Hundehaltung - Befreiung von der Maulkorbpflicht bei medizinischer Indikation am Standort Ordnungsamt - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

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Erläuterung der Symbole

Der Zugang zum Dienstgebäude erfolgt über eine ca. 2cm hohe Stufe. Der Zuweg zum Gebäude besteht aus einer mit Kopfsteinpflaster versehenen schiefe Ebene.

Öffnungszeiten

  • Montag

      09.00-12.00 Uhr: Terminvereinbarung zur Tiersprechstunde
  • Dienstag

      09.00-12.00 Uhr: Terminvereinbarung zur Tiersprechstunde
  • Mittwoch

      09.00-12.00 Uhr: Terminvereinbarung zur Tiersprechstunde
  • Donnerstag

      09.00-12.00 Uhr: Terminvereinbarung zur Tiersprechstunde
  • Freitag

      09.00-12.00 Uhr: Terminvereinbarung zur Tiersprechstunde

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Persönliche Termine zur Tiersprechstunde können per E-Mail oder telefonisch vereinbart werden.

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung

Dienstleistungsbeschreibung

Hundehaltung - Befreiung von der Maulkorbpflicht bei medizinischer Indikation

Wenn ein lediglich aufgrund seiner Rassezugehörigkeit als gefährlich eingestufter Hund, oder ein Hund, der aufgrund seiner Gefährlichkeit einen Maulkorbzwang angeordnet bekommen hat, aufgrund einer Erkrankung besonders unter dem Maulkorbzwang leidet, so kann er befristet von der Maulkorbpflicht befreit werden, solange von ihm keine konkrete Gefährdung ausgeht.

Voraussetzungen

  • Erkrankung des Hundes
    Erkrankung des Tieres, die dazu führt, dass dieses besonders unter der Maulkorbpflicht leidet.
  • Fehlende Gefährlichkeit des Tieres
    Der Hund darf keine Gefahr für die Umgebung darstellen. Die Gefahr für die Öffentlichkeit bzw. die Gefahr, die von dem Hund ausgeht, darf nicht größer sein, als das medizinische Leiden des Hundes.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Befreiung von der Maulkorbpflicht bei medizinischer Indikation
    Sie erhalten den Antrag auf Anfrage in der für Sie zuständigen Behörde.
  • Angaben zum Hund
    • Hunderasse/Kreuzung
    • Chipnummer
  • Angaben zur Tierärztin / zum Tierarzt
  • Tierärztliches Attest
    Bescheinigung einer/s praktizierenden Tierärztin oder Tierarztes, dass der Hund aufgrund von einer im Attest benannten Erkrankung besonders unter der Maulkorbplicht leidet und daher davon befreit werden sollte. Das Attest sollte maximal einen Monat vor der Antragsstellung ausgestellt worden sein.
  • ggf. zusätzliche amtstierärztliche Bewertung
    Bei unklaren oder kritischen Fällen (z.B. wenn Vorfälle vorliegen) kann eine zusätzliche amtstierärztliche Bewertung in der zuständigen Behörde erfolgen. Hierfür haben Sie unter Setzung eines Termins ihren Hund bei der zuständigen Behörde vorzuführen. Die Behörde wird im entsprechendem Fall gemäß Ihrer Kontaktdaten mit Ihnen in Kontakt treten.

Formulare

  • Antrag wird auf Anfrage in der Behörde ausgehändigt

Gebühren

  • 15,00 Euro: Erstantrag
  • 10,00 Euro: Verlängerung

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