Tiere - Hundehaltung - Befreiung - vom Maulkorbzwang aus medizinischen Gründen am Standort Ordnungsamt - Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

Öffnungszeiten
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Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Die amtstierärztliche Sprechstunde findet derzeit alle zwei Wochen immer am Donnerstag und ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache statt. In äußerst dringenden Fällen können Sie auch einen individuellen Termin vereinbaren.
Zur Terminabsprache wenden sie sich bitte an (030) 90296-7070
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Tiere - Hundehaltung - Befreiung - vom Maulkorbzwang aus medizinischen Gründen
Wenn ein lediglich aufgrund seiner Rassezugehörigkeit als gefährlich eingestufter Hund aufgrund einer Erkrankung besonders unter dem Maulkorbzwang leidet, so kann er befristet von der Maulkorbfrist befreit werden, solange von ihm keine konkrete Gefährdung ausgeht.
Voraussetzungen
-
Erkrankung des Hundes
Erkrankung des Tieres, die dazu führt, dass dieses besonders unter der Maulkorbpflicht leidet.
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Fehlende Gefährlichkeit des Tieres
Das Tier darf keine Gefahr für die Umgebung darstellen. Es darf nicht durch aggressives Verhalten gegenüber Tieren oder Menschen aufgefallen sein.
Erforderliche Unterlagen
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Tierärztliches Attest
Bescheinigung eines praktischen Tierarztes, dass der Hund aufgrund von einer im Attest benannten Erkrankung besonders unter der Maulkorbplicht leidet und daher davon befreit werden sollte.
Formulare
- Antrag - wird bei Vorstellung in der Behörde ausgehändigt
Gebühren
Kontakt
Bezirksamt Lichtenberg
Ordnungsamt - Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Nahverkehr
- Bus
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0.1km
Große-Leege-Str./Bahnhofstr.
- 256
- N56
-
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Konrad-Wolf-Str./Gärtnerstr.
- 256
- 294
- N56
-
0.3km
Leuenberger Str.
- 294
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0.1km
Große-Leege-Str./Bahnhofstr.
- Tram
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Oberseestr.
- M5
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0.4km
Degnerstr.
- M4
-
0.5km
Berlin, Freienwalder Str.
- M4
- M5
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0.2km
Oberseestr.