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Kita-Gutschein beantragen am Standort Jugendamt - Familienservicebüro

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Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Aufgrund des Pandemiegeschehens erfolgt der Zugang zum Jugendamt weiterhin im abgesicherten Dienstbetrieb. Sie haben ab sofort die Möglichkeit in dringenden Anliegen, die eine persönliche Vorsprache erfordern, einen Termin über das Onlinetool zu buchen. Sie können uns weiterhin ihre Anträge und Unterlagen per Post übersenden oder die Briefkästen der Rathausstandorte Mitte, Tiergarten und Wedding nutzen. Sie können Kontakt zu uns über die bundesweit einheitliche Behördenrufnummer 115 bzw. über die E-Mail-Adresse auskunft.jugendamt@ba-mitte.berlin.de aufnehmen.

Bei Terminvorsprachen tragen Sie bitte einen Mund-Nase-Schutz und kommen Sie möglichst allein.

Öffnungszeiten

Keine Informationen verfügbar.

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Das Familienservicebüro befindet sich im 1. Obergeschoss (Galerie)

Zahlungsmöglichkeiten

Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.

Sonstige Hinweise zum Standort

Wenn Sie Unterlagen nachreichen wollen, senden Sie uns diese bitte per Post zu oder nutzen Sie die Briefkästen der Rathausstandorte Mitte, Tiergarten und Wedding.

Kita-Gutschein beantragen

Wenn Ihr Kind in eine Kindertagesstätte oder eine Kindertagespflegestelle gehen soll, benötigen Sie dafür einen Kita-Gutschein. Den Gutschein können Sie in einer Berliner Kita Ihrer Wahl einlösen, wenn dort ein Platz für Ihr Kind frei ist.

Mit dem Kita-Gutschein wird der Betreuungsbedarf Ihres Kindes festgestellt. Wie viele Stunden am Tag Ihr Kind in der Kita betreut werden kann, hängt u. a. von seinem Alter ab:

  • Ab dem ersten Geburtstag Ihres Kindes gilt der Gutschein mindestens für eine Teilzeitbetreuung (5 bis 7 Stunden täglich), ohne dass der Bedarf geprüft wird.
  • Im ersten Lebensjahr müssen Sie einen Bedarf für die Betreuung Ihres Kindes nachweisen.
Ein längerer Betreuungsbedarf ist möglich, wenn er sich aus Ihrer Familiensituation ergibt oder aus pädagogischen, sozialen oder familiären Gründen notwendig ist. Wenn Sie arbeiten gehen, studieren oder in Ausbildung sind und deshalb Ihr Kind nicht selbst betreuen können, kann Ihr Kind länger in der Kita bleiben.

Voraussetzungen

  • Erziehungsberechtigung
    Sie sind erziehungsberechtigt für das Kind. Erziehungsberechtigt sind meistens beide Eltern.
  • Zustimmung des anderen Erziehungsberechtigten
    Der andere Erziehungsberechtigte muss Ihrem Antrag zustimmen. Falls Sie alleine erziehungsberechtigt sind, brauchen Sie keine Zustimmung.
  • Wohnsitz in Berlin
    Sie und Ihr Kind haben Ihren Wohnsitz in Berlin.
  • Kita-Alter
    Ihr Kind ist mindestens 8 Wochen alt. Es geht noch nicht zur Schule.
  • Rechtzeitiger Antrag
    Bitte stellen Sie den Antrag frühestens 9 Monate und spätestens 2 Monate, bevor Ihr Kind in die Kita gehen soll. Bitte stellen Sie den Antrag erst nach der Geburt des Kindes.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrags-Formular "Anmeldung zur Förderung von Kindern"
    Online möglich oder Sie stellen den Antrag schriftlich per Post
  • Nachweis über die Zustimmung des anderen Erziehungsberechtigten
    zum Beispiel durch dessen Unterschrift auf dem Antrags-Formular oder durch eine schriftliche Vollmacht.
    Dies ist nicht erforderlich, falls Sie alleine erziehungsberechtigt sind.
  • Ausweis-Dokument (Kopie)
    zum Beispiel Ihres Personalausweises oder Ihres Reisepasses.
  • Nachweis über Ihren Wohnsitz
    Personalausweis oder Meldebescheinigung (siehe "Weiterführende Informationen").
  • Geburtsurkunde des Kindes (Kopie)
  • Bei Pflegekindern: Pflegevertrag (Kopie)
  • Für erweiterten Betreuungsbedarf und für Kinder unter 1 Jahr:
    Nachweise, dass Sie das Kind nicht selbst betreuen können.
    Zum Beispiel:
    • eine aktuelle Bestätigung Ihres Arbeitgebers über Ihre Arbeitszeiten und darüber, seit wann Sie dort arbeiten;
    • eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers, dass Sie Elternzeit beantragt haben;
    • ein Elterngeldbescheid;
    • eine Studienbescheinigung;
    • eine Ausbildungsbescheinigung;
    • eine Nachweis über Ihre selbstständige Tätigkeit, zum Beispiel durch Gewerbeanmeldung, eine Bescheinigung des Finanzamts, eine Bescheinigung des Steuerberaters, ein Beitragsbescheid der Künstlersozialkasse;
    • ein Praktikumsvertrag;
    • ein Nachweis der Agentur für Arbeit, des JobCenters oder ein Bescheid über Arbeitslosengeld.

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

6 bis 8 Wochen

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Jugendamt des Bezirks, in dem Sie wohnen.