Hundehaltung - Befreiung von der Maulkorbpflicht bei medizinischer Indikation am Standort Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf (Veterinär- und Lebensmittelaufsicht)

Kontakt
- Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
- Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf (Veterinär- und Lebensmittelaufsicht)
- Dillenburger Straße 57, 14199 Berlin
- Tel.: (030) 9029-18407
- Fax: (030) 9029-18428
- E-Mail: vetleb@charlottenburg-wilmersdorf.de
- Homepage
Der Zugang zum Dienstgebäude erfolgt über eine ca. 2cm hohe Stufe. Der Zuweg zum Gebäude besteht aus einer mit Kopfsteinpflaster versehenen schiefe Ebene.
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
TIERSPRECHSTUNDE: Nur nach Voranmeldung!
tel. Terminvereinbarung von Mo. - Fr. 09.00 - 12.00 Uhr unter der TelNr.: (030) 9029-18407
oder alternativ per E-Mail an: vetleb@charlottenburg-wilmersdorf.de
allgemeine tel. Auskünfte: Mo. - Fr. 09.00 - 12.00 Uhr
Im Dienstgebäude herrscht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
tel. Terminvereinbarung von Mo. - Fr. 09.00 - 12.00 Uhr unter der TelNr.: (030) 9029-18407
oder alternativ per E-Mail an: vetleb@charlottenburg-wilmersdorf.de
allgemeine tel. Auskünfte: Mo. - Fr. 09.00 - 12.00 Uhr
Im Dienstgebäude herrscht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
Nahverkehr
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur bar bezahlt werden. (keine girocard / EC-Kartenzahlung)
Dienstleistungsbeschreibung
Hundehaltung - Befreiung von der Maulkorbpflicht bei medizinischer Indikation
Wenn ein lediglich aufgrund seiner Rassezugehörigkeit als gefährlich eingestufter Hund, oder ein Hund, der aufgrund seiner Gefährlichkeit einen Maulkorbzwang angeordnet bekommen hat, aufgrund einer Erkrankung besonders unter dem Maulkorbzwang leidet, so kann er befristet von der Maulkorbpflicht befreit werden, solange von ihm keine konkrete Gefährdung ausgeht.
Voraussetzungen
-
Erkrankung des Hundes
Erkrankung des Tieres, die dazu führt, dass dieses besonders unter der Maulkorbpflicht leidet. -
Fehlende Gefährlichkeit des Tieres
Der Hund darf keine Gefahr für die Umgebung darstellen. Die Gefahr für die Öffentlichkeit bzw. die Gefahr, die von dem Hund ausgeht, darf nicht größer sein, als das medizinische Leiden des Hundes.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Befreiung von der Maulkorbpflicht bei medizinischer Indikation
Sie erhalten den Antrag auf Anfrage in der für Sie zuständigen Behörde. -
Angaben zum Hund
- Hunderasse/Kreuzung
- Chipnummer
- Angaben zur Tierärztin / zum Tierarzt
-
Tierärztliches Attest
Bescheinigung einer/s praktizierenden Tierärztin oder Tierarztes, dass der Hund aufgrund von einer im Attest benannten Erkrankung besonders unter der Maulkorbplicht leidet und daher davon befreit werden sollte. Das Attest sollte maximal einen Monat vor der Antragsstellung ausgestellt worden sein. -
ggf. zusätzliche amtstierärztliche Bewertung
Bei unklaren oder kritischen Fällen (z.B. wenn Vorfälle vorliegen) kann eine zusätzliche amtstierärztliche Bewertung in der zuständigen Behörde erfolgen. Hierfür haben Sie unter Setzung eines Termins ihren Hund bei der zuständigen Behörde vorzuführen. Die Behörde wird im entsprechendem Fall gemäß Ihrer Kontaktdaten mit Ihnen in Kontakt treten.
Formulare
- Antrag wird auf Anfrage in der Behörde ausgehändigt
Gebühren
- 15,00 Euro: Erstantrag
- 10,00 Euro: Verlängerung