennzeichen auswählen möchten, haben Sie die Möglichkeit, ein zufälliges Kennzeichen zu reservieren.
Bitte beachten Sie, dass die Zufallskennzeichenreservierung nur sechsstellige Kennzeichen ausgibt und somit in der Regel nicht für Krad-Kennzeichen geeignet ist. Für die Reservierung wird eine Gebühr von 2,60 EUR erhoben.
Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen sind nur in sehr engem Rahmen und unter der Bedingung des bestehenden Versicherungsschutzes innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks zulässig. Das können z.B. die Fahrt zur Zulassungsbehörde oder die Fahrt zur Durchführung einer Hauptuntersuchung sein. Bitte erkundigen Sie sich vor Antritt einer Fahrt bei Ihrer Versicherung und der KFZ-Zulassungsbehörde.
Die Dienstleistung kann bei der Zulassungsbehörde, an den Standorten Berlin-Lichtenberg und Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, in Anspruch genommen werden.