Hundehaltung - Befreiung von der Maulkorbpflicht bei medizinischer Indikation am Standort Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf (Veterinär- und Lebensmittelaufsicht)

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Der Zutritt zum Dienstgebäude erfolgt entsprechend der geltenden SARS-CoV-2InfSchMV ausschließlich unter "3-G-Bedingungen". Das bedeutet, es ist beim Betreten des Dienstgebäudes ein Lichtbildausweis sowie einer der nachfolgend genannten Nachweise vorzulegen:

  • Nachweis über einen vollständigen Impfschutz
  • Genesenen-Nachweis
  • aktueller negativer Testnachweis (Point-of-Care-Antigen-Test max. 24 Std. alt oder PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden)

Personen mit Symptomen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 (aktuelle Kriterien des Robert Koch-Instituts) hinweisen, erhalten generell keinen Zutritt.

Im Dienstgebäude herrscht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

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Kontakt

Erläuterung der Symbole

Der Zugang zum Dienstgebäude erfolgt über eine ca. 2cm hohe Stufe. Der Zuweg zum Gebäude besteht aus einer mit Kopfsteinpflaster versehenen schiefe Ebene.

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

TIERSPRECHSTUNDE: Nur nach Voranmeldung!
tel. Terminvereinbarung von Mo. - Fr. 09.00 - 12.00 Uhr unter der TelNr.: (030) 9029-18407
oder alternativ per E-Mail an: vetleb@charlottenburg-wilmersdorf.de
allgemeine tel. Auskünfte: Mo. - Fr. 09.00 - 12.00 Uhr

Im Dienstgebäude herrscht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

Nahverkehr

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur bar bezahlt werden. (keine girocard / EC-Kartenzahlung)

Am Standort kann nur bar bezahlt werden. (keine girocard / EC-Kartenzahlung)

Dienstleistungsbeschreibung

Hundehaltung - Befreiung von der Maulkorbpflicht bei medizinischer Indikation

Wenn ein lediglich aufgrund seiner Rassezugehörigkeit als gefährlich eingestufter Hund, oder ein Hund, der aufgrund seiner Gefährlichkeit einen Maulkorbzwang angeordnet bekommen hat, aufgrund einer Erkrankung besonders unter dem Maulkorbzwang leidet, so kann er befristet von der Maulkorbpflicht befreit werden, solange von ihm keine konkrete Gefährdung ausgeht.

Voraussetzungen

  • Erkrankung des Hundes
    Erkrankung des Tieres, die dazu führt, dass dieses besonders unter der Maulkorbpflicht leidet.
  • Fehlende Gefährlichkeit des Tieres
    Der Hund darf keine Gefahr für die Umgebung darstellen. Die Gefahr für die Öffentlichkeit bzw. die Gefahr, die von dem Hund ausgeht, darf nicht größer sein, als das medizinische Leiden des Hundes.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Befreiung von der Maulkorbpflicht bei medizinischer Indikation
    Sie erhalten den Antrag auf Anfrage in der für Sie zuständigen Behörde.
  • Angaben zum Hund
    • Hunderasse/Kreuzung
    • Chipnummer
  • Angaben zur Tierärztin / zum Tierarzt
  • Tierärztliches Attest
    Bescheinigung einer/s praktizierenden Tierärztin oder Tierarztes, dass der Hund aufgrund von einer im Attest benannten Erkrankung besonders unter der Maulkorbplicht leidet und daher davon befreit werden sollte. Das Attest sollte maximal einen Monat vor der Antragsstellung ausgestellt worden sein.
  • ggf. zusätzliche amtstierärztliche Bewertung
    Bei unklaren oder kritischen Fällen (z.B. wenn Vorfälle vorliegen) kann eine zusätzliche amtstierärztliche Bewertung in der zuständigen Behörde erfolgen. Hierfür haben Sie unter Setzung eines Termins ihren Hund bei der zuständigen Behörde vorzuführen. Die Behörde wird im entsprechendem Fall gemäß Ihrer Kontaktdaten mit Ihnen in Kontakt treten.

Formulare

  • Antrag wird auf Anfrage in der Behörde ausgehändigt

Gebühren

  • 15,00 Euro: Erstantrag
  • 10,00 Euro: Verlängerung

Chat

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