Kita-Gutschein für eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege beantragen oder erweitern

Aktuelle Hinweise zu dieser Dienstleistung

Bekanntmachung zu einer Störung der Online-Abwicklung

Bei der Online-Beantragung dieser Dienstleistung ist zwischen dem 11. und 12.03.2026 sowie zwischen dem 14. und 16.03.2026 eine technische Störung aufgetreten:
Nach der Eingabe aller Daten konnte die Person am Ende des Prozesses den Antrag nicht digital an die zuständigen Fachbehörden übermitteln. Somit können die betroffenen Kundinnen und Kunden die bestellten Verwaltungsleistungen nicht erhalten.

Die technische Störung wurde kurzfristig behoben.

Bitte prüfen Sie, ob alle der folgenden Punkte auf Ihre Bestellung zutreffen:
1. Sie haben von
Mittwoch, 11.03.2026, 20:00 Uhr bis Donnerstag, 12.03.2026, 8:30 Uhr oder von
Samstag, 14.03.2026, 19:45 Uhr bis Montag, 16.03.2026, 3:45 Uhr
diese Dienstleistung online beantragt.
2. Sie haben den Antrag zur Bestellung der Dienstleistung nicht einreichen können und erhielten eine Fehlermeldung.
3. Sie haben noch keine Leistung oder noch keinen Bescheid durch die fachlich zuständige Behörde erhalten.

Wenn bei Ihnen alle drei Punkte zutreffen, bitten wir Sie, die Verwaltungsleistung erneut zu beantragen.

Wenn Ihr Kind in eine Kita oder in eine Kindertagespflegestelle gehen soll, benötigen Sie einen Kita-Gutschein. Diesen können Sie in einer öffentlich finanzierten Berliner Kita oder Kindertagespflegestelle Ihrer Wahl einlösen, wenn dort ein Platz für Ihr Kind frei ist.

Betreuungsbedarf
Mit dem Kita-Gutschein wird der Betreuungsbedarf Ihres Kindes festgestellt und festgelegt, wie viele Stunden am Tag Ihr Kind betreut werden kann. Dieser Umfang hängt unter anderem vom Alter Ihres Kindes ab.

  • Im ersten Lebensjahr müssen Sie unabhängig davon, wie viele Betreuungsstunden Sie wünschen, den Bedarf für die Betreuung Ihres Kindes nachweisen.
  • Ab dem ersten Geburtstag hat Ihr Kind automatisch einen Anspruch auf bis zu 7 Stunden Betreuung am Tag (Teilzeitbetreuung). Sie müssen hierfür keine Gründe angeben.
Ihr Kind kann auch länger als 7 Stunden am Tag betreut werden. Dies ist möglich,
  • wenn Sie arbeiten gehen, studieren oder in Ausbildung sind und deshalb Ihr Kind nicht selbst betreuen können, oder
  • wenn sich der Bedarf aus Ihrer Familiensituation ergibt oder die Betreuung aus pädagogischen, sozialen oder familiären Gründen notwendig ist.
Verfahrensablauf

1. Beantragen Sie einen Kita-Gutschein und nutzen Sie dafür die Online-Ausfüllhilfe oder das Antrags-Formular.

2. Machen Sie alle notwendigen Angaben zu Ihrem Kind, zum Betreuungsumfang und zu den Betreuungspersonen. Im Online-Dienst erhalten Sie anschließend Ihren ausgefüllten Antrag als PDF-Dokument. Drucken Sie das Dokument aus.

3. Senden Sie den von allen Betreuungspersonen unterschriebenen Antrag möglichst umgehend per Post an das zuständige Jugendamt oder geben Sie den Antrag im Familienservicebüro Ihres Wohnortbezirkes ab.
  • Zuständig ist grundsätzlich das Jugendamt Ihres Wohnbezirks, auch wenn Ihr Kind eine Kita oder Kindertagespflegestelle in einem anderen Bezirk besuchen soll.
  • Ihr Jugendamt kann Nachweise über die Richtigkeit Ihrer Angaben verlangen. Daher sollten Sie die entsprechenden Nachweise bereits bei Antragsstellung beifügen.
4. Sobald der von Ihnen unterschriebene Antrag beim zuständigen Jugendamt eingeht, werden die Daten dort abgerufen und bearbeitet.

5. Sie erhalten Ihren Kita-Gutschein per Post.

6. Schließen Sie einen Betreuungsvertrag ab.
  • Für eine Kita schließen Sie den Betreuungsvertrag direkt mit der Kita bzw. dem Träger ab.
  • In der Kindertagespflege stellen Sie in der Regel den Erstkontakt mit der Kindertagespflegeperson her. Die Kindertagespflegeperson gibt eine schriftliche Meldung über die Inanspruchnahme des Platzes für Ihr Kind an das Standortjugendamt weiter. Der Vertrag wird dann mit dem zuständigen Standortjugendamt abgeschlossen.
Änderungen oder Erweiterung des Betreuungsbedarfs
  • Falls sich zwischen Anmeldung und Vertragsabschluss Änderungen in Ihrer Familien- oder Arbeitssituation ergeben, teilen Sie dies bitte umgehend dem Jugendamt mit.
  • Dies gilt auch nach Erhalt des Kita-Gutscheins: Wenn sich Ihr Betreuungsbedarf ändert und Ihr Kind länger als ursprünglich bewilligt betreut werden soll, können Sie eine Erweiterung des Betreuungsumfangs beantragen. Stellen Sie hierfür bitte einen neuen Antrag auf einen Kita-Gutschein, aus dem die veränderten Betreuungszeiten hervorgehen.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Wohnsitz in Berlin
  • Sorgeberechtigung
    Sie sind sorgeberechtigt für das Kind. Sorgeberechtigt sind in der Regel beide Elternteile.
  • Zustimmung der Sorgeberechtigten
    Alle Sorgeberechtigten müssen dem Antrag zustimmen. Falls Sie alleine sorgeberechtigt sind, brauchen Sie keine Zustimmung.
  • Alter des Kindes
    Ihr Kind ist mindestens 8 Wochen alt.
  • Rechtzeitiger Antrag
    • Bitte stellen Sie den Erstantrag frühestens 9 Monate und spätestens 2 Monate, bevor Ihr Kind in die Kita oder Kindertagespflegestelle gehen soll.
    • Für die Erweiterung des Betreuungsumfangs gibt es keine Frist.
  • Vorliegender Kita-Gutschein
    (nur bei gewünschter Erweiterung des Betreuungsumfangs nötig)

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung oder Erweiterung eines Kita-Gutscheins (Anmeldung zur Förderung von Kindern)
    Sie können die Online-Ausfüllhilfe nutzen oder das Antrags-Formular.

    • Bitte den Antrag ausfüllen, ausdrucken, von allen Sorgeberechtigten unterschreiben lassen und anschließend per Post an das zuständige Jugendamt schicken oder im Familienservicebüro Ihres Wohnortbezirkes abgegeben.
  • Nachweis über die Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten
    Schriftliche Vollmacht des sorgeberechtigten Elternteils, der den Antrag nicht unterschrieben hat oder eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht. Das alleinige Sorgerecht kann durch eine Negativbescheinigung oder einen gerichtlichen Beschluss nachgewiesen werden.
  • Falls es sich um ein Pflegekind handelt: Kopie des Pflegevertrages
  • Bei bestehender Auskunftssperre: Meldebescheinigung
  • Für den erweiterten Betreuungsbedarf und für Kinder unter einem Jahr: Nachweise, dass Sie das Kind nicht selbst betreuen können
    Zum Beispiel:
    • aktueller Nachweis des Arbeitgebers über die bestehende Erwerbstätigkeit (bzw. Beginn der Arbeitsaufnahme) mit konkreten oder veränderten Arbeitszeiten (von beiden Eltern, sofern das Kind von beiden Eltern betreut wird), Ausbildungs-/Schulungs-/Studienbescheid oder Praktikumsvertrag,
    • Nachweise über Ihre selbstständige Tätigkeit, zum Beispiel durch Bescheinigung vom Finanzamt, Gewerbeanmeldung oder Beitragsbescheid der Künstlersozialkasse,
  • Einverständniserklärung der Kita über die Erhöhung der Betreuungszeit
    wenn die Betreuungszeit im laufenden Monat geändert werden soll
    (nur bei Antrag auf Erweiterung des Betreuungsumfangs nötig)
  • Im Einzelfall kann das Jugendamt weitere Unterlagen abfordern.

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

6-8 Wochen

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig für die Bearbeitung Ihres Antrags ist das Jugendamt des Bezirks, in dem Sie wohnen.

Für Sie zuständig

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