Tiere - Hundehaltung - Gefährlicher Hund - Abmeldung
Der Tod oder die Aufgabe der Haltung von Hunden der Rassen Pit-Bull, American Staffordshire Terrier und Bullterrier oder deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden ist der Behörde unverzüglich mitzuteilen.
Voraussetzungen
- Angemeldeter gefährlicher Hund
Erforderliche Unterlagen
-
Personalausweis
Der Personalausweis ist vorzulegen. -
Totenschein oder Abgabenachweis
Eine Bescheinigung über den Tod des Tieres oder dessen Abgabe ist vorzulegen.
Formulare
- Antrag - Ein Antrag ist formlos möglich.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Sie können den Hund nur bei dem Veterinäramt abmelden, wo der Hundehalter seinen Wohnsitz hat.