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Tiere - Hundehaltung - Gefährlicher Hund - Abmeldung
Der Tod oder die Aufgabe der Haltung von Hunden der Rassen Pit-Bull, American Staffordshire Terrier und Bullterrier oder deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden ist der Behörde unverzüglich mitzuteilen.
Voraussetzungen
-
Angemeldeter gefährlicher Hund
Erforderliche Unterlagen
-
Personalausweis
Der Personalausweis ist vorzulegen.
-
Totenschein oder Abgabenachweis
Eine Bescheinigung über den Tod des Tieres oder dessen Abgabe ist vorzulegen.
Formulare
- Antrag - Ein Antrag ist formlos möglich.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Zuständige Behörden
Sie können den Hund nur bei dem Veterinäramt abmelden, wo der Hundehalter seinen Wohnsitz hat.