Tiere - Hundehaltung - Gefährlicher Hund - Abmeldung am Standort Ordnungsamt - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

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Kontakt

Erläuterung der Symbole

Der Zugang zum Dienstgebäude erfolgt über eine ca. 2cm hohe Stufe. Der Zuweg zum Gebäude besteht aus einer mit Kopfsteinpflaster versehenen schiefe Ebene.

Öffnungszeiten

  • Montag

      09.00-12.00 Uhr: Terminvereinbarung zur Tiersprechstunde
  • Dienstag

      09.00-12.00 Uhr: Terminvereinbarung zur Tiersprechstunde
  • Mittwoch

      09.00-12.00 Uhr: Terminvereinbarung zur Tiersprechstunde
  • Donnerstag

      09.00-12.00 Uhr: Terminvereinbarung zur Tiersprechstunde
  • Freitag

      09.00-12.00 Uhr: Terminvereinbarung zur Tiersprechstunde

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Persönliche Termine zur Tiersprechstunde können per E-Mail oder telefonisch vereinbart werden.

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung

Dienstleistungsbeschreibung

Tiere - Hundehaltung - Gefährlicher Hund - Abmeldung

Der Tod oder die Aufgabe der Haltung von Hunden der Rassen Pit-Bull, American Staffordshire Terrier und Bullterrier oder deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden ist der Behörde unverzüglich mitzuteilen.

Voraussetzungen

  • Angemeldeter gefährlicher Hund

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
    Der Personalausweis ist vorzulegen.
  • Totenschein oder Abgabenachweis
    Eine Bescheinigung über den Tod des Tieres oder dessen Abgabe ist vorzulegen.

Formulare

  • Antrag - Ein Antrag ist formlos möglich.

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Sie können den Hund nur bei dem Veterinäramt abmelden, wo der Hundehalter seinen Wohnsitz hat.

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