Tiere - Hundehaltung - Gefährlicher Hund - Abmeldung am Standort Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

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Kontakt

  • Bezirksamt Treptow-Köpenick
  • Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
  • Salvador-Allende-Str. 80 B 12559 Berlin
  • Tel.: (030) 90297-4629
  • Fax: (030) 90297-4810
  • Homepage
  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang für Rollstuhlfahrer befindet sich hinter dem Haus der Salvador-Allende-Str. 80 A (Bitte klingeln).
Zur 80 B gibt es keinen Zugang für Rollstuhlfahrer

Öffnungszeiten

  • Montag

      07:00 - 14:00 (telefonische Sprechzeit)
  • Dienstag

      07:00 - 14:00 (telefonische Sprechzeit)
  • Mittwoch

      07:00 - 14:00 (telefonische Sprechzeit)
  • Donnerstag

      07:00 - 14:00 (telefonische Sprechzeit)
  • Freitag

      07:00 - 14:00 (telefonische Sprechzeit)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Für eine persönliche Vorsprache im Ordnungsamt ist unbedingt eine telefonische Terminvereinbarung nötig!
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/aemter/ordnungsamt/artikel.86065.php

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Dienstleistungsbeschreibung

Tiere - Hundehaltung - Gefährlicher Hund - Abmeldung

Der Tod oder die Aufgabe der Haltung von Hunden der Rassen Pit-Bull, American Staffordshire Terrier und Bullterrier oder deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden ist der Behörde unverzüglich mitzuteilen.

Voraussetzungen

  • Angemeldeter gefährlicher Hund

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
    Der Personalausweis ist vorzulegen.
  • Totenschein oder Abgabenachweis
    Eine Bescheinigung über den Tod des Tieres oder dessen Abgabe ist vorzulegen.

Formulare

  • Antrag - Ein Antrag ist formlos möglich.

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Sie können den Hund nur bei dem Veterinäramt abmelden, wo der Hundehalter seinen Wohnsitz hat.

Chat

Stellen Sie unserem Chatbot Bobbi im Service-Portal Ihre Fragen.