Kita-Gutschein für eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege beantragen oder erweitern
Wenn Ihr Kind in eine Kita oder in eine Kindertagespflegestelle gehen soll, benötigen Sie einen Kita-Gutschein. Diesen können Sie in einer öffentlich finanzierten Berliner Kita oder Kindertagespflegestelle Ihrer Wahl einlösen, wenn dort ein Platz für Ihr Kind frei ist.
Betreuungsbedarf
Mit dem Kita-Gutschein wird der Betreuungsbedarf Ihres Kindes festgestellt und festgelegt, wie viele Stunden am Tag Ihr Kind betreut werden kann. Dieser Umfang hängt unter anderem vom Alter Ihres Kindes ab.
1. Beantragen Sie einen Kita-Gutschein und nutzen Sie dafür die Online-Ausfüllhilfe oder das Antrags-Formular.
2. Machen Sie alle notwendigen Angaben zu Ihrem Kind, zum Betreuungsumfang und zu den Betreuungspersonen. Im Online-Dienst erhalten Sie anschließend Ihren ausgefüllten Antrag als PDF-Dokument. Drucken Sie das Dokument aus.
3. Senden Sie den von allen Betreuungspersonen unterschriebenen Antrag möglichst umgehend per Post an das zuständige Jugendamt oder geben Sie den Antrag im Familienservicebüro Ihres Wohnortbezirkes ab.
5. Sie erhalten Ihren Kita-Gutschein per Post.
6. Schließen Sie einen Betreuungsvertrag ab.
Betreuungsbedarf
Mit dem Kita-Gutschein wird der Betreuungsbedarf Ihres Kindes festgestellt und festgelegt, wie viele Stunden am Tag Ihr Kind betreut werden kann. Dieser Umfang hängt unter anderem vom Alter Ihres Kindes ab.
- Im ersten Lebensjahr müssen Sie unabhängig davon, wie viele Betreuungsstunden Sie wünschen, den Bedarf für die Betreuung Ihres Kindes nachweisen.
- Ab dem ersten Geburtstag hat Ihr Kind automatisch einen Anspruch auf bis zu 7 Stunden Betreuung am Tag (Teilzeitbetreuung). Sie müssen hierfür keine Gründe angeben.
- wenn Sie arbeiten gehen, studieren oder in Ausbildung sind und deshalb Ihr Kind nicht selbst betreuen können, oder
- wenn sich der Bedarf aus Ihrer Familiensituation ergibt oder die Betreuung aus pädagogischen, sozialen oder familiären Gründen notwendig ist.
1. Beantragen Sie einen Kita-Gutschein und nutzen Sie dafür die Online-Ausfüllhilfe oder das Antrags-Formular.
2. Machen Sie alle notwendigen Angaben zu Ihrem Kind, zum Betreuungsumfang und zu den Betreuungspersonen. Im Online-Dienst erhalten Sie anschließend Ihren ausgefüllten Antrag als PDF-Dokument. Drucken Sie das Dokument aus.
3. Senden Sie den von allen Betreuungspersonen unterschriebenen Antrag möglichst umgehend per Post an das zuständige Jugendamt oder geben Sie den Antrag im Familienservicebüro Ihres Wohnortbezirkes ab.
- Zuständig ist grundsätzlich das Jugendamt Ihres Wohnbezirks, auch wenn Ihr Kind eine Kita oder Kindertagespflegestelle in einem anderen Bezirk besuchen soll.
- Ihr Jugendamt kann Nachweise über die Richtigkeit Ihrer Angaben verlangen. Daher sollten Sie die entsprechenden Nachweise bereits bei Antragsstellung beifügen.
5. Sie erhalten Ihren Kita-Gutschein per Post.
6. Schließen Sie einen Betreuungsvertrag ab.
- Für eine Kita schließen Sie den Betreuungsvertrag direkt mit der Kita bzw. dem Träger ab.
- In der Kindertagespflege stellen Sie in der Regel den Erstkontakt mit der Kindertagespflegeperson her. Die Kindertagespflegeperson gibt eine schriftliche Meldung über die Inanspruchnahme des Platzes für Ihr Kind an das Standortjugendamt weiter. Der Vertrag wird dann mit dem zuständigen Standortjugendamt abgeschlossen.
- Falls sich zwischen Anmeldung und Vertragsabschluss Änderungen in Ihrer Familien- oder Arbeitssituation ergeben, teilen Sie dies bitte umgehend dem Jugendamt mit.
- Dies gilt auch nach Erhalt des Kita-Gutscheins: Wenn sich Ihr Betreuungsbedarf ändert und Ihr Kind länger als ursprünglich bewilligt betreut werden soll, können Sie eine Erweiterung des Betreuungsumfangs beantragen. Stellen Sie hierfür bitte einen neuen Antrag auf einen Kita-Gutschein, aus dem die veränderten Betreuungszeiten hervorgehen.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Wohnsitz in Berlin
-
Sorgeberechtigung
Sie sind sorgeberechtigt für das Kind. Sorgeberechtigt sind in der Regel beide Elternteile. -
Zustimmung der Sorgeberechtigten
Alle Sorgeberechtigten müssen dem Antrag zustimmen. Falls Sie alleine sorgeberechtigt sind, brauchen Sie keine Zustimmung. -
Alter des Kindes
Ihr Kind ist mindestens 8 Wochen alt. -
Rechtzeitiger Antrag
- Bitte stellen Sie den Erstantrag frühestens 9 Monate und spätestens 2 Monate, bevor Ihr Kind in die Kita oder Kindertagespflegestelle gehen soll.
- Für die Erweiterung des Betreuungsumfangs gibt es keine Frist.
-
Vorliegender Kita-Gutschein
(nur bei gewünschter Erweiterung des Betreuungsumfangs nötig)
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Ausstellung oder Erweiterung eines Kita-Gutscheins (Anmeldung zur Förderung von Kindern)
Sie können die Online-Ausfüllhilfe nutzen oder das Antrags-Formular.
- Bitte den Antrag ausfüllen, ausdrucken, von allen Sorgeberechtigten unterschreiben lassen und anschließend per Post an das zuständige Jugendamt schicken oder im Familienservicebüro Ihres Wohnortbezirkes abgegeben.
-
Nachweis über die Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten
Schriftliche Vollmacht des sorgeberechtigten Elternteils, der den Antrag nicht unterschrieben hat oder eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht. Das alleinige Sorgerecht kann durch eine Negativbescheinigung oder einen gerichtlichen Beschluss nachgewiesen werden. - Falls es sich um ein Pflegekind handelt: Kopie des Pflegevertrages
- Bei bestehender Auskunftssperre: Meldebescheinigung
-
Für den erweiterten Betreuungsbedarf und für Kinder unter einem Jahr: Nachweise, dass Sie das Kind nicht selbst betreuen können
Zum Beispiel:
- aktueller Nachweis des Arbeitgebers über die bestehende Erwerbstätigkeit (bzw. Beginn der Arbeitsaufnahme) mit konkreten oder veränderten Arbeitszeiten (von beiden Eltern, sofern das Kind von beiden Eltern betreut wird), Ausbildungs-/Schulungs-/Studienbescheid oder Praktikumsvertrag,
- Nachweise über Ihre selbstständige Tätigkeit, zum Beispiel durch Bescheinigung vom Finanzamt, Gewerbeanmeldung oder Beitragsbescheid der Künstlersozialkasse,
-
Einverständniserklärung der Kita über die Erhöhung der Betreuungszeit
wenn die Betreuungszeit im laufenden Monat geändert werden soll
(nur bei Antrag auf Erweiterung des Betreuungsumfangs nötig) - Im Einzelfall kann das Jugendamt weitere Unterlagen abfordern.
Formulare
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
6-8 Wochen
Weiterführende Informationen
- Kindertagesbetreuung (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie)
- Kostenbeteiligung (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie)
- Bildungspaket (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie)
- Kinder mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie)
- Erläuterungen zum Anmeldeverfahren für einen Platz in einer Kita oder Kindertagespflege (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie)
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig für die Bearbeitung Ihres Antrags ist das Jugendamt des Bezirks, in dem Sie wohnen.