Tiere - Hundehaltung - Befreiung - vom Maulkorbzwang aus medizinischen Gründen am Standort Ordnungsamt Mitte - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

Öffnungszeiten
14:00-15:00 Uhr
14:00-16:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Derzeit ist die telefonische Entgegennahme von Anliegen bei der Lebensmittelausicht nur sehr eingeschränkt möglich!
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur bar bezahlt werden. (keine girocard / EC-Kartenzahlung)
Sonstige Hinweise zum Standort
- Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich.
- Für Hunde gilt ein Leinenzwang und eine Maulkorbpflicht.
Tiere - Hundehaltung - Befreiung - vom Maulkorbzwang aus medizinischen Gründen
Wenn ein lediglich aufgrund seiner Rassezugehörigkeit als gefährlich eingestufter Hund aufgrund einer Erkrankung besonders unter dem Maulkorbzwang leidet, so kann er befristet von der Maulkorbfrist befreit werden, solange von ihm keine konkrete Gefährdung ausgeht.
Voraussetzungen
-
Erkrankung des Hundes
Erkrankung des Tieres, die dazu führt, dass dieses besonders unter der Maulkorbpflicht leidet.
-
Fehlende Gefährlichkeit des Tieres
Das Tier darf keine Gefahr für die Umgebung darstellen. Es darf nicht durch aggressives Verhalten gegenüber Tieren oder Menschen aufgefallen sein.
Erforderliche Unterlagen
-
Tierärztliches Attest
Bescheinigung eines praktischen Tierarztes, dass der Hund aufgrund von einer im Attest benannten Erkrankung besonders unter der Maulkorbplicht leidet und daher davon befreit werden sollte.
Formulare
- Antrag - wird bei Vorstellung in der Behörde ausgehändigt
Gebühren
Kontakt
Bezirksamt Mitte
Ordnungsamt Mitte - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Nahverkehr
- Bus
-
-
0.5km
Neues Ufer
- M27
-
0.6km
Wiebestr./Huttenstr.
- M27
-
0.6km
Berliner Großmarkt
- 106
- 123
- N26
-
0.7km
S Beusselstr.
- 106
- 123
- N26
- S41
- S42
-
0.7km
Reuchlinstr.
- M27
-
0.5km
Neues Ufer