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Kita-Gutschein beantragen
Wenn Ihr Kind in eine Kindertagesstätte oder eine Kindertagespflegestelle gehen soll, benötigen Sie dafür einen Kita-Gutschein. Den Gutschein können Sie in einer Berliner Kita Ihrer Wahl einlösen, wenn dort ein Platz für Ihr Kind frei ist.
Mit dem Kita-Gutschein wird der Betreuungsbedarf Ihres Kindes festgestellt. Wie viele Stunden am Tag Ihr Kind in der Kita betreut werden kann, hängt u. a. von seinem Alter ab:
- Ab dem ersten Geburtstag Ihres Kindes gilt der Gutschein mindestens für eine Teilzeitbetreuung (5 bis 7 Stunden täglich), ohne dass der Bedarf geprüft wird.
- Im ersten Lebensjahr müssen Sie einen Bedarf für die Betreuung Ihres Kindes nachweisen.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Erziehungsberechtigung
Sie sind erziehungsberechtigt für das Kind. Erziehungsberechtigt sind meistens beide Eltern. -
Zustimmung des anderen Erziehungsberechtigten
Der andere Erziehungsberechtigte muss Ihrem Antrag zustimmen. Falls Sie alleine erziehungsberechtigt sind, brauchen Sie keine Zustimmung. -
Wohnsitz in Berlin
Sie und Ihr Kind haben Ihren Wohnsitz in Berlin. -
Kita-Alter
Ihr Kind ist mindestens 8 Wochen alt. Es geht noch nicht zur Schule. -
Rechtzeitiger Antrag
Bitte stellen Sie den Antrag frühestens 9 Monate und spätestens 2 Monate, bevor Ihr Kind in die Kita gehen soll. Bitte stellen Sie den Antrag erst nach der Geburt des Kindes.
Erforderliche Unterlagen
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Antrags-Formular "Anmeldung zur Förderung von Kindern"
Online möglich oder Sie stellen den Antrag schriftlich per Post
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Nachweis über die Zustimmung des anderen Erziehungsberechtigten
zum Beispiel durch dessen Unterschrift auf dem Antrags-Formular oder durch eine schriftliche Vollmacht.
Dies ist nicht erforderlich, falls Sie alleine erziehungsberechtigt sind. -
Ausweis-Dokument (Kopie)
zum Beispiel Ihres Personalausweises oder Ihres Reisepasses.
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Nachweis über Ihren Wohnsitz
Personalausweis oder Meldebescheinigung (siehe "Weiterführende Informationen").
- Geburtsurkunde des Kindes (Kopie)
- Bei Pflegekindern: Pflegevertrag (Kopie)
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Für erweiterten Betreuungsbedarf und für Kinder unter 1 Jahr:
Nachweise, dass Sie das Kind nicht selbst betreuen können.
Zum Beispiel:
- eine aktuelle Bestätigung Ihres Arbeitgebers über Ihre Arbeitszeiten und darüber, seit wann Sie dort arbeiten;
- eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers, dass Sie Elternzeit beantragt haben;
- ein Elterngeldbescheid;
- eine Studienbescheinigung;
- eine Ausbildungsbescheinigung;
- eine Nachweis über Ihre selbstständige Tätigkeit, zum Beispiel durch Gewerbeanmeldung, eine Bescheinigung des Finanzamts, eine Bescheinigung des Steuerberaters, ein Beitragsbescheid der Künstlersozialkasse;
- ein Praktikumsvertrag;
- ein Nachweis der Agentur für Arbeit, des JobCenters oder ein Bescheid über Arbeitslosengeld.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
6 bis 8 Wochen
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Zuständig ist das Jugendamt des Bezirks, in dem Sie wohnen.
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Bezirksamt Lichtenberg
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Bezirksamt Mitte
Bezirksamt Neukölln
Bezirksamt Pankow
Bezirksamt Reinickendorf
Bezirksamt Spandau
(zuständig für Spandau - Information, Beratung und Unterstützung bei der Antragsstellung)