Tiere - Hundehaltung - Gefährlicher Hund - Abmeldung am Standort Ordnungsamt Spandau - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      Veterinär- und Lebensmittelüberwachung: keine Sprechzeit
      Termine werden nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter Tel. (030) 90279 2557
  • Dienstag

      Veterinär- und Lebensmittelüberwachung: keine Sprechzeit
      Termine werden nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter Tel. (030) 90279 2557
  • Mittwoch

      Veterinär- und Lebensmittelüberwachung: keine Sprechzeit
      Termine werden nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter Tel. (030) 90279 2557
  • Donnerstag

      Veterinär- und Lebensmittelüberwachung: keine Sprechzeit
      Termine werden nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter Tel. (030) 90279 2557
  • Freitag

      Veterinär- und Lebensmittelüberwachung: keine Sprechzeit
      Termine werden nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter Tel. (030) 90279 2557

Hinweis für Terminkunden

Wir bitten die Kunden mit Terminen um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 3 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Wartebereich Platz nehmen.

Verkehrsanbindungen

Bus
  • U-+S-Bhf. Rathaus Spandau: M32, M37, M45, X33, X34, 130, 135, 136, 137, 236, 237,l 337, 638, 639, 671, N7, N30, N34
S-Bahn
  • S-Bhf. Spandau: S3, S9
U-Bahn
  • U-+S-Bhf. Rathaus Spandau: U7

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Tiere - Hundehaltung - Gefährlicher Hund - Abmeldung

Der Tod oder die Aufgabe der Haltung von Hunden der Rassen Pit-Bull, American Staffordshire Terrier und Bullterrier oder deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden ist der Behörde unverzüglich mitzuteilen.

Voraussetzungen

  • Angemeldeter gefährlicher Hund

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
    Der Personalausweis ist vorzulegen.
  • Totenschein oder Abgabenachweis
    Eine Bescheinigung über den Tod des Tieres oder dessen Abgabe ist vorzulegen.

Formulare

  • Antrag - Ein Antrag ist formlos möglich.

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Sie können den Hund nur bei dem Veterinäramt abmelden, wo der Hundehalter seinen Wohnsitz hat.

Chat

Stellen Sie unserem Chatbot Bobbi im Service-Portal Ihre Fragen.