Kita-Gutschein beantragen am Standort Jugendamt - Tagesbetreuung von Kindern

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Die Dienstleistungen des Jugendamtes Lichtenberg können im Rahmen eines persönlichen Termins erledigt werden.
Eine persönliche Vorsprache ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Es wird jedoch weiterhin empfohlen, Anliegen nach Möglichkeit auf telefonischem, schriftlichem bzw. elektronischem Weg zu übermitteln. Die offenen Sprechzeiten werden nach wie vor nicht angeboten.
Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Beistandschaft in Unterhaltsfragen, Beurkundungen sowie die Erteilung von Bescheinigungen für das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Für Terminabsprachen nutzen Sie bitte die Telefonnummern:
(030) 90296-4028 für Beurkundungen und Beistandschaften,
(030) 90296-7011 für Unterhaltsvorschuss,
(030) 90296-5116 für Elterngeld
sowie ggf. die Ihnen schon bekannten Rufnummern der jeweiligen Bearbeiter:innen.
Das Familienbüro ist weiterhin für Auskünfte und Unterstützung auf telefonischem und elektronischem Weg für Sie da. (Telefon: (030) 90296-7080).
Der Bereitschaftsdienst für Krisenfälle ist weiterhin montags bis freitags 08:00 – 18:00 Uhr erreichbar unter (030) 90296-55555.
Weitere wichtige Telefonnummern sowie weitere Informationen und Tipps sind auf der Internetseite des Jugendamtes zu finden.
Öffnungszeiten
Keine Informationen verfügbar.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Kita-Gutschein beantragen
Wenn Ihr Kind in eine Kindertagesstätte oder eine Kindertagespflegestelle gehen soll, benötigen Sie dafür einen Kita-Gutschein. Den Gutschein können Sie in einer Berliner Kita Ihrer Wahl einlösen, wenn dort ein Platz für Ihr Kind frei ist.
Mit dem Kita-Gutschein wird der Betreuungsbedarf Ihres Kindes festgestellt. Wie viele Stunden am Tag Ihr Kind in der Kita betreut werden kann, hängt u. a. von seinem Alter ab:
- Ab dem ersten Geburtstag Ihres Kindes gilt der Gutschein mindestens für eine Teilzeitbetreuung (5 bis 7 Stunden täglich), ohne dass der Bedarf geprüft wird.
- Im ersten Lebensjahr müssen Sie einen Bedarf für die Betreuung Ihres Kindes nachweisen.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Erziehungsberechtigung
Sie sind erziehungsberechtigt für das Kind. Erziehungsberechtigt sind meistens beide Eltern.
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Zustimmung des anderen Erziehungsberechtigten
Der andere Erziehungsberechtigte muss Ihrem Antrag zustimmen. Falls Sie alleine erziehungsberechtigt sind, brauchen Sie keine Zustimmung.
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Wohnsitz in Berlin
Sie und Ihr Kind haben Ihren Wohnsitz in Berlin.
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Kita-Alter
Ihr Kind ist mindestens 8 Wochen alt. Es geht noch nicht zur Schule.
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Rechtzeitiger Antrag
Bitte stellen Sie den Antrag frühestens 9 Monate und spätestens 2 Monate, bevor Ihr Kind in die Kita gehen soll. Bitte stellen Sie den Antrag erst nach der Geburt des Kindes.
Erforderliche Unterlagen
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Antrags-Formular "Anmeldung zur Förderung von Kindern"
Online möglich oder Sie stellen den Antrag schriftlich per Post
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Nachweis über die Zustimmung des anderen Erziehungsberechtigten
zum Beispiel durch dessen Unterschrift auf dem Antrags-Formular oder durch eine schriftliche Vollmacht.
Dies ist nicht erforderlich, falls Sie alleine erziehungsberechtigt sind. -
Ausweis-Dokument (Kopie)
zum Beispiel Ihres Personalausweises oder Ihres Reisepasses.
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Nachweis über Ihren Wohnsitz
Personalausweis oder Meldebescheinigung (siehe "Weiterführende Informationen").
- Geburtsurkunde des Kindes (Kopie)
- Bei Pflegekindern: Pflegevertrag (Kopie)
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Für erweiterten Betreuungsbedarf und für Kinder unter 1 Jahr:
Nachweise, dass Sie das Kind nicht selbst betreuen können.
Zum Beispiel:
- eine aktuelle Bestätigung Ihres Arbeitgebers über Ihre Arbeitszeiten und darüber, seit wann Sie dort arbeiten;
- eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers, dass Sie Elternzeit beantragt haben;
- ein Elterngeldbescheid;
- eine Studienbescheinigung;
- eine Ausbildungsbescheinigung;
- eine Nachweis über Ihre selbstständige Tätigkeit, zum Beispiel durch Gewerbeanmeldung, eine Bescheinigung des Finanzamts, eine Bescheinigung des Steuerberaters, ein Beitragsbescheid der Künstlersozialkasse;
- ein Praktikumsvertrag;
- ein Nachweis der Agentur für Arbeit, des JobCenters oder ein Bescheid über Arbeitslosengeld.
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist das Jugendamt des Bezirks, in dem Sie wohnen.
Kontakt
Bezirksamt Lichtenberg
Jugendamt - Tagesbetreuung von Kindern
Erläuterung der Symbole
Zugang für Rollstuhlfahrer von der Hofseite aus (Rückseite des Haupteinganges)
Nahverkehr
Bus Bahnhofstraße 256
Tram Oberseestraße M 5
Tram Hauptstraße/Rhinstraße M 5, 27
Tram Rhinstraße/Gärtnerstraße M 17, 27