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Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU
Wenn Sie eine Blaue Karte EU besitzen, wird Ihnen auf Antrag eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt. Dafür müssen Sie
- seit mindestens 27 Monaten versicherungspflichtig arbeiten und
- über einfache Deutsch-Kenntnisse verfügen.
Voraussetzungen
- Besitz einer gültigen Blauen Karte EU
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Mindestens 27 Monate Beschäftigung und einfache Deutsch-Kenntnisse
Wenn Sie einfache Deutsch-Kenntnisse haben, müssen Sie seit mindestens 27 Monaten eine Beschäftigung ausüben. Diese Beschäftigung muss die Anforderungen für die Erteilung einer Blauen Karte EU erfüllen.
Einfache deutsche Sprachkenntnisse entsprechen dem Niveau A 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERR). -
Mindestens 21 Monate Beschäftigung und ausreichende Deutsch-Kenntnisse
Wenn Sie ausreichende Deutsch-Kenntnisse haben, verkürzt sich die Frist. Sie müssen dann nur seit mindestens 21 Monaten eine Beschäftigung ausüben. Diese Beschäftigung muss die Anforderungen für die Erteilung einer Blauen Karte EU erfüllen.
Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse entsprechen dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERR). -
Altersvorsorge
Für die Dauer der Beschäftigung (27 oder 21 Monate) müssen Sie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben. Ebenfalls akzeptiert werden Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen eines privaten Versicherungs-Unternehmens oder einer Versorgungs-Einrichtung. -
Gesicherter Lebensunterhalt einschließlich Krankenversicherung
Zum gesicherten Lebensunterhalt gehört auch ein ausreichender Krankenversicherungsschutz. Mit einer gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie ausreichend versichert.
Bei einer privaten Krankenversicherung achten Sie bitte auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung.
Für mehr Informationen hierzu lesen Sie bitte das Merkblatt zur Krankenversicherung (im Abschnitt „Formulare“). -
Keine Straftaten
Schon Geldstrafen können die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis hindern. - Hauptwohnsitz in Berlin
Erforderliche Unterlagen
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Antrag
Bitte stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag.
Fügen Sie Ihrem Antrag bitte die Dokumente in Kopie bei („Erforderliche Unterlagen“). Sie erhalten dann entweder eine Einladung zu einem Termin oder einen Gebührenbescheid. - Gültiger Pass, zusammen mit Ihrer Blauen Karte EU
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1 aktuelles biometrisches Foto
35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund -
Einkommensnachweise
- Arbeitsvertrag
- Nachweise über das Netto-Gehalt der letzten sechs Monate
- aktuelle Arbeitgeber-Bescheinigung (nicht älter als 14 Tage)
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Mietvertrag oder Kaufvertrag
Die Wohnfläche sowie die monatliche Miete oder die Wohn-Kosten der eigenen Immobilie (Haus oder Wohnung) sind nachzuweisen. -
Altersvorsorge
- Renten-Information oder Renten-Auskunft der Deutschen Rentenversicherung oder
- Nachweis über Anspruch auf vergleichbare Renten-Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens
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Krankenversicherung
Bitte legen Sie
- entweder die Versicherungskarte Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung oder
- die Versicherungs-Police einer privaten Krankenversicherung vor.
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Nachweis über Hauptwohnsitz in Berlin
- Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung)
- Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
Formulare
Gebühren
Die Pflicht zur Zahlung der Bearbeitungsgebühren entsteht grundsätzlich bereits bei Vorliegen eines Antrages mit dessen Eingang bei der Behörde. Eine Rückzahlung kommt auch bei Rücknahme des Antrages nicht in Betracht, wenn mit der sachlichen Bearbeitung bereits begonnen wurde ( Prüfung erforderliche Aufenthaltszeiten und/oder Prüfung der übersandten Unterlagen bzw. Übersendung eines Termins zur Vorsprache). Die Gebühren betragen:
- 113,00 Euro (56,50 Euro bei Antragseingang und 56,50 Euro bei Erteilung)
- 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr (11,40 Euro bei Antragseingang und 11,40 Euro bei Erteilung)
- 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr (18,50 Euro bei Antragseingang und 18,50 Euro bei Erteilung)
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Einwanderung (LEA) am Standort Friedrich-Krause-Ufer in Anspruch genommen werden.
Für Sie zuständig
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