Kita-Gutschein für eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege beantragen am Standort Jugendamt Treptow-Köpenick - Kitagutscheinverfahren und eFöB

Kontakt
- Bezirksamt Treptow-Köpenick
- Jugendamt Treptow-Köpenick - Kitagutscheinverfahren und eFöB
- Groß-Berliner Damm 154 , 12489 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 902975229
- Kontaktformular
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem Homepage-Link im Kontakt-Bereich.
Verkehrsanbindungen
- Bus
-
- 162, 163, 164
- S-Bahn
-
- Adlershof: S45, S46, S8, S85, S9
- Tram
-
- 60, 61
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Kita-Gutschein für eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege beantragen
Wenn Ihr Kind in eine Kita oder in eine Kindertagespflegestelle gehen soll, benötigen Sie dafür einen Kita-Gutschein. Den Gutschein können Sie in einer Berliner Kita oder Kindertagespflegestelle Ihrer Wahl einlösen, wenn dort ein Platz für Ihr Kind frei ist.
Betreuungsbedarf
Mit dem Kita-Gutschein wird der Betreuungsbedarf Ihres Kindes festgestellt. Wie viele Stunden am Tag Ihr Kind betreut werden kann, hängt unter anderem vom Alter des Kindes ab.
1. Beantragen Sie einen Kita-Gutschein und nutzen Sie dafür die Online-Ausfüllhilfe oder das Antrags-Formular.
2. Machen Sie alle notwendigen Angaben zu Ihrem Kind, zum Betreuungsumfang und zu den Betreuungspersonen. Im Online-Dienst erhalten Sie anschließend Ihren ausgefüllten Antrag als PDF-Dokument. Drucken Sie das Dokument aus.
3. Senden Sie den von allen Betreuungspersonen unterschriebenen Antrag möglichst umgehend per Post an das zuständige Jugendamt oder geben Sie den Antrag im Familienservicebüro Ihres Wohnortbezirkes ab.
5. Sie erhalten Ihren Kita-Gutschein per Post.
6. Schließen Sie einen Betreuungsvertrag ab.
Betreuungsbedarf
Mit dem Kita-Gutschein wird der Betreuungsbedarf Ihres Kindes festgestellt. Wie viele Stunden am Tag Ihr Kind betreut werden kann, hängt unter anderem vom Alter des Kindes ab.
- Im ersten Lebensjahr müssen Sie unabhängig davon, wie viele Betreuungsstunden Sie wünschen, den Bedarf für die Betreuung Ihres Kindes nachweisen.
- Ab dem ersten Geburtstag Ihres Kindes wird ohne weitere Bedarfsprüfung eine Teilzeitbetreuung (bis zu 7 Stunden täglich) gewährt. Für eine über diesen Anspruch hinausgehende Betreuung muss ein entsprechender Bedarf nachgewiesen werden.
- Wenn Sie arbeiten gehen, studieren oder in Ausbildung sind und deshalb Ihr Kind nicht selbst betreuen können, kann Ihr Kind auch länger in der Kita oder Kindertagespflegestelle bleiben. Längere Betreuungszeiten sind ebenfalls möglich, wenn der Bedarf sich aus Ihrer Familiensituation ergibt oder aus pädagogischen, sozialen oder familiären Gründen notwendig ist.
1. Beantragen Sie einen Kita-Gutschein und nutzen Sie dafür die Online-Ausfüllhilfe oder das Antrags-Formular.
2. Machen Sie alle notwendigen Angaben zu Ihrem Kind, zum Betreuungsumfang und zu den Betreuungspersonen. Im Online-Dienst erhalten Sie anschließend Ihren ausgefüllten Antrag als PDF-Dokument. Drucken Sie das Dokument aus.
3. Senden Sie den von allen Betreuungspersonen unterschriebenen Antrag möglichst umgehend per Post an das zuständige Jugendamt oder geben Sie den Antrag im Familienservicebüro Ihres Wohnortbezirkes ab.
- Zuständig ist immer das Jugendamt Ihres Wohnbezirks, auch wenn Ihr Kind eine Kita in einem anderen Bezirk besuchen soll.
- Ihr Jugendamt kann Nachweise über die Richtigkeit Ihrer Angaben verlangen. Daher sollten Sie die entsprechenden Nachweise bereits bei Antragsstellung beifügen.
5. Sie erhalten Ihren Kita-Gutschein per Post.
6. Schließen Sie einen Betreuungsvertrag ab.
- Für eine Kita schließen Sie den Betreuungsvertrag direkt mit der Kita bzw. dem Träger ab.
- In der Kindertagespflege stellen Sie in der Regel den Erstkontakt mit der Kindertagespflegeperson her. Der Vertrag wird dann mit dem zuständigen Standortjugendamt abgeschlossen.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Wohnsitz in Berlin
Sorgeberechtigte Elternteile und Kind sind in Berlin gemeldet. -
Sorgeberechtigung
Sie sind sorgeberechtigt für das Kind. Sorgeberechtigt sind in der Regel beide Elternteile. -
Zustimmung der Sorgeberechtigten
Alle Sorgeberechtigten müssen dem Antrag zustimmen. Falls Sie alleine sorgeberechtigt sind, brauchen Sie keine Zustimmung. -
Alter des Kindes
Ihr Kind ist mindestens 8 Wochen alt. -
Rechtzeitiger Antrag
Bitte stellen Sie den Antrag frühestens 9 Monate und spätestens 2 Monate bevor Ihr Kind in die Kita oder Kindertagespflege gehen soll.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Ausstellung eines Kita-Gutscheins (Anmeldung zur Förderung von Kindern)
Sie können die Online-Ausfüllhilfe oder das Antrags-Formular nutzen.
- Bitte den Antrag ausfüllen, ausdrucken, von allen Sorgeberechtigten unterschreiben lassen und anschließend per Post an das zuständige Jugendamt schicken oder im Familienservicebüro Ihres Wohnortbezirkes abgegeben.
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Nachweis über die Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten
Schriftliche Vollmacht des sorgeberechtigten Elternteils, der den Antrag nicht unterschrieben hat oder eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht. Das alleinige Sorgerecht kann durch eine Negativbescheinigung oder einen gerichtlichen Beschluss nachgewiesen werden. - Falls es sich um ein Pflegekind handelt: Kopie des Pflegevertrages
- Bei bestehender Auskunftssperre: Meldebescheinigung
-
Für den erweiterten Betreuungsbedarf und für Kinder unter 1 Jahr: Nachweise, dass Sie das Kind nicht selbst betreuen können
Zum Beispiel:
- aktuelle Bestätigung Ihres Arbeitgebers über Ihre Arbeitszeiten und seit wann Sie dort mit welchem zeitlichen Umfang beschäftigt sind,
- Bestätigung über die Inanspruchnahme von Elternzeit (nicht älter als 12 Wochen);
- Elterngeldbescheid,
- Ausbildungs-/Schulungs- oder Studienbescheid,
- Nachweise über Ihre selbstständige Tätigkeit, zum Beispiel durch Gewerbeanmeldung oder Beitragsbescheid der Künstlersozialkasse,
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
6 bis 8 Wochen
Weiterführende Informationen
- Kindertagesbetreuung (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie)
- Kostenbeteiligung (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie)
- Bildungspaket (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie)
- Kinder mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie)
- Erläuterungen zum Anmeldeverfahren für einen Platz in einer Kita oder Kindertagespflege (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie)
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig für die Bearbeitung Ihres Antrags ist das Jugendamt des Bezirks, in dem Sie wohnen.
Download
Bürgertelefon 115
Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
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