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Tiere - Hundehaltung - Befreiung - vom Maulkorbzwang aus medizinischen Gründen
Wenn ein lediglich aufgrund seiner Rassezugehörigkeit als gefährlich eingestufter Hund aufgrund einer Erkrankung besonders unter dem Maulkorbzwang leidet, so kann er befristet von der Maulkorbfrist befreit werden, solange von ihm keine konkrete Gefährdung ausgeht.
Voraussetzungen
-
Erkrankung des Hundes
Erkrankung des Tieres, die dazu führt, dass dieses besonders unter der Maulkorbpflicht leidet. -
Fehlende Gefährlichkeit des Tieres
Das Tier darf keine Gefahr für die Umgebung darstellen. Es darf nicht durch aggressives Verhalten gegenüber Tieren oder Menschen aufgefallen sein.
Erforderliche Unterlagen
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Tierärztliches Attest
Bescheinigung eines praktischen Tierarztes, dass der Hund aufgrund von einer im Attest benannten Erkrankung besonders unter der Maulkorbplicht leidet und daher davon befreit werden sollte.
Formulare
- Antrag - wird bei Vorstellung in der Behörde ausgehändigt
Gebühren
15,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Zuständige Behörden
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Bezirksamt Lichtenberg
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Bezirksamt Mitte
Bezirksamt Neukölln
Bezirksamt Pankow
Bezirksamt Reinickendorf
Bezirksamt Spandau
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Bezirksamt Treptow-Köpenick