Tiere - Hundehaltung - Gefährlicher Hund - Abmeldung am Standort Ordnungsamt Spandau - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      Veterinär- und Lebensmittelüberwachung: keine Sprechzeit
      Termine werden nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter Tel. (030) 90279 2557
  • Dienstag

      Veterinär- und Lebensmittelüberwachung: keine Sprechzeit
      Termine werden nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter Tel. (030) 90279 2557
  • Mittwoch

      Veterinär- und Lebensmittelüberwachung: keine Sprechzeit
      Termine werden nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter Tel. (030) 90279 2557
  • Donnerstag

      Veterinär- und Lebensmittelüberwachung: keine Sprechzeit
      Termine werden nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter Tel. (030) 90279 2557
  • Freitag

      Veterinär- und Lebensmittelüberwachung: keine Sprechzeit
      Termine werden nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter Tel. (030) 90279 2557

Verkehrsanbindungen

Bus
  • U-+S-Bhf. Rathaus Spandau: M32, M37, M45, X33, X34, 130, 135, 136, 137, 236, 237,l 337, 638, 639, 671, N7, N30, N34
S-Bahn
  • S-Bhf. Spandau: S3, S9
U-Bahn
  • U-+S-Bhf. Rathaus Spandau: U7

Sonstige Hinweise zum Standort

Kontaktaufnahme bitte vorzugsweise über E-Mail.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Tiere - Hundehaltung - Gefährlicher Hund - Abmeldung

Der Tod oder die Aufgabe der Haltung von Hunden der Rassen Pit-Bull, American Staffordshire Terrier und Bullterrier oder deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden ist der Behörde unverzüglich mitzuteilen.

Voraussetzungen

  • Angemeldeter gefährlicher Hund

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
    Der Personalausweis ist vorzulegen.
  • Totenschein oder Abgabenachweis
    Eine Bescheinigung über den Tod des Tieres oder dessen Abgabe ist vorzulegen.

Formulare

  • Antrag - Ein Antrag ist formlos möglich.

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Sie können den Hund nur bei dem Veterinäramt abmelden, wo der Hundehalter seinen Wohnsitz hat.