Tiere - Hundehaltung - Befreiung von der Maulkorbpflicht bei medizinischer Indikation am Standort Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Pandemiebedingt sind wir unter den genannten Öffnungszeiten telefonisch für Sie erreichbar. Die Amtstierärztliche Sprechstunde sowie die Sprechstunde der Lebensmittelaufsicht werden auf Anfrage angeboten. Vereinbaren Sie hierfür bitte vorab einen Termin unter der Telefonnummer (030) 90297-4811.
Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/organisationseinheiten/wirtschaft/sprechzeiten.html
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten darum, im gesamten Dienstgebäude einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Tiere - Hundehaltung - Befreiung von der Maulkorbpflicht bei medizinischer Indikation
Wenn ein lediglich aufgrund seiner Rassezugehörigkeit als gefährlich eingestufter Hund, oder ein Hund, der aufgrund seiner Gefährlichkeit einen Maulkorbzwang angeordnet bekommen hat, aufgrund einer Erkrankung besonders unter dem Maulkorbzwang leidet, so kann er befristet von der Maulkorbpflicht befreit werden, solange von ihm keine konkrete Gefährdung ausgeht.
Voraussetzungen
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Erkrankung des Hundes
Erkrankung des Tieres, die dazu führt, dass dieses besonders unter der Maulkorbpflicht leidet.
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Fehlende Gefährlichkeit des Tieres
Der Hund darf keine Gefahr für die Umgebung darstellen. Die Gefahr für die Öffentlichkeit bzw. die Gefahr, die von dem Hund ausgeht, darf nicht größer sein, als das medizinische Leiden des Hundes.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Befreiung von der Maulkorbpflicht bei medizinischer Indikation
- Online-Abwicklung: Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein. Die Datei darf in den zulässigen Dateiformaten JPG, JPEG, PNG und PDF hochgeladen werden.
- Alternativ können Sie, auf Anfrage, den Antrag auch in der für Sie zuständigen Behörde erhalten und stellen.
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Angaben zum Hund
- Hunderasse/Kreuzung
- Chipnummer
- Angaben zur Tierärztin / zum Tierarzt
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Tierärztliches Attest
Bescheinigung einer/s praktizierenden Tierärztin oder Tierarztes, dass der Hund aufgrund von einer im Attest benannten Erkrankung besonders unter der Maulkorbplicht leidet und daher davon befreit werden sollte. Das Attest sollte maximal einen Monat vor der Antragsstellung ausgestellt worden sein.
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ggf. zusätzliche amtstierärztliche Bewertung
Bei unklaren oder kritischen Fällen (z.B. wenn Vorfälle vorliegen) kann eine zusätzliche amtstierärztliche Bewertung in der zuständigen Behörde erfolgen. Hierfür haben Sie unter Setzung eines Termins ihren Hund bei der zuständigen Behörde vorzuführen. Die Behörde wird im entsprechendem Fall gemäß Ihrer Kontaktdaten mit Ihnen in Kontakt treten.
Formulare
- Antrag wird auf Anfrage in der Behörde ausgehändigt
Gebühren
- 15,00 Euro: Erstantrag
- 10,00 Euro: Verlängerung
Kontakt
Bezirksamt Treptow-Köpenick
Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Erläuterung der Symbole
Zugang für Rollstuhlfahrer befindet sich hinter dem Haus der Salvador-Allende-Str. 80 A (Bitte klingeln).
Zur 80 B gibt es keinen Zugang für Rollstuhlfahrer
Nahverkehr
- Bus
-
-
0.2km
Salvador-Allende-Brücke
- 169
- 269
- N64
- N65
-
0.3km
Neuer Weg
- 169
- N65
- 269
- N64
-
0.4km
S.-Allende-Str./Wendenschloßstr.
- 165
- 169
- 269
- N65
- X69
-
0.4km
Berlin, Hirschgarten
- N65
-
0.5km
Bellevuestr.
- N65
-
0.2km
Salvador-Allende-Brücke
- Tram
-
-
0.4km
Berlin, Hirschgarten
- 60
- 61
-
0.5km
Bellevuestr.
- 60
- 61
-
0.4km
Berlin, Hirschgarten