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Kraftfahrzeug - Ein neues Fahrzeug zulassen
Fahrzeuge wie Autos oder Motor-Räder
müssen für den Verkehr zugelassen sein.
Das heißt:
Man braucht eine Erlaubnis vom Amt
für das Fahren mit seinem Fahrzeug.
Diese Erlaubnis nennt man Zulassung.
Mit der Zulassung darf man das Fahrzeug auf der Straße fahren und parken.
Mit der Zualssung, bekommt man die
Zulassungs-Bescheinigungen Teil 1 und Teil 2 und ein Kennzeichen.
Wenn man möchte, kann man sich ein Kennzeichen aussuchen, wenn es noch frei ist.
müssen für den Verkehr zugelassen sein.
Das heißt:
Man braucht eine Erlaubnis vom Amt
für das Fahren mit seinem Fahrzeug.
Diese Erlaubnis nennt man Zulassung.
Mit der Zulassung darf man das Fahrzeug auf der Straße fahren und parken.
Mit der Zualssung, bekommt man die
Zulassungs-Bescheinigungen Teil 1 und Teil 2 und ein Kennzeichen.
Wenn man möchte, kann man sich ein Kennzeichen aussuchen, wenn es noch frei ist.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
-
Jetzt online erledigen
Sie brauchen ein BundID-Konto oder ein Gastzugang oder ein Unternehmenskonto (MUK), ein Computer oder ein Handy und die App "AusweisApp".
Voraussetzungen
- Das Fahrzeug muss ganz neu sein und darf keine Nummernschilder haben
- Sie müssen in Berlin wohnen oder Ihr Unternehmen hat einen Unternehmens-Sitz in Berlin
-
Wie können Sie Ihr Fahrzeug im Internet online anmelden?
- Sie müssen im Besitz einer Zulassungs-Bescheinigung Teil 2 mit aufgebrachten Sicherheitscode sein.
- Sie brauchen einen Computer oder ein Handy und die App „AusweisApp“.
- Starten Sie den Online-Dienst und halten Sie Ihren Personal-Ausweis und Ihre PIN bereit.
- Melden Sie sich bei der BundID oder bei Mein Unternehmens-Konto an.
- Geben Sie alle Daten im Online-Dienst ein.
- Suchen Sie sich ein Nummern-Schild aus.
- Bezahlen Sie Gebühr mit Kreditkarte oder Paypal.
- Sie bekommen ein Zahlungs-Nachweis. Drucken Sie ihn aus und legen Sie ihn ins Auto, wo man ihn gut sehen kann.
- Lassen Sie sich das Nummern-Schild von einem Dienstleister prägen und bringen Sie das Nummern-Schild dann ohne Siegel am Fahrzeug an.
- Die richtigen Zulassungs-Bescheinigungen und Stempel-Plaketten bekomen Sie per Post.
-
Wie können Sie Ihr Fahrzeug in der Zulassungs-Stelle anmelden?
- Machen Sie einen Termin bei der Zulassungs-Stelle und gehen Sie selbst hin
- oder eine andere Person geht hin und meldet Ihr Fahrzeug an.
- Sie brauchen den ausgefüllten Antrag und alle Unterlagen.
- Wenn eine andere Person für Sie kommt, dann braucht die Person eine Vollmacht von Ihnen, Ihren Ausweis, den ausgefüllten Antrag und alle Unterlagen.
- Sie müssen gleich die Gebühr bezahlen.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Zulassung für ein neues Fahrzeug
Hinweis: Den Antrag finden Sie unter Formulare. - Personal-Ausweis oder Reise-Pass mit Melde-Bescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) / Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
-
EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung wird auch „COC“ genannt. - Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung über das eVB-Verfahren mit Erhalt einer siebenstelligen elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Bei einer Firma: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung und Ausweise
- Bei einem Verein: Auszug aus dem Vereinsregister und Ausweise
- Wenn eine andere Person in die Zulassungs-Stelle geht und Ihr Fahrzeug anmeldet: Vollmacht und Ausweis von Ihnen
- Bei Kindern unter 18 Jahren: Zustimmung und Ausweise der Eltern.
Formulare
- Antrag auf Zulassung für ein neues Fahrzeug
- SEPA-Lastschriftmandat (ausfüllbar)
- SEPA-Lastschriftmandat (Druckversion)
- Erklärung zur Empfangsbevollmächtigung (nur wenn kein Wohnsitz im Inland vorhanden ist)
Gebühren
- 30,60 Euro (mindestens): bei Antragstellung vor Ort
- 22,22 Euro: bei Online-Antragstellung
Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde Berlin. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden.
Rechtsgrundlagen
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 6
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 16
- Kfz-Zulassungsvoraussetzungsgesetz (FzZulGebEinfG BE) § 1
- Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002 (KraftStG 2002)
- EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) § 13
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) Anlage zu § 1
Weiterführende Informationen
- Wunschkennzeichen reservieren (Dienstleistung)
- Informationen zur Zulassung von Fahrzeugen auf Unternehmen und Vereinigungen (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Informationen zur Zulassung von Fahrzeugen auf Minderjährige (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Informationen zu Steuervergünstigungen / Steuerbefreiungen (Generalzolldirektion)
- Zulassung eines aus dem EU-Ausland eingeführten fabrikneuen Fahrzeuges mit Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Dienstleistung)
- Zulassung eines aus dem EU-Ausland eingeführten fabrikneuen Fahrzeuges ohne Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Dienstleistung)
- Zulassung eines aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat eingeführten Neufahrzeuges (Dienstleistung)
Hinweise zur Zuständigkeit
Im Rahmen vorhandener Kapazitäten werden täglich weitere zeitnahe Termine freigegeben. Ein regelmäßiges Überprüfen der Terminplattform wird daher empfohlen.