Aufenthaltserlaubnis für eine betriebliche Aus- und Weiterbildung beantragen

Für eine betriebliche Berufsausbildung oder zur Beschäftigung im Rahmen einer betrieblichen Weiterbildung wird in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat.

Die Aufenthaltserlaubnis für eine betriebliche Ausbildung setzt keine qualifizierte Berufsausbildung voraus. Sie kann deshalb auch für die Absolvierung eines Praktikums oder Volontariats erteilt werden.

Bei einer qualifizierten Berufsausbildung umfasst der Aufenthaltszweck auch den Besuch eines vorbereitenden Deutschsprachkurses, insbesondere eines berufsbezogenen Deutschsprachkurses nach der Deutschsprachförderverordnung für maximal 6 Monate.

Die Aufenthaltserlaubnis zur betrieblichen Weiterbildung kommt vor allem für ausländische Ärztinnen und Ärzte in Betracht für
  • eine mehrjährige Weiterbildung zum Facharzt, wenn die Weiterbildung den Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern entspricht, oder
  • eine sonstige ärztliche Weiterbildung im Rahmen eines Regierungsstipendiaten-Programms oder eine Weiterbildung im Rahmen eines von der Bundesagentur für Arbeit geprüften Weiterbildungsplans.
Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für die gesamte Dauer der betrieblichen Aus- oder Weiterbildung zuzüglich der Dauer eines eventuellen Sprachkurses erteilt.
Sie berechtigt zur Ausübung einer (von der betrieblichen Aus- oder Weiterbildung unabhängigen) Beschäftigung von maximal 20 Stunden je Woche. Eine selbstständige Tätigkeit ist damit nicht gestattet.

Verfahrensablauf
1. Stellen Sie den Online-Antrag „Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungs- und Weiterbildungszwecken“
  • Bitte halten Sie dafür alle erforderlichen Dokumente möglichst im PDF-Format bereit. Sie können die Dokumente aber auch noch im Antragsprozess mit Ihrem Smartphone oder Tablet fotografieren und hochladen. Folgende Dateiformate sind zugelassen: PDF, JPG, JPEG, und PNG. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 50 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein.
  • Bevor Sie den Antrag absenden können, müssen Sie die Bearbeitungsgebühr bezahlen.
  • Am Ende erhalten Sie ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Damit wird bescheinigt, dass Ihr aktueller Aufenthaltstitel (nationales D-Visum oder Aufenthaltserlaubnis) über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus im Bundesgebiet weiter gültig bleibt. (Dies gilt allerdings nicht, wenn Sie ein Schengen-Visum (C-Visum) für einen kurzfristigen Aufenthalt besitzen.)
  • Für Angehörige der nach § 41 Aufenthaltsverordnung (siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“) begünstigten Staaten gilt: Sie sind vor weniger als 91 Tagen eingereist und beantragen nun erstmals eine Aufenthaltserlaubnis? Dann gilt Ihr Aufenthalt in Deutschland bis zur Entscheidung über Ihren Antrag als erlaubt. Sie können damit schon einen Sprachkurs beginnen. Die Aufnahme der gewünschten Aus- oder Weiterbildung ist jedoch noch nicht gestattet.
  • Bitte speichern Sie sich die Bestätigung Ihres Antrages ab und drucken es zudem auch nach Möglichkeit aus.
  • Hinweis: Ihr Ehepartner und Ihr Kind leben mit Ihnen in Berlin und benötigen eine Aufenthaltserlaubnis? Dann stellen Sie für diese bitte keinen eigenen Antrag. Tragen Sie Ihre Familienangehörigen einfach an den entsprechenden Stellen mit in den Online-Antrag ein. Das Landesamt für Einwanderung (LEA) wird sich wegen der Aufenthaltserlaubnisse für Ihre Familienangehörigen bei Ihnen melden.
2. Nachdem Sie den Online-Antrag „Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungs- und Weiterbildungszwecken“ gestellt haben, wird das LEA den Antrag prüfen und sich schnellstmöglich bei Ihnen melden. Soweit nötig, fordert das LEA noch weitere Unterlagen an.

3. Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache. Bringen Sie bitte zum Termin vor Ort die im Einladungsschreiben genannten Unterlagen mit.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Bei einer betrieblichen Weiterbildung: abgeschlossene Berufsausbildung
    • mindestens zweijährige betriebliche oder schulische Berufsausbildung,
    • eine gehobene schulische Berufsausbildung (zum Beispiel nach dem Abitur) oder
    • eine Fachhochschul- oder Hochschulausbildung
  • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
    In der Regel ist für die Aufnahme einer betrieblichen Aus- oder Weiterbildung die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) nötig.
    Im Rahmen der Antragsprüfung stellt das LEA dazu bei der BA in einem internen Beteiligungsverfahren eine Zustimmungsanfrage.
  • Gesicherter Lebensunterhalt
    Erforderlich sind ausreichende Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes. Ausreichende Mittel stehen dann zur Verfügung, wenn sie dem BAföG-Förderungshöchstsatz entsprechen. Dabei ist zu unterscheiden:
    • Für einen Aufenthalt zur betrieblichen Ausbildung muss monatlich ein Betrag von 903,00 Euro zur Verfügung stehen, also 10.836,00 Euro pro Jahr (aktueller Wert für das Jahr 2024).
    • Für einen Aufenthalt zur betrieblichen Weiterbildung muss monatlich ein Betrag von 934,00 Euro zur Verfügung stehen, also 11.208,00 Euro pro Jahr (aktueller Wert für das Jahr 2024).
  • Ausreichende Krankenversicherung
    Sie sind in Deutschland krankenversichert, entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in einer vergleichbaren privaten Krankenversicherung. Eine ausländische Krankenversicherung genügt grundsätzlich nicht. Für mehr Informationen dazu lesen Sie bitte das Merkblatt.
  • Hauptwohnsitz in Berlin
    Sie wohnen in Berlin. Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht nicht aus.
  • Aktuelle E-Mail-Adresse
    Das Landesamt für Einwanderung wird über Ihre aktuelle E-Mail-Adresse Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Bitte kontrollieren Sie regelmäßig auch Ihren Spam-Ordner.
  • Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
    Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
    • Kreditkarte (Visa, Mastercard)
    • Paypal

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungs- und Weiterbildungszwecken
    • ausschließlich online möglich
    • Sie erhalten ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Damit wird bescheinigt, dass Ihr aktueller Aufenthaltstitel (nationales D-Visum oder Aufenthaltserlaubnis) über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus im Bundesgebiet weiter gültig bleibt. (Dies gilt nicht, wenn Sie ein Schengen-Visum (C-Visum) für einen kurzfristigen Aufenthalt besitzen.)
    • Für Angehörige der nach § 41 Aufenthaltsverordnung (siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“) begünstigten Staaten gilt: Sie sind vor weniger als 91 Tagen eingereist und beantragen nun erstmals eine Aufenthaltserlaubnis? Dann gilt Ihr Aufenthalt in Deutschland bis zur Entscheidung über Ihren Antrag als erlaubt. Sie können damit schon einen Sprachkurs beginnen. Die Aufnahme der gewünschten Aus- oder Weiterbildung ist jedoch noch nicht gestattet.
    • Bitte speichern Sie sich dieses Dokument unbedingt ab und drucken es zudem auch nach Möglichkeit aus.
  • Bei Antragstellung durch Bevollmächtigte: Vollmacht mit Angabe des Verfahrensgegenstands
  • Passkopien (in Farbe)
    Es werden Kopien von folgenden Seiten Ihres Passes benötigt:
    • immer: Datenseiten (mit Ihrem Foto und den Daten zu Ihrer Person)
    • wenn Sie eingereist sind und erstmals eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, zusätzlich: Einreisestempel sowie Visum für die Einreise oder Aufenthaltstitel eines anderen EU-Staates im Pass (wenn vorhanden)
  • Wenn Sie bereits eine Aufenthaltserlaubnis zur Aus- und Weiterbildung oder einen anderen deutschen Aufenthaltstitel besitzen: Kopie Ihres Aufenthaltstitels
  • Nachweis über Krankenversicherung in Deutschland
    • bei einer gesetzlichen Krankenversicherung: elektronische Gesundheitskarte mit Foto oder aktuelle Bestätigung der Krankenversicherung
    • bei einer privaten Krankenversicherung: Bescheinigung des Versicherers über Umfang und Kosten der Versicherung. Bitte weisen Sie Ihren Versicherer darauf hin, dass Sie die Bescheinigung für einen Aufenthaltstitel zur Aus- und Weiterbildung brauchen.
  • Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin
    • Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
    • Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
    Mehr zum Thema im Abschnitt „Weiterführende Informationen"
  • Wenn Ihr monatliches Einkommen aus der Aus- oder Weiterbildung unter dem BAföG-Förderungshöchstsatz liegt (siehe Abschnitt „Voraussetzungen“), sind folgende ergänzende Nachweise erforderlich:
    • bei erstmaliger Erteilung: zum Beispiel Sparguthaben bei einer deutschen Bank / Verpflichtungserklärung auf amtlichem Vordruck / Stipendienbescheinigung / notariell beglaubigte Erklärung der Eltern, für die Dauer der Aus- oder Weiterbildung den Lebensunterhalt zu sichern mit Nachweisen über das Einkommen der Eltern in den letzten sechs Monaten, Arbeitsvertrag über Nebenjob
    • bei Verlängerung: alternativ auch Kontoauszüge der letzten sechs Monate / Nachweise über sonstiges Einkommen
  • Nachweis über die beabsichtigte Aus- oder Weiterbildung:
    Zum Beispiel Arbeitsvertrag, Ausbildungsvertrag, Stipendium
  • Bei einer betrieblichen Weiterbildung: Nachweis der Qualifikation
    Zeugnisse über die bisherige berufliche Ausbildung, zum Beispiel Hochschulzeugnis oder Zertifikat über abgeschlossene Berufsausbildung
  • Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" (ausgefüllt)

Gebühren

  • 100,00 Euro: Für die erstmalige Erteilung
  • 96,00 Euro: Für die Verlängerung um bis zu drei Monate
  • 93,00 Euro: Für die Verlängerung um mehr als drei Monate
Türkische Staatsangehörige (sowohl für die erste Erteilung als auch für die Verlängerung):
  • 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
  • 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
Keine: Bei einem Stipendium aus deutschen öffentlichen Mitteln, einer deutschen Stiftung oder eines mit EU-Mitteln finanzierten Programms wird die im Online-Antrag bezahlte Gebühr in der Regel nach Antragsbearbeitung zurückerstattet.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

  • Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache.
  • Im Termin erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung über den rechtmäßigen Aufenthalt bis zur Aushändigung des bestellten Aufenthaltstitels. Darin steht auch, in welchen Umfang Sie bereits arbeiten dürfen.
  • Nach der Vorsprache dauert es 4 Wochen, bis die Aufenthaltserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt ist und abgeholt werden kann.

Hinweise zur Zuständigkeit

Diese Dienstleistung kann nur im Landesamt für Einwanderung (LEA) am Standort Keplerstraße in Anspruch genommen werden.

Für Sie zuständig

Chat

Stellen Sie unserem Chatbot Bobbi Ihre Fragen.