Tiere - Hundehaltung - Befreiung - vom Maulkorbzwang aus medizinischen Gründen am Standort Ordnungsamt Neukölln - Veterinärwesen und Lebensmittelaufsicht

Öffnungszeiten
14:00-15:00 Uhr
Verbraucherschutz - Lebensmittelberatung:
09:00-10:00 Uhr u. nach Terminvereinbarung
11:30-12:30 Uhr u. nach Terminvereinbarung
Verbraucherschutz - Lebensmittelberatung:
15:00-18:00 Uhr u. nach Terminvereinbarung
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Tiere - Hundehaltung - Befreiung - vom Maulkorbzwang aus medizinischen Gründen
Wenn ein lediglich aufgrund seiner Rassezugehörigkeit als gefährlich eingestufter Hund aufgrund einer Erkrankung besonders unter dem Maulkorbzwang leidet, so kann er befristet von der Maulkorbfrist befreit werden, solange von ihm keine konkrete Gefährdung ausgeht.
Voraussetzungen
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Erkrankung des Hundes
Erkrankung des Tieres, die dazu führt, dass dieses besonders unter der Maulkorbpflicht leidet.
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Fehlende Gefährlichkeit des Tieres
Das Tier darf keine Gefahr für die Umgebung darstellen. Es darf nicht durch aggressives Verhalten gegenüber Tieren oder Menschen aufgefallen sein.
Erforderliche Unterlagen
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Tierärztliches Attest
Bescheinigung eines praktischen Tierarztes, dass der Hund aufgrund von einer im Attest benannten Erkrankung besonders unter der Maulkorbplicht leidet und daher davon befreit werden sollte.
Formulare
- Antrag - wird bei Vorstellung in der Behörde ausgehändigt
Gebühren
Kontakt
Bezirksamt Neukölln
Ordnungsamt Neukölln - Veterinärwesen und Lebensmittelaufsicht
Erläuterung der Symbole
Zugang für Rollstuhlfahrer über Haupteingang
Nahverkehr
S-Bahn Neukölln: S41, S42
U-Bahn U Grenzallee: U7