Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU am Standort LEA, Friedrich-Krause-Ufer

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Aktuell sind die Zugriffe auf unsere Online-Terminvereinbarung massiv gestiegen. Dadurch kann es leider vorkommen, dass der Service zwischendurch nicht zur Verfügung steht. Es wird dann eine Wartungsseite angezeigt. Bitte beachten Sie hierzu unsere
Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
- Zur weiteren Eindämmung des Corona-Infektionsgeschehens (Lockdown) wird die Bedienung an unseren Standorten Friedrich-Krause-Ufer und Keplerstraße eingeschränkt. Bis mindestens 07.03.2021 findet die Bedienung nur mit Termin statt.
- Am 08.03.2021 ist wegen des Feiertags (Internationaler Frauentag) geschlossen.
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten um Verständnis für die folgenden Hygiene-Maßnahmen:
- Das Betreten unseres Dienstgebäudes ist nur mit medizinischer Maske gestattet. Medizinische Masken in diesem Sinne sind OP-Masken sowie Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2.
- Bei Krankheitssymptomen können wir Sie aus Gründen des Infektionsschutzes nicht bedienen.
- Bitte beachten Sie, dass Corona-bedingt nur der Zutritt von Personen gewährt werden kann, die für sich persönlich online einen Termin gebucht oder eine Einladung zur Vorsprache erhalten haben.
- Begleitpersonen (auch deutsche Ehegatten, deren Anwesenheit erbeten wurde) bitten wir um Verständnis: Wir können Sie leider pandemiebedingt nicht einlassen.
- Lediglich Kinder unter 14 Jahren, die ansonsten unbeaufsichtigt wären, können ihre Eltern in das Dienstgebäude begleiten.
- Ausnahmen gelten für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit Ausweis oder bestallte Betreuerinnen und Betreuer und Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetscher, die mit der Antragstellerin/dem Antragsteller vorsprechen.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Fotoautomat und Kopierer (kostenpflichtig) im Kassenbereich (Haus A, 1. Etage) vorhanden.
Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU
Wenn Sie eine Blaue Karte EU besitzen, wird Ihnen auf Antrag eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt. Dafür müssen Sie
- seit mindestens 33 Monaten versicherungspflichtig arbeiten und
- über einfache Deutsch-Kenntnisse verfügen.
Voraussetzungen
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Schriftlicher Antrag
Bitte stellen Sie einen Antrag beim Landesamt für Einwanderung. Sie erhalten dann entweder eine Einladung zu einem Termin oder einen Gebühren-Bescheid.
Fügen Sie Ihrem Antrag bitte die im Abschnitt „Erforderliche Unterlagen“ genannten Dokumente bei (in Kopie). - Besitz einer gültigen Blauen Karte EU
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Mindestens 33 Monate Beschäftigung und einfache Deutsch-Kenntnisse
Wenn Sie einfache Deutsch-Kenntnisse haben, müssen Sie seit mindestens 33 Monaten eine Beschäftigung ausüben. Diese Beschäftigung muss die Anforderungen für die Erteilung einer Blauen Karte EU erfüllen.
Einfache deutsche Sprachkenntnisse entsprechen dem Niveau A 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERR). -
Mindestens 21 Monate Beschäftigung und ausreichende Deutsch-Kenntnisse
Wenn Sie ausreichende Deutsch-Kenntnisse haben, verkürzt sich die Frist. Sie müssen dann nur seit mindestens 21 Monaten eine Beschäftigung ausüben. Diese Beschäftigung muss die Anforderungen für die Erteilung einer Blauen Karte EU erfüllen.
Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse entsprechen dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERR). -
Altersvorsorge
Für die Dauer der Beschäftigung (33 oder 21 Monate) müssen Sie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben. Ebenfalls akzeptiert werden Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen eines privaten Versicherungs-Unternehmens oder einer Versorgungs-Einrichtung.
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Gesicherter Lebensunterhalt einschließlich Krankenversicherung
Zum gesicherten Lebensunterhalt gehört auch ein ausreichender Krankenversicherungsschutz. Mit einer gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie ausreichend versichert.
Bei einer privaten Krankenversicherung achten Sie bitte auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung.
Für mehr Informationen hierzu lesen Sie bitte das Merkblatt zur Krankenversicherung (im Abschnitt „Formulare“). -
Keine Straftaten
Schon Geldstrafen können die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis hindern.
- Hauptwohnsitz in Berlin
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Pass, zusammen mit Ihrer Blauen Karte EU
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1 aktuelles biometrisches Foto
35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
- Formular "Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis"
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Einkommensnachweise
- Arbeitsvertrag
- Nachweise über das Netto-Gehalt der letzten sechs Monate
- aktuelle Arbeitgeber-Bescheinigung (nicht älter als 14 Tage)
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Mietvertrag oder Kaufvertrag
Die Wohnfläche sowie die monatliche Miete oder die Wohn-Kosten der eigenen Immobilie (Haus oder Wohnung) sind nachzuweisen.
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Altersvorsorge
- Renten-Information oder Renten-Auskunft der Deutschen Rentenversicherung oder
- Nachweis über Anspruch auf vergleichbare Renten-Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens
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Krankenversicherung
Bitte legen Sie
- entweder die Versicherungskarte Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung oder
- die Versicherungs-Police einer privaten Krankenversicherung vor.
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Nachweis über Hauptwohnsitz in Berlin
- Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung)
- Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
Gebühren
- Für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis: 113,00 Euro
- Wenn der Antrag abgelehnt werden muss: 56,50 Euro
- Für türkische Staatsangehörige: 28,80 Euro
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Einwanderung (LEA) am Standort Friedrich-Krause-Ufer in Anspruch genommen werden.
Weitere Sprachen
Kontakt
Landesamt für Einwanderung (LEA)
LEA, Friedrich-Krause-Ufer
Erläuterung der Symbole
Aufzüge in den Häusern A und C
Nahverkehr
S-Bahn S 41/42 (Westhafen)
U-Bahn U 9 (Amrumer Str.)
Bus 123, 142, M27